Fahrtenbuchmethode: Berechnung und Beispiel

In dieser Variante geht es um einen Unternehmer, der steuerpflichtige Umsätze ausführt und seinen Nutzungsanteil für seine private Pkw-Nutzung anhand der Fahrtenbuchmethode ermittelt, welcher Betrag einkommensteuerlich und welcher umsatzsteuerlich zu versteuern ist und wie richtig gebucht wird. Zudem erläutert ein Beispiel, wie ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer richtig rechnet und bucht.

Führt der Unternehmer steuerpflichtige Umsätze aus, erhöht die private Nutzung nicht nur den Gewinn, sondern auch die Belastung mit Umsatzsteuer. Bei einem Fahrtenbuch sind die Kfz-Kosten im Verhältnis der betrieblichen zu den privat gefahren Kilometern aufzuteilen. Der Umsatzsteuer unterliegen jedoch nur die anteiligen Kosten für Privatfahrten, bei denen zuvor ein Vorsteuerabzug beansprucht werden konnte.

Fahrtenbuchmethode: Berechnung der Bemessungsgrundlage für die private Pkw-Nutzung

Der Unternehmer hat im Januar einen neuen Firmenwagen für 28.560 EUR (einschließlich 19% = 4.560 EUR Umsatzsteuer) gekauft. Er hat ein Fahrtenbuch geführt, wonach der Umfang seiner Privatfahrten bei 28 % liegt. Seine Kostensituation sieht wie folgt aus:

Tatsächliche Kosten

pro Jahr

Kosten ohne Vorsteuer in EUR

Kosten mit Vorsteuer in EUR

Abziehbare Vorsteuer in EUR

Abschreibung von 24.000 EUR

Laufende Kosten (Benzin)

Reparatur/Wartung/Pflege

Versicherung

Kfz-Steuer

Sonstige Kosten (z. B. ADAC)




1.028,00

276,00

158,00

4.000,00

2.400,00

1.000,00



100,00

4.560,00

456,00

190,00



19,00

Beträge insgesamt

1.462,00

7.500,00

5.225,00

private Nutzung 28%

409,36

2.100,00

19% Umsatzsteuer

399,00


Die private Nutzung ist wie folgt zu erfassen:


Privatnutzung (umsatzsteuerfrei)

   409,36 EUR

Privatnutzung (umsatzsteuerpflichtig)

2.100,00 EUR

Umsatzsteuer auf die Privatnutzung

   399,00 EUR

Insgesamt

2.908,36 EUR


Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

1880/2130

Unentgeltliche Wertabgaben

2.908,36

8924/4639

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)

409,36

8921/4645

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% USt (Kfz-Nutzung)

2.100,00

1776/3806

Umsatzsteuer 19%

399,00

Kleinunternehmer führt Fahrtenbuch und wählt somit die Fahrtenbuchmethode

Bei der Einkommensteuer hingegen ist die private Nutzung als gewinnerhöhende Einnahme zu erfassen. Bei einem Fahrtenbuch müssen alle Fahrten aufgezeichnet werden. Die Kfz-Kosten werden dann nach dem Verhältnis der betrieblichen zu den privat gefahrenen Kilometern aufgeteilt.

Praxis-Beispiel: Umsatzsteuerfreier Versicherungsmakler wählt Fahrtenbuchmethode

Ein Versicherungsmakler erzielt ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Er hat einen neuen Firmenwagen erworben, der 35.700 EUR einschließlich Umsatzsteuer gekostet hat. Da er die Vorsteuer nicht abziehen darf, betragen die Anschaffungskosten 35.700 EUR, die er über 6 Jahre mit 5.950 EUR pro Jahr abschreibt. Der Versicherungsmakler hat ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, wonach der Umfang seiner Privatfahrten bei 25% liegt. Er muss also nicht die 1-%-Methode ansetzen. Die Kostensituation sieht wie folgt aus:

Tatsächliche Kosten pro Jahr

Kosten mit und ohne Umsatzsteuer

Zinsen

Abschreibung (von 35.700 EUR)

Laufende Kosten (Benzin)

Reparatur/Wartung/Pflege

Versicherung

Kfz-Steuer

Sonstige Kosten (z. B. ADAC)

      1.008 EUR

      5.950 EUR

      2.452 EUR

      1.416 EUR

         986 EUR

         278 EUR

         226 EUR

Beträge insgesamt

    12.316 EUR

private Nutzung 25%

      3.079 EUR


Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

1880/2130

Unentgeltliche Wertabgaben

3.079

8924/4639

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)

3.079