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Firmenwagenbesteuerung

1-Prozent-Regelung: Bruttolistenneupreis auf dem Prüfstand

Am 13. Dezember 2012 verhandelt der Bundesfinanzhof das BdSt-Musterverfahren zur Dienstwagenbesteuerung. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lässt gerichtlich prüfen, ob der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs noch Berechnungsgrundlage für die Steuer sein kann (VI R 51/11). Das Bundesministerium der Finanzen ist dem Verfahren beigetreten, die mündliche Verhandlung verspricht daher spannend zu werden.