Die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern werden üblicherweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Davon ausgenommen sind die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG). Was GWG sind und was bei Anschaffungen von GWG im Jahr 2023 zu beachten ist, lesen Sie hier.mehr
Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021 sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 sofort abgeschrieben werden können. Momentan wird ein entsprechender Erlass allerdings von den Bundesländern blockiert.mehr
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Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass mit dem Erwerb eines Pressegrossisten nur die Möglichkeit der Erlangung von Belieferungsrechten eröffnet wird.mehr
Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person stellt ertragsteuerrechtlich ein einlage- und abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut dar.mehr
Die für die Einräumung der Option ursprünglich angefallenen Anschaffungskosten sind bei Optionsausübung als Anschaffungsnebenkosten Teil der Anschaffungskosten der zum vereinbarten Basispreis erworbenen Aktien.mehr
Mithilfe eines Investitionsabzugsbetrags (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG) kann die Steuerbelastung gesenkt werden, ohne Geld ausgeben zu müssen. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt maximal 40 % der voraussichtlichen Investitionskosten. De facto wird mit dem Investitionsabzugsbetrag die Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgezogen, die noch nicht angeschafft worden sind, aber in den folgenden 3 Jahren angeschafft werden sollen. Hinweis: Neue Rechtslage 2020 Dieses Topthema informiert über die Regelungen, die für Investitionsabzugsbeträge gelten, die für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die vor dem 31.12.2019 enden. Hier finden Sie die Informationen zum Investitionsabzugsbetrag ab 2020, der durch das Jahressteuergesetz 2020 in vielen Punkten geändert worden ist. Die Neuregelungen sind erstmals auf Investitionsabzugsbeträge anzuwenden, die für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die nach dem 31.12.2019 enden.mehr
Das Rechnungswesen ist oftmals nicht in der Planung von Bauprojekten involviert. Viele Entscheidungen bzgl. Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen werden in den Unternehmen getroffen, ohne auf das Know-how in der Buchhaltung zurückzugreifen. Der Anlagenbuchhalter sollte sich daher mit seinen Kenntnissen über die Bewertung und Bilanzierung schon während der Planungsphase in die Bauprojekte einbringen.mehr
Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden.mehr
Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27.10.2015 über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln sei, ist der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des BFH entfallen.mehr
Die unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG muss nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen.mehr
Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Sie vermitteln dem Erzeuger das Recht, nach Rodung einer zulässig bestockten Rebfläche diese wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen, und verkörpern damit letztlich das unionsrechtlich beschränkte Recht, Wein zu erzeugen. Es handelt sich jedenfalls bis zum 30.6.2011 nicht um abnutzbare Wirtschaftsgüter, da zu diesem Zeitpunkt ein Ende der Beschränkung des Weinbaus in der EU nicht absehbar war.mehr
In einer Entscheidung vom 10.10.2017 urteilte der BFH, dass die Bildung einer Ansparabschreibung ausgeschlossen sei, wenn die geplanten Anschaffungen als unangemessenen im Sinne des Einkommensteuerrechts anzusehen sind.mehr
Werden einzelne Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens ohne einen Kommanditanteil übertragen, kommt keine Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG in Betracht.mehr
Mit dem zweiten Modul des IDW RS HFA 50 bringt der HFA des IDW seine Auffassung zum Ausdruck, welche Folgen sich aus der Übertragung nicht-finanzieller Vermögenswerte auf einen Fonds i.S.v. IAS 19.8 mit anschließender Überlassung zur Nutzung an das Trägerunternehmen ergeben und welche Regelungen aus anderen Standards als IAS analog anzuwenden sind oder nicht analog angewandt werden dürfen.mehr
Wie sind die Schuldzinsen für ein Darlehen steuerlich zu behandeln, mit dem ein Wirtschaftsgut fremdfinanziert wurde, dass unentgeltlich vom Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen bei einer anderen Mitunternehmerschaft übertragen wurde?mehr
Eine gewinnneutrale Realteilung liegt in allen Fällen der Sachwertabfindung eines ausscheidenden Personengesellschafters vor, wenn er die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwendet (gegen BMF v. 20.12.2016, BStBl I 2017, 36).mehr
Das entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgut des Vorteils aus der Vertragsarztzulassung ist nicht abnutzbar und damit auch nicht abschreibbar.mehr
Beim Erwerb einer Praxis als Chancenpaket ist der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar im Praxiswert enthalten.mehr
Ein Leasingobjekt ist steuerlich dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser den Leasinggeber und zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer und bei gewöhnlichem Ablauf des Sale-and-lease-back-Geschäfts von der Einwirkung auf das Leasingobjekt wirtschaftlich ausschließen kann und zudem die vertraglichen und tatsächlichen Abläufe darauf angelegt sind, dass der Leasinggeber am Ende der Laufzeit das Leasingobjekt zu dem bereits vorvereinbarten Kaufpreis zurückerwerben muss.mehr
Das BMF stellt mit Schreiben vom 19.12.2016 dar, wie Mehrwerte für bewegliche Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers abgebildet bzw. abgeschrieben werden müssen.mehr
Bei Zahlungsansprüchen nach der GAP-Reform 2003 handelt es sich nach BFH-Rechtsprechung um abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ein BMF-Schreiben aus dem Jahr 2008 wird daher angepasst.mehr
Wird ein Zinsschein oder eine Zinsforderung vom Stammrecht abgetrennt (Bond-Stripping), gilt dies nach § 20 Abs. 2 Satz 4 EStG i. d. Fassung des Investmentsteuerreformgesetzes vom 19.7.2016 als Veräußerung der Schuldverschreibung und als Anschaffung der durch die Trennung entstandenen Wirtschaftsgüter.mehr
Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem sog. Kapitalkonto II in die Gesellschaft ein, ist auch dieser Vorgang als ein entgeltlicher Vorgang (und nicht als Einlage) anzusehen, der zur Gewährung von Gesellschaftsrechten führt, wenn nach den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen auf diesem Konto auch Verluste gebucht werden.mehr
Die durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform 2003) eingeführten Zahlungsansprüche sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter mit typisierender Nutzungsdauer von 10 Jahren.mehr
Blockheizkraftwerke sind nach neuer Auffassung der Finanzverwaltung nicht mehr als selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, sondern als wesentliche Gebäudebestandteile anzusehen – für Anlagenbetreiber ergeben sich daraus geänderte Abschreibungsmodalitäten.mehr
Die sog. Entstrickungsbesteuerung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte ist mit EU-Recht vereinbar. Das hat der EuGH mit Urteil vom 21.5.2015 entschieden.mehr
Geld allein schießt zwar keine Tore, im Profifußball dürften die Torchancen ohne Geld jedoch dürftig ausfallen. Was Vereine bei der bilanziellen Behandlung von Transferentschädigungen und "Signing fees" beachten müssen, hat nun die OFD NRW in einer aktuellen Verfügung zusammengefasst.mehr
Nach § 15a Abs. 2 UStG ist eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nur einmalig zur Erzielung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse ändern.mehr
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine Einbauküche trotz individueller Planung und Anpassung an die jeweiligen räumlichen Verhältnisse kein einheitliches zusammengesetztes Wirtschaftsgut darstellt, die Einbaumöbel und die Arbeitsfläche indes als Gesamtheit zu sehen sind. mehr
Unternehmer, die sich beim Kauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) im Preissegment von netto mehr als 150 EUR bis netto max. 1.000 EUR für die Sammelpostenmethode entscheiden, kennen meist nur den Grundsatz: Egal, ob ein Gegenstand innerhalb der 5-jährigen Abschreibungsdauer des Sammelpostens entnommen, verkauft oder defekt wird, es bleibt dennoch bei der 5-jährigen Abschreibung. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme.mehr
Beim Finanzierungsleasing wird im Allgemeinen eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart, die kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasingfahrzeugs. Während dieser Grundmietzeit zahlt der Leasingnehmer nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zurück. Die Leasingverträge sehen daher besondere Vereinbarungen vor, die bei Vertragsende wirksam werden. Aus diesem Grund ist wichtig zu wissen, wie die Abwicklung am Ende der Laufzeit voraussichtlich erfolgen wird.mehr
In den letzten Jahren hat sich in Sachen Investitionsabzugsbetrag einiges getan. Neue Urteile und gesetzliche Änderungen haben das BMF deshalb dazu veranlasst, das bisherige Schreiben vom 8.5.2009 zu überarbeiten und durch das neue Schreiben vom 20.11.2013 zu ersetzen.mehr
Das BMF hat zur Anwendung des Teilabzugsverbots auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern an Kapitalgesellschaften in der steuerlichen Gewinnermittlung und auf Substanzverluste und Substanzgewinne sowie auf sonstige Aufwendungen bezüglich im Betriebsvermögen gehaltener Darlehensforderungen Stellung genommen.mehr
Nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen kann ein Gebäude in so viele Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden, wie einzelne Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen.mehr
Scheidet ein Wirtschaftsgut vor Ablauf der Fünfjahresfrist aus dem Betrieb des Investors aus, kann dies nur dann zulagenunschädlich sein, wenn es technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht war.mehr