Wirtschaftsgut



Häuser Modellhäuser Siedlung Modell
Häuser Modellhäuser Siedlung Modell

Planen, bauen, bewerten und bilanzieren: Worauf es ankommt

Das Rechnungswesen ist oftmals nicht in der Planung von Bauprojekten involviert. Viele Entscheidungen bzgl. Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen werden in den Unternehmen getroffen, ohne auf das Know-how in der Buchhaltung zurückzugreifen. Der Anlagenbuchhalter sollte sich daher mit seinen Kenntnissen über die Bewertung und Bilanzierung schon während der Planungsphase in die Bauprojekte einbringen.






Bauer beim Pflügen
Bauer beim Pflügen

Investitionsabzugsbetrag - Regelungen bis 2019

Mithilfe eines Investitionsabzugsbetrags (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG) kann die Steuerbelastung gesenkt werden, ohne Geld ausgeben zu müssen. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt maximal 40 % der voraussichtlichen Investitionskosten. De facto wird mit dem Investitionsabzugsbetrag die Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgezogen, die noch nicht angeschafft worden sind, aber in den folgenden 3 Jahren angeschafft werden sollen. Hinweis: Neue Rechtslage 2020 Dieses Topthema informiert über die Regelungen, die für Investitionsabzugsbeträge gelten, die für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die vor dem 31.12.2019 enden. Hier finden Sie die Informationen zum Investitionsabzugsbetrag ab 2020, der durch das Jahressteuergesetz 2020 in vielen Punkten geändert worden ist. Die Neuregelungen sind erstmals auf Investitionsabzugsbeträge anzuwenden, die für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die nach dem 31.12.2019 enden.

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Bundesfinanzhof Schild
Bundesfinanzhof Schild
BFH Kommentierung

Verfahren zur Trennungstheorie vor dem Großen Senat eingestellt

Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27.10.2015 über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln sei, ist der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des BFH entfallen.



Weinstoecke auf Rebenfeld, Niederoesterreich
Weinstoecke auf Rebenfeld, Niederoesterreich
BFH Kommentierung

Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau sind immaterielle Wirtschaftsgüter

Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Sie vermitteln dem Erzeuger das Recht, nach Rodung einer zulässig bestockten Rebfläche diese wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen, und verkörpern damit letztlich das unionsrechtlich beschränkte Recht, Wein zu erzeugen. Es handelt sich jedenfalls bis zum 30.6.2011 nicht um abnutzbare Wirtschaftsgüter, da zu diesem Zeitpunkt ein Ende der Beschränkung des Weinbaus in der EU nicht absehbar war.









Kabelgewirr von Server mit blauem Licht im Hintergrund
Kabelgewirr von Server mit blauem Licht im Hintergrund
FG Kommentierung

Zurechnung und AfA-Berechtigung beim Sale-and-lease-back

Ein Leasingobjekt ist steuerlich dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser den Leasinggeber und zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer und bei gewöhnlichem Ablauf des Sale-and-lease-back-Geschäfts von der Einwirkung auf das Leasingobjekt wirtschaftlich ausschließen kann und zudem die vertraglichen und tatsächlichen Abläufe darauf angelegt sind, dass der Leasinggeber am Ende der Laufzeit das Leasingobjekt zu dem bereits vorvereinbarten Kaufpreis zurückerwerben muss.





Mann tippt mit Finger auf Schulter von anderem Mann und lächelt
Mann tippt mit Finger auf Schulter von anderem Mann und lächelt
BMF

Einbringung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft

Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem sog. Kapitalkonto II in die Gesellschaft ein, ist auch dieser Vorgang als ein entgeltlicher Vorgang (und nicht als Einlage) anzusehen, der zur Gewährung von Gesellschaftsrechten führt, wenn nach den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen auf diesem Konto auch Verluste gebucht werden.








Firmenwagen
Firmenwagen
Übernahme eines Leasing-Fahrzeugs

Kauf eines Leasing-Fahrzeugs buchen

Beim Finanzierungsleasing wird im Allgemeinen eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart, die kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasingfahrzeugs. Während dieser Grundmietzeit zahlt der Leasingnehmer nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zurück. Die Leasingverträge sehen daher besondere Vereinbarungen vor, die bei Vertragsende wirksam werden. Aus diesem Grund ist wichtig zu wissen, wie die Abwicklung am Ende der Laufzeit voraussichtlich erfolgen wird.