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§ 14 Widerruf der Vollmacht / E. Widerrufserklärung

Prof. Dr. Wolfgang Burandt, Dr. Cathrin Krämer
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I. Allgemeines

1. Erklärungsempfänger

 

Rz. 9

Der Widerruf ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Er ist gegenüber demjenigen zu erklären, gegenüber dem die Vollmacht erteilt wurde (§§ 168 S. 3, 167 Abs. 1 BGB). Bei dem Vorliegen einer Innenvollmacht ist der Widerruf somit gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären. Beim Vorliegen einer Außenvollmacht ist der Widerruf dem Dritten gegenüber zu erklären (§ 170 BGB).

 

Rz. 10

 

Praxistipp

Empfehlenswert ist es, den Widerruf der Vorsorgevollmacht nicht nur den Dritten gegenüber zu erklären, denen die Vollmacht bereits vorgelegt wurde, sondern auch ggü. denen, denen sie ggf. noch vorgelegt werden könnte. Nur so kann ein Vollmachtsmissbrauch vermieden werden, solange die widerrufene Vollmachtsurkunde noch im Besitz des Bevollmächtigten ist.

2. Form

 

Rz. 11

Der Widerruf einer Vollmacht kann formlos erklärt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Erteilung der Vollmacht in Teilbereichen der Schriftform oder notariellen Beurkundung bedurfte.[15] Dennoch sollte zu Beweiszwecken der Widerruf stets schriftlich erfolgen.

 

Rz. 12

Muster 14.1: Widerrufserklärung durch den Vollmachtgeber

 

Muster 14.1: Widerrufserklärung durch den Vollmachtgeber

Am _________________________ habe ich, _________________________ (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Personalausweisnummer),

_________________________ (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Personalausweisnummer) die Vorsorgevollmacht zur UR-Nr. _________________________/_________________________ des Notars _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erteilt.

Gegenstand dieser Vorsorgevollmacht ist _________________________.

Hiermit widerrufe ich die o.g. Vorsorgevollmacht sowie alle sonstige Vollmachten, die ich dem Bevollmächtigten erteilt habe, mit sofortiger Wirkung. Ferner widerrufe ich vorsorglich alle Untervoll...

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