Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtenbuch

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, Nachaktivi... / 5 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ein Pkw des notwendigen Betriebsvermögens wird nachträglich aktiviert

Herr Huber hat im Januar 01 für 23.800 EUR einen Pkw gekauft, den er für seine betrieblichen und privaten Fahrten nutzt. Er hat diesen Pkw als Privatfahrzeug behandelt. Die Fahrtkosten, die auf seine betrieblichen Fahrten entfallen, hat Herr Huber pauschal mit 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer geltend gemacht. Herr Huber hat folgende Betriebsausgaben gebucht:mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / c) Sachverhalt (FG Münster)

(vgl. FG Münster v. 28.4.2023 – 10 K 1193/20 K, G, F; Az. des BFH: I R 33/23)[18]: Kl’in war eine GmbH mit einem Alleingesellschafter-GF A. Im Anstellungsvertrag war vereinbart: "Der Geschäftsführer hat Anspruch auf die Gestellung eines Pkw der gehobenen Mittelklasse. Er darf den Pkw nicht privat nutzen... Betriebs- und Unterhaltungskosten trägt die Gesellschaft". Ein Fahrte...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG Köln

Die hiergegen eingelegte Klage blieb erfolglos. Anscheinsbeweis: Es bestehe ein Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines dem Gesellschafter-GF zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw. Denn es sei ein auf die allgemeine Lebenserfahrung gestützter Grundsatz, dass ein zur Verfügung stehendes Kfz tatsächlich auch privat genutzt werde, wenn die Möglichkeit dazu bestehe. Dies ...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / e) Hinweise für die Beratungspraxis

Die Entscheidungen zeigen auf, dass allein ein Privatnutzungsverbot für betriebliche Kfz nicht genügt, um als GF einer vGA zu entgehen. Für die Praxis empfehlenswert ist es daher, für den Fall eines rein betrieblich genutzten Kfz durch organisatorische Maßnahmen und die Führung eines Fahrtenbuchs sicherzustellen, dass eine BP nicht nachträglich eine Privatnutzung des Pkw sam...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / 3 Sonderfall Navigationsgerät: Einbeziehung als Sonderausstattung

Wird ein Pkw von einem Arbeitnehmer privat genutzt, so gilt – wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt – 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung,einschl Sonderausstattung als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.[1] Zum Einbezug der Sonderausstattung "Navigationsgerät" gilt dies jedoch nur für werksseitig eingebaute und nicht für nachger...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kapitalangleichungsbuchungen / 3 Bilanzberichtigung: Die Angleichung erfolgt in der Bilanz des auf die Außenprüfung folgenden Jahres

Außenprüfungen führen i. d. R. zu Bilanzberichtigungen, die auch Auswirkungen auf die Folgejahre haben. Das ist bei Änderungen von Aktiv- oder Passivposten der Fall. Werden keine abweichenden Steuerbilanzen aufgestellt, müssen zur Herstellung des Bilanzzusammenhangs die auf den Bestandskonten des laufenden Geschäftsjahres vorgetragenen Anfangsbestände berichtigt werden. Ents...mehr

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ABC der Werbungskosten / Beruflich genutztes Privatfahrzeug

Wird ein Privatfahrzeug beruflich benutzt, sind die durch die Berufsfahrt veranlassten Kosten Werbungskosten; zur Ausnahmeregelung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vgl. Rz. 142ff. Bei beruflicher Nutzung eines privaten Kfz sind die laufenden Kosten, soweit sie durch die berufliche Nutzung entstanden sind, sowie die Fixkosten anteilig anzusetzen. Der A...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.10 Sonstige Verprobungen

In der Betriebsprüfung wird stets auch auf die Plausibilität der erklärten Werte geachtet. Folgende Verprobungen sind hierfür denkbar: Abgleich des Motorölumsatzes mit dem Motoröleinkauf Abgleich der Bestände und Einkäufe mit dem Fahrtenbuch für "Rote Kennzeichen" Auswertung von Internetportalen und Zeitungsannoncen Abgleich der Leasinggeschäfte mit Bestand bzw. Ein- und Verkauf...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kfz als Arbeitsmittel

Ein Kfz ist ein Arbeitsmittel, wenn es weit überwiegend beruflich, daher nur ganz untergeordnet privat genutzt wird.[1] Zur beruflichen Benutzung i. d. S. gehören auch die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; diese Aufwendungen sind beruflich veranlasst, wenn sie auch nur eingeschränkt geltend gemacht werden können (Rz. 112ff.).[2] Ist das Kfz Arbeitsmittel,...mehr

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Entnahmen / 3.2.2 Private Kfz-Nutzung als Nutzungsentnahme

Als Nutzungsentnahme gilt auch die Benutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeugs für private Fahrten. Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist die Nutzungsentnahme jedoch nur dann nach allgemeinen Regeln mit dem darauf entfallenden Aufwand zu bewerten, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (1 %-Regelung bzw. Listenp...mehr

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F / 6 Fahrtenbuch [Rdn 1312]

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H / 1 Halterhaftung (§ 25a StVG) [Rdn 2347]

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A / 22 Anhörung/Anhörungsbogen [Rdn 310]

Rdn 311 Literaturhinweise: Mitsch, Bußgeldvereitelung durch Selbstbezichtigung gegenüber der Verkehrsbehörde, NZV 2016 564 Niehaus, Strafbare Veranlassung der unwahren Selbstbezichtigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren?, DAR 2015, 720 Seebode, Die unterlassene Rücksendung des Fragebogens im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, NJW 1988, 1768 Scheffler/Matthies, Zum rechtlic...mehr

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K / 1 Kennzeichenanzeige, Besonderheiten [Rdn 2635]

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C

Checklisten, Überblick [Rdn 746] Rdn 747 Bei folgenden Stichwörtern sind Checklisten, Übersichten, Tabellen, Arbeitshilfen enthalten:mehr

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G / 26 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, standardisierte Messverfahren [Rdn 2273]

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F / 1 Fahreignungs-Bewertungssystem, Allgemeines [Rdn 1177]

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R / 34 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Saarland [Rdn 3302]

Rdn 3303 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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F / 5 Fahrerlaubnis auf Probe [Rdn 1281]

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sonderabschreibung: Vorauss... / 5.1 Überprüfung der privaten Nutzung muss erfolgen

Eine besondere Überprüfung der privaten Nutzung wird insbesondere bei der Nutzung des Firmenwagens durch den Unternehmer selbst oder durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft vorzunehmen sein. In diesem Zusammenhang sollte Folgendes beachtet werden: Unternehmer müssen nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass sie das Wirtschaftsgut, z. B. den Firmenwagen, zu nicht mehr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sonderabschreibung: Vorauss... / 5.2 Für die ausschließliche betriebliche Nutzung sind die ersten beiden Jahre entscheidend

Die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung muss – anders als beim Investitionsabzugsbetrag – unbedingt in jedem der ersten beiden Jahre vorliegen, also im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr. Die beiden ersten Jahre sind somit entscheidend. Es nutzt nichts, wenn die private Nutzung im 1. Jahr über 10 % liegt und diese erst im 2. Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Berufskraftfahrer (Professi... / 1 Geltungsbereich

Berufskraftfahrer im Personenverkehr führen Kraftfahrzeuge vorrangig als Omnibusse im Linien-, Gelegenheits- und Reiseverkehr, aber auch als Pkw für andere Zwecke. Neben der Beförderung von Personen sind sie in der Lage, die mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Systeme einschließlich der elektrischen Anlagen sach- und situationsgerecht zu bedienen, zu überwachen und...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Pkw-Überlassung: Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs

Eine GmbH überließ ihren beiden Gesellschaftern Pkw. Beide Gesellschafter führten elektronische Fahrtenbücher, die das FA im Rahmen einer LSt-Außenprüfung verwarf. Dazu entschied das FG: Ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt nicht die Anforderungen an den ordnungsgemäßen Nachweis des tatsächlichen Umfangs der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz, wenn nachträgliche Veränder...mehr

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Verprobungen in der Finanzb... / 4.3 Chi-Quadrat-Test

Der Chi-Quadrat-Test ist eine Methode aus der mathematischen Statistik und untersucht die Verteilungseigenschaft einer vorgegebenen Datenmenge. Hinsichtlich der Häufigkeit von Ziffern an bestimmten Stellen entsprechen die Annahmen grundsätzlich denen der Gleichverteilung. Sofern 1.000 Datensätze betrachtet werden, kommt jede Ziffer von 0 bis 9 an einer einheitlichen Stelle, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.2 Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Rz. 496 Wird ein dem Unternehmen zugeordnetes Kfz für nichtunternehmerische Zwecke verwendet, ergeben sich hierbei für die Umsatzbesteuerung unterschiedliche Rechtsfolgen. Diese ergeben sich je nachdem, ob die Verwendung ab dem 1.4.1999 geschieht oder vor diesem Zeitpunkt geschah und ob es sich dabei um ein Fahrzeug handelte, das nach dem 31.3.1999 oder vor dem 1.4.1999 ange...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3.1 Überlassung eines Pkw für Privatfahrten des Arbeitnehmers

Entgeltliche Überlassung Rz. 511 Die Überlassung von Personenkraftwagen an das Personal für dessen privaten Bedarf ist nach der Auffassung der Finanzverwaltung[1] regelmäßig als entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG anzusehen.[2] Der Arbeitnehmer soll üblicherweise auch dann einen Teil seiner Arbeitsleistung für die Überlassung des Pkw erbringen, wenn es k...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2.2 Sonstige Leistung als Gegenleistung

Rz. 419 Die Ermittlung des Werts einer sonstigen Leistung bereitet in vielen Fällen Schwierigkeiten. Das ist nicht der Fall, wenn es sich um vielfach erbrachte oder abgerechnete sonstige Leistungen handelt wie z. B. Reparaturarbeiten von Handwerkern, Vermietungsleistungen, Beförderungsleistungen oder dgl. In diesen Fällen kann auf den Preis, den der Leistende normalerweise e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Privatnutzung von Firmenwagen

Rz. 49 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine vertraglich nicht geregelte private Nutzung des Firmenwagens durch den GesGf kann > Arbeitslohn oder vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Besonders beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) müssen die Einzelheiten der Überlassung eines Firmenwagens b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Rz. 162a Der Stpfl. muss für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 4 EStG ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch vorlegen, aus dem sich die beruflichen Fahrten, die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie eventuell die Familienheimfahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung) und die Privatfahrten ergeben. Erforderlich sind zudem grundsätzlich zeitnahe und laufe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.3 Wahlrecht

Rz. 165aa Der Stpfl. kann zwischen der 1-%-Regel und dem Einzelnachweis je Fahrzeug frei wählen. Aus der Reihenfolge der S. 2 und 4 in § 8 Abs. 2 EStG kann nicht auf ein Vorrangverhältnis zugunsten der 1-%-Methode geschlossen werden.[1] Bei einer nur geringen privaten Nutzung und bei hohen Listenpreisen steigt der zu versteuernde Privatanteil von 12 % pro Kj. unverhältnismäß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 156 Die 1-%-Methode ergibt sich aus der Verweisung in Abs. 2 S. 2 auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Allerdings begründen weder § 8 Abs. 2 S. 2 EStG noch § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG einen eigenen steuerbaren Tatbestand[1], zumal dies bereits auf § 8 Abs. 1 (Rz. 10) und Abs. 3 EStG (Rz. 200) nicht zutrifft. Während es sich insoweit aus Sicht des Arbeitgebers weiterhin um abzugsfäh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.3 Zuzahlungen durch Arbeitnehmer

Rz. 158f Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs oder zu dessen Leasingkosten als Einmalzahlungen, mindern diese grundsätzlich den geldwerten Vorteil.[1] Dabei ist zu unterscheiden, ob klare Vereinbarungen hinsichtlich des Zuzahlungszeitraums vorliegen oder nicht. Bestehen keine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, können die (Einmal-) Za...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.1 Gesamtkostenermittlung

Rz. 162 Die Fahrtenbuch- bzw. Einzelnachweismethode ist in § 8 Abs. 2 S. 4 EStG geregelt ("Escape-Klausel"). Danach kann der Wert der Privatnutzung sowie der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und der zu berücksichtigenden Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung auch anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt werden.[1] Dies kann bei hohen Listenp...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.3 Betriebsprüfung oder abgekürzte Außenprüfung?

Abb. 1: Wer bei den unterschiedlichen Prüfungsarten geprüft wird Wer und was werden durch eine abgekürzte Außenprüfung überprüft? Geprüft werden können: Gewerbebetriebe und Freiberufler Privatpersonen Land- und Forstwirte Die Prüfung kann sich erstrecken auf: Punktuell bestimmte Einkunftsarten wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und sonstig...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.1 Welche Sachverhalte prüft der Lohnsteuerprüfer?

Der Lohnsteuerprüfer prüft folgende Sachverhalte: Bruttolöhne Sachbezüge Ehegatten-Arbeitsverträge Nutzung von Dienstfahrzeugen – auch für private Fahrten Fahrtenbücher Fahrtkostenerstattungen Reisekostenerstattungen Dienstreisen und Dienstfahrten Nettolohnzahlungen Pauschalierte Löhne, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Aushilfstätigkeiten, Teilzeitkräfte, Direktversicher...mehr

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zfs 01/2024, Keine Aktenein... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1. Der gemäß §§ 49b Nr. 5, 62 OWiG i.V.m. §§ 475, 480 Abs. 3 Satz 1 StPO zulässige Antrag ist unbegründet. Der Antragstellerin steht kein Anspruch auf Akteneinsicht zu. Dieser Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus § 49b OWiG i.V.m. § 475 Abs. 1, Abs. 2 StPO. Danach kann ein Rechtsanwalt unbeschadet des § 57 BDSG für Privatpersonen bzw. sonstige Stellen Auskünfte ...mehr

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zfs 12/2023, Fahrtenbuchano... / 2 Hinweis

Zur Preisgabe der persönlichen Daten des Fahrzeugführers durch den Fahrzeughalter, zur Mitwirkungspflicht und zur Feststellung des Verkehrsverstoßes in Anlehnung an die Rspr. des BVerfG zum Anspruch des Betroffenen auf ein faires Bußgeldverfahren vgl. auch OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 20.6.2023 – 7 B 10360/23, zfs 2023, 655. Zum Fahrtenbuch und standardisierten Messverfahre...mehr

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zfs 12/2023, Fahrtenbuchano... / 1 Aus den Gründen: "…"

Die Beschwerde der Antragstellerin [gg. den Beschl. des VG Köln v. 16.8.2023 – 18 L 1042/23] hat keinen Erfolg. Ihr Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, stellt den angegriffenen Beschluss nicht durchgreifend in Frage. 1. Die in Ziffer 1 der Ordnungsverfügung vom 22.5.2023 geregelte Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuc...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1083 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1171 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 81–86, 88] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl 2022 I S. 945. Rz. 1172 [Bildung des Investitions...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs: Dokumentation nachträglicher Änderungen

Leitsatz Ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt nicht die Anforderungen an den ordnungsgemäßen Nachweis des tatsächlichen Umfangs der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nicht in der Datei selbst, sondern in externen Protokolldateien dokumentiert werden. Dem Erfordernis der zeitnahen Fü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Führung des Fahrtenbuchs

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Art und Umfang der Nutzung müssen für eine individuelle Nutzungswertermittlung im Einzelnen anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Ein Einzelnachweis setzt voraus, dass die einzelnen Gruppen von Nutzungsarten voneinander abgegrenzt werden. Zu unterscheiden sind die im Rahmen des Dienstverhältnisses anfallenden beruflichen Fahrten. Aufz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Wahl zwischen Pauschale und Einzelnachweis

Rz. 78 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der ArbG muss in Abstimmung mit dem ArbN für jedes Kalenderjahr oder bei Beginn der erstmaligen Überlassung eines betrieblichen Kfz zur Privatnutzung festlegen, ob der Nutzungswert pauschal (> Rz 20 ff) oder ausnahmsweise individuell (> Rz 38 ff) ermittelt werden soll. Dies ist für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Individuelle Bewertung (Fahrtenbuchmethode)

Rz. 38 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anstelle einer pauschalen Bewertung kann der geldwerte Vorteil mit dem auf die Privatnutzung (> Rz 28) und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (> Rz 30 ff zur Pauschalmethode) entfallenden Teil der gesamten Aufwendungen für das Kfz angesetzt werden, wenn die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen du...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Nutzung mehrerer Fahrzeuge/Nutzung eines Fahrzeugs durch mehrere Arbeitnehmer/Fahrzeugpool

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nutzung mehrerer Kraftfahrzeuge – pauschale Bewertung: Stehen einem ArbN gleichzeitig mehrere Kfz zur Verfügung, so ist grundsätzlich für jedes Kfz der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen (BFH 242, 123 = BStBl 2014 II, 340; dazu Hilbert, NWB 2013, 3592); dies gilt auch beim Einsatz eines We...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Sicherheitsgeschützte Kraftfahrzeuge

Rz. 69 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird Personen, die durch eine Gefährdungsanalyse der zuständigen Sicherheitsbehörde in eine der Gefährdungsstufen I, II oder III eingeordnet sind, ein sicherheitsgeschütztes (gepanzertes) Kfz zur privaten Benutzung überlassen, kann für die Anwendung von § 8 Abs 2 Satz 2 und 3 EStG anstelle des Listenpreises des Fahrzeugs iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung – Überblick über den Gegenstand der Besteuerung

Rz. 7 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die steuerliche Bewertung eines einem Stpfl zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist in § 8 Abs 2 Satz 2 bis 5 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG geregelt, und zwar grundsätzlich einheitlich für Gewinn- und Überschusseinkünfte (> Einkünfte Rz 1 f). Ergänzende Regelungen für ArbN enthalten § 3 Nr 16 und § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4, 4a und 5 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die zuvor dargestellten und seit 1996 im Grundsatz unverändert geltenden gesetzlichen Regelungen zur Firmenwagenbesteuerung (> Rz 8 f) hatten Vorläufer. Bis 1995 war der private Nutzungswert betrieblicher Kfz nach folgenden Methoden zu bewerten (vgl A 31 Abs 7 LStR 1993): Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen, die auf die privat gefahrenen Km...mehr