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Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer


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1-%-Regelung Berechnung: umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer

Wie berechnet man den zu versteuernden Betrag für die private Pkw-Nutzung eines Unternehmers, der die 1-%-Regelung wählt? Und wie bucht man diese Variante?

Wer kein Fahrtenbuch führt, muss die private Nutzung bei der Einkommensteuer zwingend nach der 1-%-Regelung ermitteln. Er kann sie aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer anwenden.

Praxis-Beispiel: Unternehmer wählt 1-%-Methode für die Berechnung des privaten Nutzungsanteils

Der Unternehmer hat einen Firmenwagen, dessen Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung 30.580 EUR betragen hat Tatsächlich bezahlt hat er nur 28.560 EUR (24.000 EUR zuzüglich 4.560 EUR Umsatzsteuer). Da der Unternehmer weder ein Fahrtenbuch geführt hat noch eine sachgerechte Schätzung des privaten Nutzungsanteils vornehmen will, kann er bei der Einkommen- und Umsatzsteuer die 1-%-Regelung anwenden.

Bei der Bemessung der Umsatzsteuer dürfen pauschal 20 % abgezogen werden, weil nicht in allen Kfz-Kosten Vorsteuerbeträge enthalten sind. Maßgebend ist der Bruttolistenpreis, sodass wie folgt zu rechnen ist:

Bruttolistenpreis (abgerundet)

30.500 EUR x 1% x 12 Monate =

3.660,00 EUR

abzüglich 20 %

   732,00 EUR

= umsatzsteuerpflichtiger Anteil

2.928,00 EUR

19 % Umsatzsteuer =

   556,32 EUR

= Bruttobetrag

3.484,32 EUR


Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

1880/2130

Unentgeltliche Wertabgaben

4.216,32

8924/4639

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)

732,00

8921/4645

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% USt (Kfz-Nutzung)

2.928,00

1776/3806

Umsatzsteuer 19%

556,32

Hinweis: Vorsteuer zu 100 % abziehbar Kostendeckelung beachten

Die Vorsteuer ist gemäß § 15 Abs. 1 UStG zu 100% abziehbar und die private Nutzung gemäß § 3 Abs. 9a UStG der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Falls der pauschale Wert für die private Nutzung höher ist als die tatsächlichen Kosten, wird die private Nutzung auf die tatsächlichen Kosten begrenzt (= Kostendeckelung).



16 Kommentare
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T

Totti

Mon Oct 24 18:18:41 CEST 2022 Mon Oct 24 18:18:41 CEST 2022

Die Berechnung im Praxis-Beispiel im Kapitel "1-%-Regelung - Berechnung bei umsatzsteuerpflichtigem Unternehmer" ist falsch.

Der Bruttobetrag ergibt sich aus den 1% vom Bruttolistenpreis (3.660 EUR) und nicht aus dem umsatzsteuerpflichtigen Anteil (2.928 EUR) addiert um den Steueranteil (556,32 EUR).
Der Bruttobetrag beträgt also 4.216,32 EUR.

Die Differenz zum Beispiel aus dem vorherigen Kapitel mit der sachgerechten Schätzung sind damit auch die 128,82 EUR (4.216,32 - 4.087,50).

A

Anita09123

Fri Mar 26 10:57:40 CET 2021 Fri Mar 26 10:57:40 CET 2021

Die Artikel sind sehr aufschlussreich. Ich habe aber bei der Fahrtenbuchmethode das Problem, das das Fahrzeug mit einem IAB "belegt" ist. Welche Abschreibung muss ich jährlich in die Kosten einbeziehen?. Im ersten Jahr den vollen IAB - Abzug als Kürzung der Anschaffungskosten?? oder die auf 6 Jahre verteilte "Normale"Abschreibung?

M

Michael Baum

Thu Mar 04 20:10:11 CET 2021 Thu Mar 04 20:10:11 CET 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für diesen sehr aufschlussreichen Artikel!

Irgendwie konkurrieren für mich allerdings zwei Sätze:
1. "Für die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, muss der Unternehmer Umsatzsteuer zahlen."
2. "Ein gemischt genutzter Pkw kann in vollem Umfang dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet werden."

Ich würde gerne das "Praxis-Beispiel: Kilometerpauschale plus Vorsteuerabzug" dazu etwas weiter fort führen:

Der Unternehmer fährt mit dem Pkw jährlich je 20.000km.
Anteil der betrieblichen Fahrten:
1. Jahr: 8.000 km (40%)
2. Jahr: 5.000 km (25%)
3. Jahr: 8.000 km (40%)
Die betrieblichen Fahrten werden über die Kilometerpauschale geltend gemacht.

Ausgaben in den Folgejahren: jew. 3000,- zzgl. USt 570,- (Tanken, Service, ...)


Kann der Unternehmer jetzt 100% der Kosten (Anschaffung + laufende Kosten) seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen (4750,- + 3*570,-), ohne Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungsanteil zahlen zu müssen?

Oder muss er in diesem Fall Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungsanteil zahlen? Wie wird dieser dann in den einzelnen Jahren berechnet?

A

André Christiansen

Wed May 20 18:39:13 CEST 2020 Wed May 20 18:39:13 CEST 2020

Hallo!
Wenn ich das richtig sehe, ist in dem oben genannten Beispiel die "Abziehbare Vorsteuer in EUR" nicht korrekt.
Es wurden die Beträge der "Kosten mit Vorsteuer in EUR" * 0,19 gerechnet.
Richtig wäre aber: "Kosten mit Vorsteuer in EUR" * 19 / (100 + 19).

Oder habe ich etwas übersehen?

S

Stefan Butsch

Thu Apr 16 10:33:49 CEST 2020 Thu Apr 16 10:33:49 CEST 2020

Sehr geehrter Herr Krudewig,

sind bei der Ermittlung der Kosten für die Kostendeckelung für ein in 2019 angeschafftes Hybridfahrzeug die Leasingraten auch zu halbieren?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung

D

Dominic Harnisch

Fri Jan 04 10:42:00 CET 2019 Fri Jan 04 10:42:00 CET 2019

Im Beispiel "Fahrtenbuchmethode: Berechnung der Bemessungsgrundlage für die private Pkw-Nutzung" nutzen Sie bei den "Kosten mit Vorsteuer" die Nettobeträge zur Ermittlung "Privatnutzung (umsatzsteuerpflichtig)". In vielen anderen Quellen werden jedoch die Bruttobeträge genutzt. Häufig werden auch andere Sachkonten bzw. Buchungssätze genutzt, wie z.B.:

4120 an 8611 + 8590

SInd beide Varianten zulässig?

S

Sabine Veith

Tue Feb 06 11:30:59 CET 2018 Tue Feb 06 11:30:59 CET 2018

Das Topthema kann nicht alle "Spezialitäten" aufgreifen. Die Online-Redaktion wird sich jedoch um die Frage kümmern und zeitnah eine Nachricht auf das Finance-Portal unter der Rubrik "Aus der Praxis-für die Praxis" dazu einstellen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis!

O

Otmar Russler

Fri Feb 02 12:03:57 CET 2018 Fri Feb 02 12:03:57 CET 2018

Ich finde keinen Hinweis zum Vorsteuerabzug bei Unternehmen, die teilweise steuerpflichtige Leistungen erbringen, bei denen die private PKW-Nutzung nach der 1%- Regelung ermittelt und als unentgeltliche Wertabgabe mit 19% erfasst wird. Ist dann auch die Vorsteuer nach wirtschaftlicher Zurechnung für die Anschaffung des PKW voll abziehbar?