Die pauschale 1-%-Regelung darf – auch bei Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen – nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs 50 % oder weniger beträgt. Ist dies der Fall, ist der Umfang der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs oder anderen Aufzeichnungen (z. B. über einen repräsentativen Zeitraum) zu ermitteln. Für die Ermittlung der privaten Nutzung wird die Abschreibung, die Leasingrate oder Fahrzeugmiete entsprechend den vorstehenden Ausführungen gemindert.

 
Praxis-Beispiel

Kauf eines Elektrofahrzeugs: Anwendung der Fahrtenbuchmethode

Ein Unternehmer erwirbt im Januar 2022 ein Elektrofahrzeug. Die Anschaffungskosten betragen 35.000 EUR, der Bruttolistenpreis beträgt 38.000 EUR. Er verwendet seinen Firmenwagen für betriebliche und private Fahrten, wobei der Umfang der Privatfahrten im Jahr 2022 laut Fahrtenbuch 55 % beträgt. Die betriebliche Nutzung beträgt somit weniger als 50 %. Den privaten Nutzungsanteil darf der Unternehmer daher nicht nach der 1-%-Methode ermitteln.

Da es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt, dessen Bruttolistenpreis 60.000 EUR nicht übersteigt, ist die Abschreibung bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils nur mit einem Viertel anzusetzen. Die Anschaffungskosten betragen 35.000 EUR, sodass die jährliche Abschreibung (35.000 EUR : 6 =) 5.833,33 EUR beträgt. Auf die private Nutzung entfallen 55 % = 3.208,34 EUR; davon sind ein Viertel (3.208,09 EUR : 4 =) 802,09 EUR bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils zu erfassen.

Kfz-Kosten 2021: Aufteilung

 
Art der Kosten 100 % 55 % privater Anteil steuerlich anzusetzen
Abschreibung 5.833,33 3.208,34 802,09
Stromkosten 1.620,00 891,00 891,00
Versicherung 1.200,00 660,00 660,00 *
Inspektionen usw. 678,00 372,90 372,90
ADAC-Beitrag 114,00 62,70 62,70 *
Insgesamt 9.445,33 5.194,94 2.788,69
* In diesen Beträgen ist keine Umsatzsteuer enthalten, sodass insoweit keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1880/2130 Unentgeltliche Wertabgaben 2.788,69 8924/4639 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Kfz-Nutzung) 2.788,69

Hinweis: Bei der vorstehenden Buchung ist die umsatzsteuerliche Auswirkung unberücksichtigt.

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