Zu den angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Fahrerfeststellung siehe ausführlich Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2022, § 31a StVZO Rn 41 ff., zur Vierzehntagefrist und deren Kausalität, a.a.O. Rn 61 f.

zfs 12/2021, S. 719 - 720

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