Praxis-Beispiel mit Kontierungsvorschlägen für die Fahrtenbuchmethode
Ein Unternehmer erwirbt im Januar 2024 ein Elektrofahrzeug. Die Anschaffungskosten betragen 35.000 EUR, der Bruttolistenpreis beträgt 38.000 EUR. Er verwendet seinen Firmenwagen für betriebliche und private Fahrten, wobei der Umfang der Privatfahrten im Jahr 2024 laut Fahrtenbuch 55 % beträgt. Die betriebliche Nutzung beträgt somit weniger als 50 %. Den privaten Nutzungsanteil darf der Unternehmer daher nicht nach der 1-%-Methode ermitteln.
Da es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt, dessen Bruttolistenpreis 70.000 EUR nicht übersteigt, ist die Abschreibung bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils nur mit einem Viertel anzusetzen. Die Anschaffungskosten betragen 35.000 EUR, sodass die jährliche Abschreibung (35.000 EUR : 6 =) 5.833,33 EUR beträgt. Auf die private Nutzung entfallen 55 % = 3.208,34 EUR; davon sind ein Viertel (3.208,09 EUR : 4 =) 802,09 EUR bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils zu erfassen.
Kfz-Kosten 2024: Aufteilung
Art der Kosten | 100 % | 55 % privater Anteil | steuerlich anzusetzen |
Abschreibung | 5.833,33 | 3.208,34 | 802,09 |
Stromkosten | 1.620 | 891 | 891 |
Versicherung | 1.200 | 660 | 660 |
Inspektionen usw. | 678 | 372,9 | 372,9 |
ADAC Beitrag | 114 | 62,70 | 62,70 |
Insgesamt | 9.445,33 | 5.194,94 | 2.788,69 |
In diesen Beträgen ist keine Umsatzsteuer enthalten, sodass in soweit keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 2.788,69 | 8924/4639 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Kfz-Nutzung) | 2.788,69 |
So werden die Buchungssätze erfasst
- Zunächst werden alle Kfz-Kosten als Betriebsausgaben gebucht.
- Bei einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug, kann die in den Kfz-Kosten enthaltene Umsatzsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abgezogen werden.
- Die Differenz zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Kosten, die auf Fahrten zur ersten Betriebsstätte entfallen, wirkt sich auf den Gewinn aus.
Wenn der Unternehmer die private Pkw-Nutzung nach der pauschalen 1-%-Methode ermittelt,
- setzt er den Teil der Aufwendungen an, der auf Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb entfällt,
- und zwar pauschal mit 0,03 % je Kalendermonat,
- berechnet vom (auf volle Hundert EUR abgerundeten) Bruttolistenpreis des Pkw im Zeitpunkt der Erstzulassung für jeden Entfernungskilometer.
Ernst Awiszus
Tue May 13 10:18:19 CEST 2025 Tue May 13 10:18:19 CEST 2025
Wo erscheint die "Restumsatzsteuer" (UST zu 100%) - bei der letzten Buchung, in der Umsatzsteuervoranmeldung. Es gibt ja keine Bemessungsgrundlage. Die Umsatzsteuer wurde ja gegen ein "Privatkonto" (unentgeltliche Wertabgabe) gebucht.
Sabine Veith
Thu May 15 14:01:59 CEST 2025 Thu May 15 14:01:59 CEST 2025
Der Autor hat einen Hinweis gemacht:
Bei der vorstehenden Buchung ist die umsatzsteuerliche Auswirkung unberücksichtigt.
Das drückt sich auch in den Buchungskonten aus, die ohne Umsatzsteuerfunktion bei DATEV eingerichtet sind.
In den Finance-Datenbanken finden Sie Praxisbeiträge, die die unterschiedliche umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Behandlung beschreiben.
Ihre Haufe Online Redaktion Finance
torcap
Sun Jan 08 15:35:27 CET 2023 Sun Jan 08 15:35:27 CET 2023
Eine Frage zur Leasingrate: Wird diese bei eHybrid und der 1%-Methode auch zur Hälfte angesetzt oder trifft das nur bei der Fahrtenbuchregelung zu?
Carmen Oswald
Wed Jan 18 17:38:25 CET 2023 Wed Jan 18 17:38:25 CET 2023
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Leasingraten spielen im Zusammenhang mit der 1-%-Methode tatsächlich keine Rolle. Wir haben die Information im Text entsprechend ergänzt.
Viele Grüße
Ihre Haufe Online Redaktion Finance