Rz. 566
Die private Nutzung kann auch nach der Fahrtenbuchmethode (mit Beispielen, siehe Rdn 417 ff.) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 EStG ermittelt werden. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen lt. Fahrtenbuch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und dem abzugsfähigen Betrag lt. Entfernungspauschale wird als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
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