20.04.2018 | Top-Thema

Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil aus der Pkw-Überlassung. Übersteigt das vom Arbeitnehmer gezahlte Nutzungsentgelt jedoch den geldwerten Vorteil, führt der übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten in der Steuererklärung.mehr