Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtenbuch

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Mitarbeiter beantragt Fahrtenbuchregelung bei seiner Einkommensteuererklärung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit Steuerklasse I und einem Bruttolohn von 5.000 EUR monatlich erhält ab 8.1. einen neuen Dienstwagen, Bruttolistenpreis 42.320 EUR inkl. USt, den er sowohl für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (10 km) als auch für private Fahrten nutzen darf. Bei der Besteuerung nach der 1-%- und 0,03-%-Regelung ergeben sich folgende monatlichen Beträge:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer ist Organ einer juristischen Person. Er ist im Innenverhältnis den Mitgesellschaftern gegenüber berechtigt, organisatorische Maßnahmen durchzuführen und dazu den Mitarbeitern Weisungen zu erteilen. Meist vertritt er die Gesellschaft im Geschäftsverkehr nach außen. Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerlich als Arbeitnehmer anzusehen; er bezieht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 5 Pauschalierung, weniger als 180 Fahrten pro Jahr

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ebenso darf er ihn für Fahrten zwischen seiner Wohnung und der 22 Kilometer entfernten ersten Tätigkeitsstätte nutzen. Der inländische Brutto-Listenpreis für das Fahrzeug beträgt 32.675 EUR. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Reisekost... / 1 Auswärtstätigkeit unter 3 Monaten

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer betreut ein Großprojekt bei einem Kunden. Für einen Zeitraum von 2 Monaten ist er an 3 Tagen wöchentlich beim Kunden vor Ort. An diesen Tagen kommt er nicht wie üblich zum Firmensitz. Der Kunde hat seinen Sitz 50 Kilometer entfernt von der Wohnung des Mitarbeiters; die Entfernung von Firma zu Firma beträgt 40 Kilometer. Der Arbeitnehmer fährt jewe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.4 Listenpreis bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybridfahrzeuge Die Verwaltun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2024 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. der 12. BürgergeldÄndV v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.4 Einnahmen in Geldeswert

Rz. 117 Einnahmen in Geldeswert sind solche, die nicht unmittelbar in Bar- oder Buchgeld bestehen, aber einen in Geld zu bemessenden wirtschaftlichen Wert haben. Hierzu gehören u. a. Sacheinnahmen einschließlich Gutscheine, Sammelmünzen, Dienst- oder Naturalleistungen, insbesondere freie Wohnung oder Verpflegung, Deputate und Mitarbeiterrabatte. Einkünfte, die nicht in Geld b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kundenbindungsprogramme / 3.2 Bonusprogramm Payback

Das Payback-Prämienprogramm umfasst einen Zusammenschluss verschiedener Unternehmen, die beim Einkauf gegen Vorlage der Payback-Karte Bonuspunkte auf dem persönlichen Punkte-Konto des Kunden gutschreiben. Die Einlösung der Prämien erfolgt in Form von Sachprämien, Einkaufsgutscheinen oder Bargutschriften. Das Angebot der meisten angeschlossenen Unternehmen richtet sich an Privatku...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 15 Investitionsabzugsbetrag und Vorgründungskosten

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 EStG)[1] kann das steuerliche Ergebnis beim Gründer nicht mehr auf Dauer gestaltet werden. Es sollen kleinere und mittlere Unternehmen gefördert werden, das aber nur, soweit eine Investitionsabsicht tatsächlich verwirklicht wird. Nach der Regelung können Gründer für Wirtschaftsgüter, die sie anschaffen oder herstellen wollen, bis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Fahrtenbuch, § 4 Abs. 3

Rz. 522 Will der Arbeitgeber eine größere Kontrolle über die Art der Dienstwagennutzung erreichen oder ist eine detailliertere Erfassung der Nutzungsart aus anderen, etwa steuerlichen Gründen erforderlich, bietet es sich an, die Führung eines Fahrtenbuches vorzugeben. Es gilt jedoch zu bedenken, dass der mit der Führung eines Fahrtenbuches verbundene Aufwand für den Arbeitne...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) § 4 Nutzungspauschale und Kilometergeld, Fahrtenbuch

Rz. 553 Das Muster kombiniert aus steuerlichen Gründen eine Nutzungspauschale mit einem Kilometergeld. Die Nutzungspauschale ist vom Arbeitnehmer voll zu versteuern und sozialabgabenpflichtig. Dagegen kann nach derzeitigem Recht dem Arbeitnehmer ein Kilometergeld für Dienstfahrten in Höhe von 0,30 EUR pro Kilometer steuerfrei zugewendet werden.[1358] Dies gilt allerdings nic...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / VII. Effektiver Rechtsschutz gegen Auferlegung eines Fahrtenbuchs

Rz. 34 Der Rechtsschutz gegen die Fahrtenbuchauflage ist bei allen deutschen Verwaltungsgerichten ein zentrales Thema, weil die zuständigen Behörden häufig zu diesem Mittel greifen, wenn in einem Verkehrsordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte. Allerdings ist eine Fahrtenbuchauflage für den Betroffenen zumind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / VI. Die Pflicht zur Führung des Fahrtenbuches

Rz. 30 Die Pflicht zur Führung des Fahrtenbuches beginnt mit der Unanfechtbarkeit der Fahrtenbuchauflage.[45] Rz. 31 In der Regel erfolgt die Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) des entsprechenden Verwaltungsaktes. Im "Normalfall" werden die mit der Fahrtenbuchauflage verfolgten öffentlichen Interessen als dominant zu bewerten sein, wodurch inde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.2 Vereinbarung von Nutzungsverboten

Tz. 791 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Tw wird versucht, den Ansatz sowohl eines lstpfl geldwerten Vorteils als auch einer vGA durch die Vereinbarung eines Nutzungsverbots für das Fahrzeug iRd Anstellungsvertrages zu verhindern. Beispiel: Zum BV der P-GmbH gehört ein Pkw. Die Nutzung des Pkw zu privaten Zwecken des Ges-GF P ist nach dem Anstellungsvertrag ausdrücklich nicht erlaub...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / II. Fragen der Rechtmäßigkeit

Rz. 17 Für die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage kann es relevant sein, ob der Halter eines Fahrzeuges den Verkehrsverstoß bestreitet. Bestreitet der Halter eines Fahrzeuges, der ein Fahrtenbuch führen soll, es habe sich der Verkehrsverstoß ereignet, so muss er nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Verwaltungsverfahren oder verwaltungsger...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / s) Steuern, § 10

Rz. 532 Die Überlassung eines Dienstwagens auch für private Zwecke stellt einen geldwerten Vorteil dar. Dieser unterliegt als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 S. 2–4 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG der Lohnsteuer. Das Einkommenssteuergesetz sieht grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten vor, den privaten Nutzungsvorteil zu bewerten. Es besteht ein Wahlrecht zwischen der Erfassung...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / IV. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 24 Auch bei einem erstmaligen Verkehrsverstoß kommt unter Beachtung der 2-Wochen-Frist für die Benachrichtigung des Fahrzeughalters die Auferlegung eines Fahrtenbuches in Betracht, allerdings nur bei schwerwiegenden Zuwiderhandlungen.[36] Der Fahrzeughalter, der an der Aufklärung der Verkehrszuwiderhandlung trotz rechtzeitiger Befragung nicht mitgewirkt hat, kann einer F...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 549 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.44: Car-Allowance-Vereinbarung Vereinbarung zwischen _________________________ – nachfolgend: Arbeitgeber – und _________________________ – nachfolgend: Arbeitnehmer – § 1 Nutzung des privaten Kfz für dienstliche Zwecke (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sein privates Kfz (Marke _________________________, Baujah...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Dienstwagenvertrag

Rz. 510 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.43: Dienstwagenvertrag Dienstwagenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend: Arbeitgeber – und _________________________ – nachfolgend: Arbeitnehmer – § 1 Dienstwagenüberlassung (1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ab dem _________________________ folgenden Dienstwagen zur Verfügung:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.3 "Junggesellenregelung" für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Tz. 794a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Für die Privatnutzung von Kfz bei Inhabern von Personenunternehmen (Einzelunternehmer/MU von Pers-Ges) gab es in der Vergangenheit die sog Junggesellenregelung. Danach war die Zahl der privaten Nutzungsanteile von Fahrzeugen auf die Zahl der potenziellen privaten Nutzer begrenzt (s Schr des BMF v 21.01.2002, BStBl I 2002, 148, Rz. 9). Diese...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerschaden

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Entsteht einem ArbN eine höhere Steuerbelastung aus einem fehlerhaften LSt-Abzug, sind mögliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem ArbG (Verursacher) geltend zu machen. Die Schadensersatzleistung des ArbG ist kein > Arbeitslohn, wenn tatsächlich ein Steuerschaden eingetreten ist (> Schadensersatz; BFH 181, 298 = BStBl 1997 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.6 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen privater Kfz-Nutzung

Tz. 796 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Regelungen in § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG und § 8 Abs 2 S 2 EStG sind für die Bewertung einer nach § 8 Abs 3 S 2 KStG anzusetzenden vGA nicht anwendbar; s Urt des BFH v 23.02.2005 (BStBl II 2005, 882), s Urt des BFH v 23.01.2008 (BStBl II 2012, 260) und s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955). Vielmehr ist die vGA nach Fremdverg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / V. Zuständigkeit

Rz. 27 Die Pflicht zur Führung des Fahrtenbuches ist dem Halter aufzuerlegen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde. Eine Fahrtenbuchauflage, die für ein bestimmtes Fahrzeug ohne Zusatz angeordnet wurde, bezieht sich nicht auf ein Ersatzfahrzeug.[42] Rz. 28 Anders ist dies jedoch, wenn die Anordnung sich ausdrücklich auch auf Nachfolge- oder Ersatzfahrzeuge erstreckt.[43] ...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Fallgestaltungen

Rz. 13 Somit kommt Rechtsschutzdeckung in verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten in folgenden Fallgestaltungen in Betracht: a) Angelegenheiten mit Bezug zur Fahrerlaubnis:mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 2. Voraussetzungen für die Anordnung

Rz. 13 Die erste Voraussetzung für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a StVZO ist die Verletzung von Verkehrsvorschriften in nennenswertem Umfang, ohne dass der Fahrzeugführer, der das Fahrzeug während des Verstoßes geführt hat, festgestellt werden kann. Es muss Verhältnismäßigkeit bestehen zwischen dem Verstoß und der Maßnahme. Dies ist in der Regel der Fall b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Die Fahrtenbuchauflage als Sanktionsmittel

Rz. 11 Die Fahrtenbuchauflage – in der Praxis ein probates Druck- und Sanktionsmittel[10] – setzt gemäß § 31a StVZO zum einen eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften und zweitens die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers voraus. Die Anordnung erfolgt gemäß § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Zweck der Fahrtenbuchauflage gemäß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.1 Grundsätze

Tz. 789 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Kann das Firmen-Kfz der Kap-Ges durch den Ges-GF auch privat genutzt werden, stellt sich die Frage, ob dies zu einem Ansatz von Arbeitslohn oder zu einer vGA führt. Bei einem beherrschenden Ges-GF ist eine vorherige klare Vereinbarung über die Zulässigkeit der Privatnutzung erforderlich. Liegt eine solche vor, stellt die private Nutzung kein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.7 Unfallkosten und andere Sonderaufwendungen bei Privatfahrten

Tz. 798 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Wird ein Fahrzeug der Kap-Ges einem Ges-GF überlassen, stellt sich oftmals die Frage der stlichen Behandlung der Aufwendungen für einen Unfall, der sich auf einer Privatfahrt ereignet hat. Ist im Anstellungsvertrag ausdrücklich geregelt, dass die Gesellschaft derartige Unfallkosten übernimmt, ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Hinweise zur Meldung

Rz. 38 Zur Eintrittspflicht des Verwaltungsrechtsschutzes in Verkehrssachen gelten zwei Voraussetzungen: Es muss sich um eine verkehrsrechtliche Angelegenheit handeln. Hierunter fällt jede behördliche Anordnung, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dient. Es spielt hier keine Rolle, wenn sie zusätzlich auch noch einem anderen Zweck dient. Eine Vielzahl von verkehrswirts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / II. Einzelbeiträge

Albrecht/Evers/Klipp/Schulze, Projektgruppe MPU-Reform: Schlussbericht. Schriftenreihe: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe M: Mensch und Sicherheit (257), 2015 (online verfügbar unter https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/1105) Anderson/McLean/Farmer/Lee/Brooks, Vehicle travel speeds and the incidence of fatal pedestrian crashes. Accident An...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 20]

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

[Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Soweit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.3 [Arbeitstage, maßgebende Entfernung, unterschiedliche Verkehrsmittel → Zeilen 31–36]

Getrennte Eintragungen (Zeilen 30–37, 38–45, 46–53) sind notwendig, wenn Sie im Jahr (gleichzeitig oder nacheinander) mehrere Arbeitgeber hatten. Auch wenn Sie einige Monate im Jahr ein Kfz und die restliche Zeit ein anderes Verkehrsmittel benutzt haben, machen Sie die Angaben für das jeweils benutzte Verkehrsmittel in getrennten Abschnitten. Maßgebend ist grds. die kürzeste ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 [Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88]

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Unter... / 3 Anwendung der pauschalen 0,03 % Regelung

Wenn Unternehmer oder Freiberufler die Privatfahrten mit ihrem Firmen-Pkw pauschal mithilfe der 1 %-Regelung ermitteln, müssen sie die nicht abziehbaren Kosten, die auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte entfallen, ebenfalls pauschal ermitteln. Der Betrag wird pauschal mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises je Kalendermonat berechnet.Anders als bei A...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Investitio... / 6 Investitionsabzugsbetrag: Planung der Privatnutzung des Wirtschaftsgutes von nicht mehr als 10 %

Der Investitionsabzugsbetrag darf nur dann geltend gemacht werden, wenn die private Nutzung nicht mehr als 10 % beträgt. Beim Firmen-Pkw kann der Umfang der betrieblichen und außerbetrieblichen Pkw-Nutzung nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Zulässig sind auch alle anderen Beweismittel, mit denen der Umfang der betrieblichen Nutzung nachgewie...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Leitsatz 1. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen (Änderung der Rechtsprechung). 2. Auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Le...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anforderungen an das Fahrtenbuch eines Berufsgeheimnisträgers

Leitsatz Berufsgeheimnisträger können bei der Vorlage eines Fahrtenbuchs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG Schwärzungen vornehmen, soweit diese Schwärzungen erforderlich sind, um die Identitäten von Mandanten zu schützen. Die Berechtigung, einzelne Eintragungen im Fahrtenbuch zu schwärzen, ändert nichts an der grundsätzlichen Beweislastverteilung; gegebenenfalls muss der Ber...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte

Kommentar In zahlreichen Branchen unterliegen insbesondere leitende Beschäftigte einer Gefährdung. Durch Personenschutz und/oder Einbauten in Häusern und Fahrzeugen entstehen Aufwendungen, die oftmals der Arbeitgeber übernimmt. In einem aktuellen Erlass nimmt die Finanzverwaltung zur lohn- und einkommensteuerlichen Behandlung Stellung. Die Verwaltung ist (erneut) gefragt word...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.3 Ermittlung der tatsächlichen Kosten mit einem Fahrtenbuch

Es macht nur dann Sinn, die tatsächlichen Kosten anzusetzen, wenn der Umfang der betrieblichen Fahrten hoch ist. Außerdem kann der Unternehmer die tatsächlichen Kosten nur ansetzen, wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt. Welche Angaben im Fahrtenbuch gemacht werden müssen Dabei sind die dienstlich und privat zurückgelegten Fahrtstrecken gesondert und lauf...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3 Der Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.2 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der Fahrtenbuchregelung

Wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, das bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, dann müssen die so ermittelten Nutzungsverhältnisse auch bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Familienheimfahrten aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung werden umsatzsteuerlich den Privatf...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.2 Muster einer Lohnabrechnung

Die Anwendung der 1 %-Methode ist für den Arbeitgeber immer die einfachste Lösung. Vorteil ist, dass der monatliche Wert feststeht, der gleichbleibend bei jeder einzelnen Lohnabrechnung erfasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es beim Fahrtenbuch von Monat zu Monat Schwankungen, sodass i. d. R. erst beim letzten Lohnabrechnungszeitraum eines Jahres eine korrekte Abrechnung mögli...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4.3 Elektro-/Plug-In-Hybrid-Fahrzeug: Anwendung der Fahrtenbuchmethode ab 1.1.2019

Der Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer gemäß § 8 Abs. 2 EStG auch mit den tatsächlichen Kosten, die auf die Privatfahrten entfallen, ermitteln. Das setzt allerdings voraus, dass der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, aus dem ersichtlich ist, wie sich seine Fahrten zusammensetzen. Der geldwerte Vorteil ist mit den Aufwendungen anzusetzen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.6 Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Bei einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber für eine Familienheimfahrt pro Woche keinen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Nur darüber hinausgehende Fahrten (= Fahrten, die nicht als Werbungskosten abgezogen werden können) sind pauschal mit 0,002 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung zu berechnen und als Arbe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pauschale Methode zur Berechnung des privaten Nutzungsanteils eines Arbeitnehmers

Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 35.700 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 15 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Der Arbeitnehmer fü...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.9 Der Arbeitgeber untersagt dem Arbeitnehmer die private Nutzung

Der geldwerte Vorteil für eine private Nutzung ist sogar dann nach der 1 %- Regelung zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw tatsächlich nicht privat nutzt, aber die Möglichkeit besteht, dass er ihn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses privat nutzen kann. Darf der Firmenwagen privat genutzt werden, kann das Gegenteil nur mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. D...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.2 Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer aus einem Fahrzeugpool

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss der geldwerte Vorteil als Arbeitslohn erfasst werden. Als geldwerter Vorteil werden regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung pro Monat angesetzt. Stehen den Arbeitnehmern in einem Fahrzeugpool mehrere Kraftfahrzeuge zur Verfügung, ist der pauschale Nutzungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Fahrtenbuchauflage / A. Praktische Bedeutung

Rz. 1 In der Praxis des Verkehrsverwaltungsrechts spielt das Fahrtenbuch eine nicht unwesentliche Rolle. Gerne neigen Behörden dazu, in Ordnungswidrigkeitenverfahren, in denen kein Fahrer ermittelt werden konnte, Fahrtenbuchauflagen übergebührend auch auf Fahrzeugflotten mit mehreren Fahrzeugen auszudehnen. Mit dem Führen eines Fahrtenbuches soll einem Fahrzeughalter aufgege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Fahrtenbuchauflage / II. Aussichtslose Ermittlungsbemühungen

Rz. 12 Wann es sich um eine von vornherein aussichtslose Ermittlungsbemühung handelt, ist eine Frage des Einzelfalls. Folgende von der Rechtsprechung entschiedene Anknüpfungspunkte können hier für die Argumentation herangezogen werden:mehr