GWG buchen und Praxisprobleme

Wie werden geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 EUR (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant auf: 1.000,00 EUR) gebucht und wie erfolgt die Buchung bei GWG-Pools? Welche Auswirkungen hat das auf die Handels- und Steuerbilanz? Diese Fragen werden im folgenden Kapitel geklärt.

Da bei der Abschreibung ein Wahlrecht besteht und manche Abschreibungsmethoden Nachteile mit sich bringen, kann es diesbezüglich zu einer Auseinandersetzung mit dem Betriebsprüfer kommen. Deshalb sollte der Unternehmer oder Buchhalter im Vorfeld passende Argumente sammeln, um spätere Buchungskorrekturen zu verhindern.

GWG buchen bis 800 EUR (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant auf: 1.000,00 EUR): Sofortabschreibung

Da für die Wirtschaftsgüter bis 800 EUR (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant auf: 1.000,00 EUR) eine Sofortabschreibung vorgenommen werden darf, soweit der Ausweis in einem gesonderten Verzeichnis erfolgt, empfiehlt sich  in der Praxis die Buchung auf dem Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter" (0480 SKR 03 / 0670 SKR 04). Dieses wird dann spätestens am Jahresende aufgelöst bzw. sofort abgeschrieben über das Aufwandskonto "Abschreibungen auf aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter" (4860 SKR 03 / 6262 SKR 04). Die Wirtschaftsgüter müssen dabei nicht mehr zwingend im Anlageverzeichnis erfasst werden. Alternativ ist aber auch die direkte Verbuchung auf dem Aufwandskonto "Sofortabschreibungen geringwertige Wirtschaftsgüter" (4855 SKR 03 / 6260 SKR 04) denkbar, wenn dieses als separates Verzeichnis Verwendung findet.

Praxis-Beispiel: Buchung der Anschaffung und Abschreibung von GWG

Handwerkermeister Pots erwirbt eine neue Wasserwaage im Wert von 70 EUR netto und einen Akku-Schrauber im Wert von 485 EUR netto für sein Einzelunternehmen.

Beide Wirtschaftsgüter sind selbstständig nutzbar, beweglich und dazu bestimmt, langfristig dem Betrieb zu dienen. Da die Anschaffungskosten der Wasserwaage < 250 EUR sind, können die Aufwendungen im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Wasserwaage ist auch nicht in einem gesonderten Verzeichnis zu erfassen.

Der Akkuschrauber erfüllt die Voraussetzungen eines Anlagegutes. Da die Anschaffungskosten > 250 EUR aber < 800 EUR (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant auf: 250,01 EUR bis 1.000,00 EUR) betragen, darf Pots das Wirtschaftsgut als GWG ausweisen (gesondertes Verzeichnis) und im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abschreiben.

Buchung der Anschaffung:

Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

0480/0670

Geringwertige Wirtschaftsgüter

485

4985/6845

Werkzeuge und Kleingeräte

70

1576/1406

Abziehbare Vorsteuer 19 %

105,45

1200/1800

Bank

660,45

Buchung der Abschreibung am Jahresende:

Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

4860/6260

Abschreibungen auf aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter

485

0485/0675

Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

485

Buchung der Abschreibung von GWG-Pools: Sammelposten

Die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern zwischen 250,01 und 1.000 EUR (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant auf: 250,01 EUR bis 5.000,00 EUR), die nicht sofort abgeschrieben werden können oder sollen, werden auf dem Konto "Wirtschaftsgüter  (Sammelposten)" (0485 SKR 03 / 0675 SKR 04) erfasst und insgesamt über 5 Jahre (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant auf: über 3 Jahre zu je 1/3) linear abgeschrieben (1/5 = 20 % der Anschaffungskosten pro Jahr). Die jährliche Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sammelposten erfolgt über das Konto "Abschreibung auf den Sammelposten geringwertiger Wirtschaftsgüter" (4862 SKR 03 / 6264 SKR 04).

GWG-Pools haben den Nachteil, dass es beim Verkauf eines jener Wirtschaftsgüter nicht erlaubt ist, für die Gewinnermittlung den Buchwert vom Verkaufspreis abzuziehen. Vielmehr ist die Festabschreibung auch nach Abgang des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen weiter fortzuführen.

Praxis-Beispiel: Buchung von GWG als Sammelposten

Architektin Lies erwirbt für ihre freiberufliche Tätigkeit eine neue Kamera für 799 EUR netto.

Die Kamera ist beweglich, selbständig nutzbar und dazu bestimmt, der freiberuflichen Tätigkeit langfristig zu dienen. Die regelmäßige Nutzungsdauer beträgt 7 Jahre. Sie erfüllt damit die Voraussetzungen eines Anlagegutes. Da die Anschaffungskosten > 250 EUR aber < 800 EUR (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant auf: 250,01 EUR bis 1.000,00 EUR) betragen, darf Lies wählen, ob sie das Wirtschaftsgut als GWG oder als Sammelposten ausweisen möchte. Da Lies bereits bei anderen Neuanschaffungen im Januar die Zuordnung zum Sammelposten getroffen hat und zu einer einheitlichen Wahlrechtsausübung verpflichtet ist, erfasst sie auch dieses Wirtschaftsgut als Sammelposten und nimmt die 5-jährige Abschreibung (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant auf: 3-jährige Abschreibung) in Anspruch. Die jährliche Abschreibung beträgt vor Anpassung durch das Wachstumschancengesetz (799 EUR : 5 Jahre =) 159,80 EUR.

Buchung der Anschaffung:

Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

0485/0675

Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

799,00

1576/1406

Abziehbare Vorsteuer 19 %

151,81

1200/1800

Bank

950,81

Buchung der Abschreibung am Jahresende:

Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

4862/6264

Abschreibungen auf den Sammelposten geringwertige Wirtschaftsgüter

159,80

0485/0675

Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

159,80

GWG: Auswirkungen auf Handels- und Steuerbilanz

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die steuerlich zulässigen Bewertungen auch für die Handelsbilanz übernommen werden können und sich die Poolabschreibung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entwickeln wird (BR-Drs. 344/08, S. 80). Insbesondere durch die Wiedereinführung der Regelabschreibung nach § 7 EStG und der Möglichkeit der Sofortabschreibung bis 800 EUR (ab 2024 Anpassung durch das Wachstumschancengesetz geplant auf: 1.000,00 EUR) besteht weiterhin die Möglichkeit des einheitlichen Wertansatzes für Handels- und Steuerbilanz. Die Sofortabschreibung wird handelsrechtlich unkritisch gesehen, weil sie dem Vorsichtsprinzip entspricht. Soweit demgegenüber die Sammelpostenlösung verwendet wird, kann unter Umständen wegen Verstoßes gegen das Vorsichtsprinzip kein einheitlicher Wertansatz gewählt werden. Auch wenn die Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hinweist, dass der Sammelposten kein Wirtschaftsgut, sondern nur eine Rechengröße darstellt (R 6.13 Abs. 6 EStR).

GWG buchen: Sofortabschreibung ist steuerlich vorteilhaft

Unter der Annahme einer gleichbleibenden Gewinnsituation (= konstanter Steuersatz) ist die Sofortabschreibung steuerlich vorteilhaft. Diskussionen darüber, wann eine eigenständige Nutzung eines Wirtschaftsguts zu bejahen ist, sind bei der Betriebsprüfung zu erwarten. Unternehmen und Buchhalter werden versuchen, einzelne Komponenten mit Anschaffungskosten unter 800 EUR (ab geplanter Anpassung durch das Wachstumschancengesetz in 2024: 1.000,00 EUR) zu bilden, um von der für sie vorteilhaften Sofortabzug-Methode zu profitieren. Durch die seinerzeitige Anhebung der GWG-Grenze für die Sofortabschreibung auf 800 EUR und die ab 2024 geplante Anpassung durch das Wachstumschancengesetz der Grenze 1.000,00 EUR werden Unternehmen in diesem Punkt wesentlich entlastet.

Praxis-Tipp: Argumente für die Sofortabschreibung sammeln

Bereiten Sie sich gut auf eine etwaige Betriebsprüfung vor und sammeln Sie rechtzeitig passende Argumente, die den Sofortabzug rechtfertigen. Das macht die Zusammenarbeit mit dem Betriebsprüfer einfacher und es können aufwändige und teure Korrekturmaßnahmen vermieden werden.