Entnahme


Stempel mit Betriebsprüfung und Unterschrift
Stempel mit Betriebsprüfung und Unterschrift
BFH

Keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln

Das BMF veröffentlich jährlich Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachbezüge). Zuletzt wurden diese mit Schreiben v. 12.2.2024 (BStBl I 2024, 286) für 2024 veröffentlicht. Kommen die Pauschbeträge zur Anwendung, kann eine Einzelaufzeichnung unterbleiben; dies hat der BFH aktuell bestätigt. Außerdem stellt sich die Frage, welche Entnahmen die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben umfassen. Zumindest 2015 bis 2017 werden nach Auffassung des BFH auch die Non-Food-Artikel bei Sachentnahmen im Gewerbezweig „Nahrungs- und Genussmittel“ umfasst.

Blockheizkraftwerk Kessel
Blockheizkraftwerk Kessel
BFH

Bemessungsgrundlage für eine unentgeltliche Wärmelieferung

Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands i. S. d. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwenden, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigen.




Taschenrechner und Kugelschreiber liegen auf Rechnungen
Taschenrechner und Kugelschreiber liegen auf Rechnungen
BFH Kommentierung

Berechnung der Überentnahmen bei Einnahmenüberschussrechnern

Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen vorliegen. Diese sind bei Einnahmenüberschussrechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalkontos zu begrenzen, das zum Ende des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums nach bilanziellen Grundsätzen vereinfacht ermittelt wird.





Bilanzzusammenfassung mit Taschenrechner und Kugelschreiber
Bilanzzusammenfassung mit Taschenrechner und Kugelschreiber
BFH Kommentierung

Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs

Befinden sich bei einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG die Anteile an dem übertragenden Rechtsträger im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer Personengesellschaft und werden diesem infolge der Abspaltung Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger zugeteilt, bleiben diese Anteile bis zu ihrer Entnahme gleichfalls notwendiges Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters.





Finanzcharts mit Taschenrechner und Buntstift
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FG Kommentierung

Disquotale Abspaltung und Entnahmetatbestand

Spaltet eine AG, deren Aktien die Kommanditisten einer Personengesellschaft zu je 50 % in ihrem Sonderbetriebsvermögen halten, einen Teilbetrieb auf eine, im Privatvermögen dieser Kommanditisten gehaltene andere Kapitalgesellschaft ab, führt die mit der Abspaltung einhergehende Wertverschiebung zwischen den Anteilseignern nicht zu einer Entnahme desjenigen Kommanditisten, der an der übernehmenden Kapitalgesellschaft mit einem geringeren Anteil als 50 % beteiligt ist. 







Geldkoffer schwarz
Geldkoffer schwarz
FG Kommentierung

Zurechnung der Mehrgewinne nach unberechtigten Entnahmen

Hat eine gewerblich tätige KG Bestechungsgelder zur Erlangung von Aufträgen gezahlt und wird dieser Sachverhalt nachträglich festgestellt, sind die Mehrgewinne wegen des Abzugsverbots für Bestechungsgelder (§ 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG) sämtlichen Gesellschaftern nach Maßgabe des Gewinnverteilungsschlüssels zuzurechnen. Das soll auch für den Teil der Bestechungsgelder gültig bleiben, der an einen der Gesellschafter zurück geflossen ist, soweit die anderen bestehende Erstattungsansprüche nicht geltend machen.