Die Verschwiegenheitspflicht (z.B. gem. § 43a BRAO, § 18 BNotO, § 43 WPO, § 57 StBerG) verpflichtet Angehörige freier Berufe wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Berufspsychologen usw., über Verhältnisse anderer Personen, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit bekannt werden, grundsätzlich gegenüber jedem Schweigen zu bewahren. Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ist gem. § 203 StGB eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

Diese Verschwiegenheitspflicht steht im Konflikt mit dem Auskunftsanspruch des Fiskus, der die Verhältnisse der zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträger überprüfen will. Der nachfolgende Beitrag soll anhand des Beispiels eines Fahrtenbuchs für die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer klären, wie dieser Konflikt zu lösen ist.

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