Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtenbuch

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.3 Ermittlung der tatsächlichen Kosten mit einem Fahrtenbuch

Es macht nur dann Sinn, die tatsächlichen Kosten anzusetzen, wenn der Umfang der betrieblichen Fahrten hoch ist. Außerdem kann der Unternehmer die tatsächlichen Kosten nur ansetzen, wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt. Welche Angaben im Fahrtenbuch gemacht werden müssen Dabei sind die dienstlich und privat zurückgelegten Fahrtstrecken gesondert und lauf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3 Der Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.2 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der Fahrtenbuchregelung

Wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, das bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, dann müssen die so ermittelten Nutzungsverhältnisse auch bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Familienheimfahrten aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung werden umsatzsteuerlich den Privatf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.2 Muster einer Lohnabrechnung

Die Anwendung der 1-%-Methode ist für den Arbeitgeber immer die einfachste Lösung. Vorteil ist, dass der monatliche Wert feststeht, der gleichbleibend bei jeder einzelnen Lohnabrechnung erfasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es beim Fahrtenbuch von Monat zu Monat Schwankungen, sodass i. d. R. erst beim letzten Lohnabrechnungszeitraum eines Jahres eine korrekte Abrechnung mögli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Privatnutzung eines Firmenw... / Entscheidung

Der BFH hält die Klage für unbegründet. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung nutzt ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer ein ihm zur Verfügung stehendes Firmenfahrzeug auch privat. Es greift daher ein "Beweis des ersten Anscheins" (Anscheinsbeweis) für die Privatnutzung, wenn keine gegenteiligen Nachweise (z.B. ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) vorliegen. Die private Nutzung eine...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.8 Der Arbeitgeber untersagt dem Arbeitnehmer die private Nutzung

Der geldwerte Vorteil für eine private Nutzung ist sogar dann nach der 1-%- Regelung zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw tatsächlich nicht privat nutzt, aber die Möglichkeit besteht, dass er ihn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses privat nutzen kann. Darf der Firmenwagen privat genutzt werden, kann das Gegenteil nur mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. D...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.6 Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Bei einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber für eine Familienheimfahrt pro Woche keinen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Nur darüber hinausgehende Fahrten (= Fahrten, die nicht als Werbungskosten abgezogen werden können) sind pauschal mit 0,002 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung zu berechnen und als Arbe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pauschale Methode zur Berechnung des privaten Nutzungsanteils eines Arbeitnehmers

Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 35.700 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 15 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Der Arbeitnehmer fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Privatnutzung eines Firmenw... / Hintergrund

Die Klägerin war eine GmbH. Ihr Alleingesellschafter war zugleich Geschäftsführer. Daneben war nur noch dessen Schwester bei der GmbH angestellt. Die GmbH schaffte vier hochpreisige Fahrzeuge an: Porsche Cayman S Black Edition Porsche Panamera GTS Porsche Cayenne S Porsche Carrera 4 GTS Für keines dieser Fahrzeuge wurde im gesamten Streitzeitraum ein Fahrtenbuch geführt. Es war al...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.2 Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer aus einem Fahrzeugpool

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss der geldwerte Vorteil als Arbeitslohn erfasst werden. Als geldwerter Vorteil werden regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung pro Monat angesetzt. Stehen den Arbeitnehmern in einem Fahrzeugpool mehrere Kraftfahrzeuge zur Verfügung, ist der pauschale Nutzungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 2.3.2 Betriebliche Nutzung

Ein Wirtschaftsgut wird ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt, wenn es der Steuerpflichtige zu nicht mehr als 10 % privat nutzt. Der Steuerpflichtige hat in begründeten Zweifelsfällen darzulegen, dass der Umfang der betrieblichen Nutzung mindestens 90 % beträgt.[1] Die außerbetriebliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes ist zeitraumbezogen und nicht wirtsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Führung eines Fahrtenbuches (sog Escape-Klausel nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG)

Rn. 1112 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Escape-Klausel des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG ermöglicht dem StPfl einen abweichenden Wertansatz für die Privatnutzung des jeweiligen Kfz mit den tatsächlich auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass der StPfl die Gesamtaufwendungen für das Kfz durch Belege nachweist und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungsbereich: betriebliche Kfz, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden

Rn. 1097 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Anwendungsbereich umfasst Kfz im steuerlichen BV einer natürlichen Person, wobei wirtschaftliches Eigentum ausreicht. Wegen der BV-Eigenschaft des Kfz s Rn 189. Gemietete oder geleaste Kfz (nach Auffassung der FinVerw und des BFH auch, wenn es am wirtschaftlichen Eigentum fehlt, vgl zB BFH v 13.02.2003, X R 23/01, BStBl II 2003, 472) s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Widerlegbare Typisierung

Rn. 1096 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Schon immer war in der Besteuerungspraxis das Thema der privaten Nutzung eines im BV befindlichen Kfz ein "heißes Eisen". Mit Wirkung ab 1996 hat der Gesetzgeber für diese Form der Nutzungsentnahme eine Spezialregelung folgenden Inhalts getroffen: typisierende Festlegung des privaten Nutzungsanteils ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kost...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Methodenwahl

Rn. 1106 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der StPfl hat für Kfz mit einem betrieblichen Nutzungsanteil von über 50 % die Wahl zwischen zwei Ermittlungsmethoden für die private Kfz-Nutzung. Die Wahl wird durch Einreichung der Steuererklärung beim FA getroffen: Führt der StPfl nicht das erforderliche Fahrtenbuch (s Rn 1112), übt er implizit die Wahl des gesetzlichen Regeltatbestandes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Beurteilung

Rn. 1118 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Gesetzesregel (sog 1 %-Regel) ist ein Musterfall der Typisierung im Steuerrecht, und zwar in ausgesprochen grober Form. Die Bemessungsgrundlage – der Listenpreis des Kfz – hat nur eingeschränkt mit den tatsächlichen Kosten und noch weniger mit denjenigen für die private Nutzung einerseits und die betriebliche andererseits zu tun. Gleich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Entnahmebewertung

Rn. 1131 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 ABC der Entnahmen (dem Grunde nach) s §§ 4,5 Rn 204 ff (Briesemeister) sowie s §§ 4,5 Rn 274 (Briesemeister) Abgeltungswirkung der Pauschalierungsregel s Rn 1120 Arbeitsleistung des Unternehmers s Rn 1082, 1099 Auslandsreise s Rn 1084 Bemessungsgrundlage für private Pkw-Nutzung s Rn 1110 Betriebsaufgabe s Rn 1064 Beweislast bei nicht privater Nutzung s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 149. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v 28.04.2006, BGBl I 2006, 1095

Rn. 169 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Zur Sanierung der öff Haushalte enthält das Gesetz folgende Regelungen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 99. Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze vom 18.12.1995, BGBl I 95, 1959; BStBl I 95, 786

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Symptomatisch für den Zeitdruck, unter dem zZ Steuergesetze entstehen und die teilweise dadurch bedingte mangelnde Qualität ist die Tatsache, daß das Jahressteuergesetz 1996 nach kurzer Frist bereits nachgebessert wurde. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag das Gesetz am 24.11.1995 verabschiedet und der Bundesrat hat das G...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 11 Aufbewahrung der Unterlagen

Der Arbeitgeber muss die Lohnunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres aufbewahren.[1] 6-jährige Aufbewahrungsfrist Das Einkommensteuergesetz sieht für Lohnkonten eine eigene Aufbewahrungsfrist vor.[2] Der Aufbewahrungszeitraum beträgt 6 Ja...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.2 Weiterberechnung sämtlicher Kosten an den freien Mitarbeiter

Eine Alternative könnte eine Vereinbarung zwischen A und H dergestalt sein, dass die Weiterberechnung sämtlicher Kfz-Kosten (einschließlich AfA) an den freien Mitarbeiter erfolgt. Diese Regelung setzt allerdings voraus, dass der Vorgang auch zahlungstechnisch abgewickelt wird. Ein Verzicht auf die Zahlung seitens des A ist m. E. nicht möglich.[1] A erzielt in Höhe der in Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.1 Keine Privatnutzung durch den freien Mitarbeiter

Wird das Fahrzeug durch den freien Mitarbeiter nicht privat genutzt, stellt sich die Sachlage zunächst recht einfach dar. Eine Behandlung als Betriebseinnahme auf Ebene des freien Mitarbeiters scheidet aus. So hat der BFH festgestellt, dass sich die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gewinnmäßig nicht auswirkt, wenn ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug ausschließlich für betriebli...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Reisekosten / 1 Berufliche/betriebliche Veranlassung von Reisen

Die Aufwendungen für Reisen sind Werbungskosten/Betriebsausgaben, wenn die Reise geschäftlich (betrieblich, beruflich) veranlasst ist. Liegt der Reise offensichtlich ein unmittelbarer einkünftebezogener Anlass zugrunde, sind die Reisekosten insgesamt der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich abziehbar. Beispiele für betriebliche Reiseanlässe eines Unterne...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.3 Weshalb die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer immer zu 100 % betrieblich ist

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.5 Elektrofahrzeuge: Neuregelung für die Berechnung der privaten Nutzung für Anschaffungen nach dem 30.6.2025

[1] Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann entweder mithilfe der pauschalen 1-%-Regelung oder eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Bei der Ermittlung der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, die anteilmäßig auf die Privatfahrten entfallen. Allerdings werden die Abschrei...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.2 Elektrofahrzeuge: Neuregelungen für die Ermittlung der privaten Nutzung für Anschaffungen nach dem 30.6.2025

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann entweder mithilfe der pauschalen 1-%-Regelung oder eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Bei der Ermittlung der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, die anteilmäßig auf die Privatfahrten entfallen. Allerdings werden die Abschreibu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.4 Fahrtenbuchmethode: Betriebliche Nutzung bis 50 %

Die pauschale 1-%-Regelung darf – auch bei Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen – nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs 50 % oder weniger beträgt. Ist dies der Fall, ist der Umfang der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs oder anderen Aufzeichnungen (z. B. über einen repräsentativen Zeitraum) zu ermitteln. Für die Ermittlung d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.1 Übersicht der Regelungen zur Ermittlung der privaten Nutzung für reine Elektrofahrzeuge: 1-%-Regelung

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1-%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer ist immer zu 100 % betrieblich. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung. Bei der privaten Nutzung vo...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 6 Leasing eines Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugs: Wie bei Anschaffungen seit dem 1.1.2019 richtig gerechnet wird

Wird ein Fahrzeug geleast bzw. langfristig gemietet, sind die Leasingraten aufzuteilen. Die Kosten für das Batteriesystem, die in der Leasingrate enthalten sind, mindern die Gesamtkosten. Als Aufteilungsmaßstab kann das Verhältnis zwischen Bruttolistenpreis (einschließlich Batteriesystem) und dem um den Abschlag geminderten Listenpreis angesetzt werden. Praxis-Beispiel Leasin...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen nach der Fahrtenbuchmethode

Alternativ zur 1-%-Methode kann die private Nutzung mit den Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. Voraussetzung für die Berechnung der privaten Nutzung anhand der Aufwendungen, die auf die Privatfahren entfallen, ist allerdings, dass die insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ei...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 6.3 Beschränkungen der Vorsteuervergütung in den EU-Mitgliedstaaten

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.5 Elektronisches Fahrtenbuch

Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst. Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner manuell ergänzen.[1] Es reicht nicht aus, dass die Fahrten mit den per GPS ermittelten Geo-Daten zeitnah aufgezeichnet worden sind. Keine ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

3.2.1 Erforderliche Angaben Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. unter Umständen Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches F...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.3 Strenge inhaltliche und formale Anforderungen

In der Lohnsteuerpraxis wird das Fahrtenbuch meistens deswegen gewählt, um die regelmäßig steuerlich nachteilige Pauschalmethode zu vermeiden. Welche inhaltlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch[1] dabei zu stellen sind, ist allerdings gesetzlich nicht definiert. Das Gesetz schreibt auch keine bestimmte Form hierfür vor. Die eingangs dargestellten Aufzeichnu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.1 Wahlrecht zur Anwendung der Fahrtenbuchmethode

Ein Wahlrecht besteht genau genommen ausschließlich hinsichtlich der Einzelnachweismethode. Soll diese angewendet werden, muss der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr festlegen, dass an die Stelle der 1-%-Regelung die individuelle Nutzungswertermittlung durch Fahrtenbuch und Belegnachweis treten soll. Innerhalb eines Kalenderjahres ist ein Wech...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.2 Aufzeichnungserleichterungen

Anforderung: Keine Beeinträchtigung der Aussagekraft Auf einzelne der o. a. Angaben kann verzichtet werden, "soweit wegen der besonderen Umstände im Einzelfall die erforderliche Aussagekraft und Überprüfungsmöglichkeit" nicht beeinträchtigt wird. Bei Kundendienstmonteuren und Handelsvertretern mit täglich wechselnder Auswärtstätigkeit reicht es z. B. aus, wenn sie angeben, we...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.4 Kleinere Mängel

Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch dürfen neben den dargestellten formellen Anforderungen keine inhaltlichen Unregelmäßigkeiten aufweisen. Ansonsten ist die Richtigkeit der Kilometerangaben infrage zu stellen. Kleinere Mängel führen jedoch nicht bereits zur Verwerfung des gesamten Fahrtenbuchs und als Folge davon zur Anwendung der 1-%-Methode, wenn die Fahrtenbuchaufzeichnung...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.1 Erforderliche Angaben

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. unter Umständen Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. F...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.2 Wahlrecht bei mehreren Dienstwagen

Nutzt ein Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrzeuge auch privat, hat er ein Wahlrecht: Er muss sich nicht einheitlich für alle Fahrzeuge zur Führung eines Fahrtenbuchs oder insgesamt zur pauschalen Ermittlung des privaten Nutzungswerts entscheiden. Er kann für einzelne Fahrzeuge den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung individuell ermitteln, wenn er ein ordnungsgemäßes...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.4 Berechnungsverfahren "Fahrtenbuchmethode"

Das Berechnungsverfahren des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung nach der Methode des Einzelnachweises verdeutlicht das folgende Beispiel. Praxis-Beispiel Individuelle Nutzungswertermittlung Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Die Nettoanschaffungskosten für das gebraucht gekaufte Fahrzeug belaufen sich auf 30.000 EUR (Restnutzun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.1 Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Dies gilt sowohl für die 1-%-Regelung als auch für die Fahrtenbuchmethode. Das BMF grenzt in einem Schreiben die anrechenbaren Nutzungsentgelte von den übrigen auf den geldwerten Vorteil "Dienstwagen" nicht anrechenbaren Beteiligungen d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.2 Begrenzung auf Höhe des geldwerten Vorteils

Die Anrechnung von Nutzungsentgelten kann maximal dazu führen, dass sich der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung bis auf 0 EUR vermindert.[1] Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, ist der übersteigende Betrag steuerlich unerheblich, denn er führt weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Dies gilt auch in Fällen de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.2 Nutzungsverbot zum Schein

Anders verhält es sich, wenn die festgestellte Nutzung des Dienstwagens zu Privatfahrten darauf zurückzuführen ist, dass das Nutzungsverbot auf einer zum Schein getroffenen Vereinbarung beruht. Wird festgestellt, dass das Privatnutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen wurde, ist für die Dienstwagenüberlassung ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil auf Basis der 1-%-...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.2 Steuerpflicht zusätzlicher Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Demzufolge ist für die zweite und jede weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Die Steuerfreiheit gilt nur für eine Familienheimfahrt pro Woche, weil beim eigenen Fahrzeug ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.2 Bewertungsmethoden

Es gibt 2 Berechnungsverfahren, nach denen der geldwerte Vorteil für die private Dienstwagenbenutzung ermittelt werden kann: die 1-%-Regelung oder den Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten (Fahrtenbuchmethode). Welche Bewertungsmethode zu dem günstigeren Ergebnis führt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Kann der Arbeitgeber die Kosten fahrzeugbezogen ermitteln und...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.1 Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für den Dienstwagen insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.[1] Das Prinzip des Nachweisverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.4 Nutzungsverbot bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Die vorstehenden Ausführungen zu dienstrechtlich vereinbarten Nutzungsverboten gelten uneingeschränkt auch für die lohnsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung an einen (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.[1] Wird dem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (im Anstellungsvertrag) die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs au...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.5.2 Zurechnung beim Arbeitnehmer

Gehen Nutzen und Lasten des Leasingvertrags in vollem Umfang auf den Arbeitnehmer über, sodass der Arbeitnehmer im wirtschaftlichen Ergebnis zum Leasingnehmer wird, ist der Dienstwagen dem Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Fälle des sog. "Behördenleasings" liegt keine Dienstwagenüberlassung vor. Bei diesen Verträgen übernimmt der Arbeitnehmer im Innenverhältnis gegenüber sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.6.1 Dauerbrenner Fahrtenbuch

Die Fahrtenbuchmethode ist für den Anwalt nur dann interessant, wenn der Geschäftswagen ausschließlich betrieblich[1] oder nur ganz selten privat genutzt wird, oder wenn die Pkw-Kosten sehr gering sind und der Listenpreis des Fahrzeugs sehr hoch ist.[2] Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuch...mehr