Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtenbuch

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.1 Allgemeines

Der Privatanteil wird bei der Fahrtenbuchmethode genau berechnet. Durch Belege der entsprechenden Aufwendung für das Fahrzeug (z. B. Tankquittungen und Werkstattrechnungen) und die planmäßigen Abschreibungen werden die Gesamtaufwendungen ermittel. Die Gesamtaufwendungen werden dann der privaten Nutzung im Verhältnis zugeordnet. Das Fahrtenbuch dient dazu, das Verhältnis zwis...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.4.1 Allgemeine Lebenserfahrung spricht für private (Mit-)Nutzung

Wird ein Betriebs-Kfz nur betrieblich genutzt, sind sämtliche Kosten betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Nach der Rechtsprechung des BFH spricht jedoch die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass ein Betriebsinhaber, dem ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung steht, dieses typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentl...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.4 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten

Sofern das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte bzw. für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzt wird, ist zu beachten, dass der Wert, der die Entfernungspauschale übersteigt, das steuerpflichtige Einkommen erhöht (nichtabzugsfähige Betriebsausgaben).[1] Praxis-Beispiel Ermittlung der Nutzungsentnah...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.3 Regelung ab dem 1.1.2020

50 %-Ansatz Durch das JStG 2019[1] wurden die Regelungen des JStG 2018 hinsichtlich der im Ergebnis nur jeweils hälftigen Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridfahrzeugen im Rahmen von 1 %-Regelung und Fahrtenbuchmethode bis zum 31.12.2030 verlängert. Für Elektrohybridfahrzeuge gilt eine stufenweise Regelung hinsichtlich des zulässigen CO2-Ausstoßes und der Mindestreichwe...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode

Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwecke der Umsatzsteuer gelten Gegenstände als nicht dem U...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.3 Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

Überlassung eines betrieblichen Pkw als lohnsteuerpflichtiger Vorteil Angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer werden grundsätzlich wie Arbeitnehmer behandelt, auch wenn sich durch ihre Beteiligung an der Gesellschaft, insbesondere als beherrschender Gesellschafter, faktisch eine Art von Unternehmerstellung ergibt. Entsprechend gilt die Überlassung eines betrieblichen PKW d...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.4 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte

Auch der Unternehmer muss sich im Rahmen seiner Fahrten von der Wohnung zur beruflichen Tätigkeit einer "ersten Betriebsstätte" zuordnen, die Finanzverwaltung hat hierzu detaillierte Zuordnungskriterien entwickelt.[1] Wird die private Nutzung vom Unternehmer nach der 1 %-Regelung ermittelt, sind neben dem festen Betrag i. H. v. 1 % des Listenpreises monatlich darüber hinaus a...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.1.1 Fahrtenbuchmethode

Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind die tatsächlichen Aufwendungen, die auf die private Nutzung des Elektrofahrzeugs entfallen, als Entnahme anzusetzen, entsprechend den allgemeinen Regelungen. Zunächst ändert sich also bei der Ermittlung der Gesamtkosten des Fahrzeugs nichts. Die Besonderheit ist dann, dass die Bemessungsgrundlage für die Absetzung und Abnutzung (AfA) ...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.1 Allgemeines

Nach der 1 %-Regelung wird die Privatnutzung monatlich i. H. v. 1 % des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs ermittelt. Die 1 % Regelung ist grundsätzlich nur anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nachweislich mehr als 50 % beträgt. Die Regelung ist auch für gemietete oder geleaste Fahrzeuge anwendbar, da die zivil- oder steuerrechtliche Zuordnung des Fahrzeugs...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.3 Gesamtkosten des Fahrzeugs

Zu den Gesamtaufwendungen für das Fahrzeug gehören alle Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen und zwangsläufig anfallen. Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.4.2 Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils

Bei der Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils werden die gesamten betrieblich veranlassten Fahrten herangezogen. Eine betriebliche Fahrt ist dann gegeben, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht. Zu den betrieblichen Fahrten zählen insbesondere die Fahrten zu Geschäftskontakten, Kundenbesuche, Lieferanten, für das Unternehmen tätige freie Mitarb...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 7 Gelegentliche Fahrten zur Verwaltung von Grundbesitz

Für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften gelten die Ausführungen zur Entfernungspauschale entsprechend, wenn die Verwaltung umfangreichen Grundbesitzes oder Kapitalvermögens ausnahmsweise eine besondere Einrichtung (Büro) erfordert.[1] Im Übrigen ist der Abzug von Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobj...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 2.3 Höchstbetrag

Die Entfernungspauschale ist der Höhe nach grundsätzlich auf einen Betrag von 4.500 EUR jährlich begrenzt. Der Höchstbetrag ist ein Jahresbetrag für alle nicht mit dem eigenen Kfz zurückgelegten Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte. Eine anteilige – tagegenaue – Berechnung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das sieht die Finanzverwaltung genauso.[1] Benutzer öffentlicher V...mehr

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Reisekosten / 25.3.3 Erstattungsfähige Reisekosten

Reisekosten sind Fahrtkosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG), Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a EStG), Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5a EStG) und Reisenebenkosten (R 9.8 LStR), wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit ist auch der Vorstellungsbesuch...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 5.6.3 Nachweis der betrieblichen Nutzung: Fahrtenbuch oder andere zulässige Aufzeichnungen

Für den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung des betrieblichen Nutzungsumfangs sind mehrere Arten denkbar und möglich: Klassisches Fahrtenbuchmehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 5.6.2 Diese Fahrten zählen zur betrieblichen Nutzung

Als betriebliche Nutzung gelten alle Fahrten, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen.[1] Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten sind dabei der betrieblichen Nutzung zuzurechnen.[2] Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs auch zur privaten Nutzung an einen Arbeitnehmer stellt für den Arbeitgeber eine vollu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Verei... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Erfahrungsgemäß gibt es Probleme, wenn die Gesellschafter unterschiedlich teure Firmenfahrzeuge nutzen und somit die Kfz-Kosten bei jedem Gesellschafter unterschiedlich hoch ausf...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Verei... / 3 Grundsätze der Gewinnverteilung

Je nach Gesellschaftsform wird der Gewinn gemäß den handelsrechtlichen Grundsätzen verteilt, wenn keine anderen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag getroffen sind. Wichtig Was laut HGB für die Gewinn- und Verlustverteilung gilt Ist eine vertragliche Regelung zur Gewinn- und Verlustverteilung nicht getroffen worden, gilt für die Gesellschaftsformen z. B. folgendes: Gemäß § 12...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.5 Elektronisches Fahrtenbuch

Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst. Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner manuell ergänzen.[1] Es reicht nicht aus, dass die Fahrten mit den per GPS ermittelten Geo-Daten zeitnah aufgezeichnet worden sind. Keine ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

3.2.1 Erforderliche Angaben Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. unter Umständen Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches F...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.3 Strenge inhaltliche und formale Anforderungen

In der Lohnsteuerpraxis wird das Fahrtenbuch meistens deswegen gewählt, um die regelmäßig steuerlich nachteilige Pauschalmethode zu vermeiden. Welche inhaltlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch[1] dabei zu stellen sind, ist allerdings gesetzlich nicht definiert. Das Gesetz schreibt auch keine bestimmte Form hierfür vor. Die eingangs dargestellten Aufzeichnu...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.1 Wahlrecht zur Anwendung der Fahrtenbuchmethode

Ein Wahlrecht besteht genau genommen ausschließlich hinsichtlich der Einzelnachweismethode. Soll diese angewendet werden, muss der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr festlegen, dass an die Stelle der 1-%-Regelung die individuelle Nutzungswertermittlung durch Fahrtenbuch und Belegnachweis treten soll. Innerhalb eines Kalenderjahres ist ein Wech...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.2 Aufzeichnungserleichterungen

Anforderung: Keine Beeinträchtigung der Aussagekraft Auf einzelne der o. a. Angaben kann verzichtet werden, "soweit wegen der besonderen Umstände im Einzelfall die erforderliche Aussagekraft und Überprüfungsmöglichkeit" nicht beeinträchtigt wird. Bei Kundendienstmonteuren und Handelsvertretern mit täglich wechselnder Auswärtstätigkeit reicht es z. B. aus, wenn sie angeben, we...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.4 Kleinere Mängel

Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch dürfen neben den dargestellten formellen Anforderungen keine inhaltlichen Unregelmäßigkeiten aufweisen. Ansonsten ist die Richtigkeit der Kilometerangaben infrage zu stellen. Kleinere Mängel führen jedoch nicht bereits zur Verwerfung des gesamten Fahrtenbuchs und als Folge davon zur Anwendung der 1-%-Methode, wenn die Fahrtenbuchaufzeichnung...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.1 Erforderliche Angaben

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. unter Umständen Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. F...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.2 Wahlrecht bei mehreren Dienstwagen

Nutzt ein Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrzeuge auch privat, hat er ein Wahlrecht: Er muss sich nicht einheitlich für alle Fahrzeuge zur Führung eines Fahrtenbuchs oder insgesamt zur pauschalen Ermittlung des privaten Nutzungswerts entscheiden. Er kann für einzelne Fahrzeuge den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung individuell ermitteln, wenn er ein ordnungsgemäßes...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.4 Berechnungsverfahren "Fahrtenbuchmethode"

Das Berechnungsverfahren des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung nach der Methode des Einzelnachweises verdeutlicht das folgende Beispiel. Praxis-Beispiel Individuelle Nutzungswertermittlung Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Die Nettoanschaffungskosten für das gebraucht gekaufte Fahrzeug belaufen sich auf 30.000 EUR (Restnutzun...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.1 Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Dies gilt sowohl für die 1-%-Regelung als auch für die Fahrtenbuchmethode. Das BMF grenzt in einem Schreiben die anrechenbaren Nutzungsentgelte von den übrigen auf den geldwerten Vorteil "Dienstwagen" nicht anrechenbaren Beteiligungen d...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.2 Begrenzung auf Höhe des geldwerten Vorteils

Die Anrechnung von Nutzungsentgelten kann maximal dazu führen, dass sich der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung bis auf 0 EUR vermindert.[1] Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, ist der übersteigende Betrag steuerlich unerheblich, denn er führt weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Dies gilt auch in Fällen de...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3 Ermittlung Gesamtkosten und Kilometersatz

Für die Ermittlung der Gesamtkosten sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten anzusetzen. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Aus der ermittelten Fahrleistung des Fahrzeugs und den Gesamtkosten ist der Fahrzeugaufwand je gefahrenem Kilometer zu berechnen. Dieser Kilometersatz ist Grundl...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.2 Steuerpflicht zusätzlicher Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Demzufolge ist für die zweite und jede weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Die Steuerfreiheit gilt nur für eine Familienheimfahrt pro Woche, weil beim eigenen Fahrzeug ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.2 Nutzungsverbot zum Schein

Anders verhält es sich, wenn die festgestellte Nutzung des Dienstwagens zu Privatfahrten darauf zurückzuführen ist, dass das Nutzungsverbot auf einer zum Schein getroffenen Vereinbarung beruht. Wird festgestellt, dass das Privatnutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen wurde, ist für die Dienstwagenüberlassung ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil auf Basis der 1-%-...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Kraftfahrzeugkosten

Aufwendungen für ein Kraftfahrzeug, welches dem Betriebsvermögen zugeordnet ist, sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG dürfen jedoch Aufwendungen des Steuerpflichtigen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte den Gewinn nicht mindern.[1] Sofern ein dem Betriebsvermögen zugeordnetes Fahrzeug auch für private Zwecke verwendet...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.2 Bewertungsmethoden

Es gibt 2 Berechnungsverfahren, nach denen der geldwerte Vorteil für die private Dienstwagenbenutzung ermittelt werden kann: die 1-%-Regelung oder den Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten (Fahrtenbuchmethode). Welche Bewertungsmethode zu dem günstigeren Ergebnis führt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Kann der Arbeitgeber die Kosten fahrzeugbezogen ermitteln und...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.1 Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für den Dienstwagen insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.[1] Das Prinzip des Nachweisverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.4 Nutzungsverbot bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Die vorstehenden Ausführungen zu dienstrechtlich vereinbarten Nutzungsverboten gelten uneingeschränkt auch für die lohnsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung an einen (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.[1] Wird dem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (im Anstellungsvertrag) die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs au...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.5.2 Zurechnung beim Arbeitnehmer

Gehen Nutzen und Lasten des Leasingvertrags in vollem Umfang auf den Arbeitnehmer über, sodass der Arbeitnehmer im wirtschaftlichen Ergebnis zum Leasingnehmer wird, ist der Dienstwagen dem Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Fälle des sog. "Behördenleasings" liegt keine Dienstwagenüberlassung vor. Bei diesen Verträgen übernimmt der Arbeitnehmer im Innenverhältnis gegenüber sei...mehr

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Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 16 Sorgfalt bei der Fahrtenbuchregelung

Wählt der Mitarbeiter zur Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungsvorteils anstelle der 1-%-Bruttolistenpreisregelung die Fahrtenbuchmethode, muss er selbst dafür sorgen, dass das Fahrtenbuch den gesetzlichen Anforderungen entsprechend geführt wird. Es ist Sache des Mitarbeiters, sich in Zweifelsfällen entsprechend selbst zu informieren. Der Arbeitgeber ist nicht verpflicht...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 5.2 Besteuerung auf der Grundlage der Fahrtenbuchregelung

Wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, das der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt, dann werden die Gesamtkosten nach den Nutzungsverhältnissen aufgeteilt, die sich aufgrund des Fahrtenbuchs ergeben. Aus den Gesamtkosten dürfen keine Kosten herausgenommen werden, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Ermittlung der Umsatzsteuer b...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 4 Beträge, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusetzen sind

Der Arbeitgeber kann den privaten Nutzungswert mithilfe der 1 %-Methode ermitteln und als Arbeitslohn ansetzen. Anstelle des 1 %-Werts können bei der Ermittlung der privaten Nutzung die tatsächlichen Kosten (Gesamtkosten) angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrt...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 4.2 Konsequenzen für die Behandlung von Unfallkosten

Unternimmt der Arbeitnehmer eine berufliche/betriebliche Fahrt, sind die Kosten für einen Unfall, der sich auf dieser Fahrt ereignet, beim Unternehmer als Betriebsausgaben abziehbar, ohne dass beim Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil anzusetzen ist. Die Unfallkosten sind nicht bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils anzusetzen. Unfall während einer betrieblichen Fahr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 4.1 Gesamtkosten als Grundlage für die Ermittlung der privaten Nutzung

Wird ein Fahrtenbuch geführt, dann wird der Prozentanteil der privaten Fahrten nach den Fahrtenbuchaufzeichnungen ermittelt. Um den Umfang der Kosten zu ermitteln, die auf die private Nutzung entfallen, kommt es somit darauf an, wie hoch dieser Prozentanteil ist und welche Kosten bei den Gesamtkosten einzubeziehen sind. Wichtig ist somit, welche Kfz-Kosten zu den Gesamtkosten g...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 4.3 Bagatellgrenze von 1.000 EUR

Verzichtet der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer auf einen Schadenersatzanspruch, liegt grundsätzlich i. H. d. Verzichts ein gesonderter geldwerter Vorteil vor.[1] Erstattungen durch Dritte (z. B. durch eine Versicherung) mindern den Schadenersatzanspruch des Unternehmers. Hat der Unternehmer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, bleibt i. d. R. ein geldwerter Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Familienheimfahrten (Listenpreisregelung, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG)

Rn. 1726 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ebenso wie bei den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte soll auch bei der betrieblich/beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung der private Nutzungsanteil an den Kosten für Familienheimfahrten mit einem betrieblichen Kfz pauschaliert vom BA-Abzug ausgeschlossen werden. Insoweit ist nach § 4 Abs 5 Nr 6 S 3 EStG maß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Starke, Dienstwagenbesteuerung ab 1996, DB 1996, 550; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, FR 1997, 245; Wacker, Private Nutzung eines betrieblichen Kfz, NWB F 3, 10 119; Schuhmann, Die Besteuerung von Vorführwagen, FR 1998, 877; Lohse/Zeiler, Gemischte Nutzung von Pkw im ESt- und USt-Recht, Stbg 2000, 197; Apitz, Praxisfragen der neuen Entfernungspauschale, FR 2001...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Berücksichtigung der Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG aE)

Rn. 1728 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde eine Änderung des § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG vorgenommen. Durch Verweis am Ende des § 4 Abs 5 Nr 6 S 3 EStG auf die Neuregelung in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG soll ein BA-Abzug für bestimmte Aufwendungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge auch bei der Bewertung der Nutzungsentnahme für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Allgemeines

Rn. 1721 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Regelung des § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG erschließt sich im Kontext der Vorschriften zur Entfernungspauschale (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4, Abs 2 EStG) und zur Ermittlung des Anteils der Privatnutzung nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG. Fahrten zwischen Wohnung und Erwerbsstätte wurden vom Gesetzgeber der Erwerbssphäre zugeordnet. Daher sind die Fahrtkos...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Listenpreisregelung, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG)

Rn. 1724 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Bestimmung des Privatanteils bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei Benutzung eines betrieblichen Kfz gibt das Gesetz in § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG eine typisierende Ermittlungsmethode vor. Ausgangspunkt für diese Aufwendungen sind die pauschaliert ermittelten Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Betr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Schätzungsbefugnis im Einzelnen

Rn. 2222 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des StPfl der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalles kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Rein formelle Buchführungsmängel rechtfertigen daher eine Schätzung nicht (BFH BFH/NV 2000, 1462; BStBl II 1982, 430; BFH vom 09.01...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1720 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1966 wurden für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Pauschbeträge eingeführt (§ 9 Abs 1 Nr 4 und 5 EStG), die in § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG übernommen wurden, so dass sie auch für die Gewinneinkünfte galten. Der Gesetzgeber verfolgte damit eine Gleichstellung der Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Erwerbsstätte bei de...mehr