Die Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes i.S.d. § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO ist weiterhin aufgrund der Messung mit einem geeichten Gerät möglich, das seine Rohmessdaten nicht speichert.
Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.9.2020 – 12 ME 130/20
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen