Privatnutzung Elektroauto: Anwendung der Fahrtenbuchmethode

Nicht immer darf der private Nutzungsanteil des Unternehmers nach der 1-%-Methode ermittelt werden. Unser Praxis-Beispiel stellt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines Elektrofahrzeuges anschaulich dar.

Praxis-Beispiel mit Kontierungsvorschlägen für  die Fahrtenbuchmethode

Ein Unternehmer erwirbt im Januar 2022 ein Elektrofahrzeug. Die Anschaffungskosten betragen 35.000 EUR, der Bruttolistenpreis beträgt 38.000 EUR. Er verwendet seinen Firmenwagen für betriebliche und private Fahrten, wobei der Umfang der Privatfahrten im Jahr 2022 laut Fahrtenbuch 55 % beträgt. Die betriebliche Nutzung beträgt somit weniger als 50 %. Den privaten Nutzungsanteil darf der Unternehmer daher nicht nach der 1-%-Methode ermitteln.

Da es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt, dessen Bruttolistenpreis 60.000 EUR nicht übersteigt, ist die Abschreibung bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils nur mit einem Viertel anzusetzen. Die Anschaffungskosten betragen 35.000 EUR, sodass die jährliche Abschreibung (35.000 EUR : 6 =) 5.833,33 EUR beträgt. Auf die private Nutzung entfallen 55 % = 3.208,34 EUR; davon sind ein Viertel (3.208,09 EUR : 4 =) 802,09 EUR bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils zu erfassen.

Kfz-Kosten 2022: Aufteilung

Art der Kosten

100 %

55 % privater Anteil

steuerlich anzusetzen

Abschreibung

5.833,33

3.208,34

802,09

Stromkosten

1.620

891

891

Versicherung

1.200

660

660

Inspektionen usw.

678

372,9

372,9

ADAC Beitrag

114

62,70

62,70

Insgesamt

9.445,33

5.194,94

2.788,69

In diesen Beträgen ist keine Umsatzsteuer enthalten, sodass in soweit keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

1880/2130

Unentgeltliche Wertabgaben

2.788,69

8924/4639

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Kfz-Nutzung)

2.788,69

So werden die Buchungssätze erfasst

  • Zunächst werden alle Kfz-Kosten als Betriebsausgaben gebucht.
  • Bei einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug, kann die in den Kfz-Kosten enthaltene Umsatzsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abgezogen werden.
  • Die Differenz zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Kosten, die auf Fahrten zur ersten Betriebsstätte entfallen, wirkt sich auf den Gewinn aus.

Wenn der Unternehmer die private Pkw-Nutzung nach der pauschalen 1-%-Methode ermittelt,

  • setzt er den Teil der Aufwendungen an, der auf Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb entfällt,
  • und zwar pauschal mit 0,03 % je Kalendermonat,
  • berechnet vom (auf volle Hundert EUR abgerundeten) Bruttolistenpreis des Pkw im Zeitpunkt der Erstzulassung für jeden Entfernungskilometer.