Computerzubehör buchen

Wird Computerzubehör ausgetauscht, oder ein PC aufgerüstet, ist die Frage: Wie werden die Geschäftsvorfälle richtig gebucht? Mehr dazu lesen Sie hier.

Austausch von Computerzubehör – Anlagenzugang und Anlagenabgang buchen

Der Computer ist mit seinen Peripheriegeräten z. B. mit dem Monitor kein einheitliches Wirtschaftsgut (BFH Urteil vom 15.07.2010 - III R 70/08). Es ist möglich, jedes Peripheriegerät einer Anlage zu ersetzen bzw. mit Bestandteilen einer anderen Anlage zu kombinieren. Wenn ein PC-Monitor defekt ist, lohnt sich eine Reparatur i. d. R. nicht. Der Unternehmer ersetzt dann den Monitor, nicht aber die gesamte Computeranlage. Den Buchwert des PC-Monitors bucht er als Anlagenabgang und mindert damit seinen Gewinn.

Wenn der Unternehmer die "Computeranlage" in einer Summe gebucht hat, ermittelt er nachträglich den Anteil des Kaufpreises, der auf den Monitor entfällt (ggf. durch Schätzung).

Austausch eines Monitors buchen: Beispiel

Herr Huber hat eine neue Computeranlage für netto 1.440 EUR erworben. Zur Mitte des Folgejahres wechselt er den defekten PC-Monitor gegen einen neuen Bildschirm aus, der 300 EUR zuzüglich 19 % = 57 EUR Umsatzsteuer kostet.

Herr Huber hat die Computeranlage bei der Anschaffung in einem Betrag gebucht und muss nunmehr den Teil herausrechnen (schätzen), der auf den Bildschirm entfällt. Wenn er die ursprünglichen Anschaffungskosten auf 270 EUR schätzt, beträgt der Buchwert nach Ablauf eines Jahres (270 EUR – 90 EUR =) 180 EUR. Die 180 EUR bucht Herr Huber als Anlagenabgang. Den neuen Bildschirm schreibt er im Jahr der Anschaffung in voller Höhe ab.

Monitoraustausch buchen: Welches Konto?

Konto SKR 03 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR03 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

0490

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung

300

1576

Abziehbare Vorsteuer 19 %

57

1200

Bank

357



Konto SKR 03 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR03 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

2310

Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust)

180

0490

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung

180

Konto SKR 04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

0690

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung

300

1406

Abziehbare Vorsteuer 19 %

57

1800

Bank

357


Konto SKR 04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

6895

Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust)

180

0690

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung

180

Praxis-Hinweis: Verkürzte Nutzungsdauer seit 1.1.2021 möglich

Angeschaffte Wirtschaftsgüter sind regelmäßig über ihre Nutzungsdauer abzuschreiben. Bis zum 31.12.2020 betrug diese für Computer und Zubehör – soweit kein GWG – 3 Jahre. Erst mit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 – Ergänzung zum Schreiben vom 26.2.2021 - (BMF, Schreiben v. 22.2.2022, IV C 3 - S 2190/21/10002 :025) wurde die Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter (z.B. Computer, Monitor, Notebook) auf 1 Jahr verkürzt. Die Neuregelung findet Anwendung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. Ergänzend hierzu, darf die Vorschrift aber auch auf Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in Vorjahren angeschafft und mit einer höheren Nutzungsdauer angesetzt wurden.

Praxis-Tipp: Vollständige Abschreibung möglich

Die Finanzverwaltung macht in ihrem Schreiben deutlich, dass die Möglichkeit des Ansatzes einer kürzeren Nutzungsdauer grundsätzlich keine Sofortabschreibung darstellt, es wird aber dennoch von der Verwaltung nicht beanstandet, wenn betroffene Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung/Herstellung vollständig abgeschrieben werden.

Die Aufrüstung eines PCs ist als Betriebsausgaben abziehbar

Die Aufrüstungskosten für einen PC werden den Anschaffungskosten des Computers hinzuaddiert, was eine Erhöhung des Restbuchwerts des PCs zur Folge hat. Allerdings müsste man in einem solchen Fall eigentlich den Buchwert des PCs um den Wert des ausgetauschten Teils (z. B. den Wert der alten Festplatte) verringern. Das lässt sich allerdings kaum durchführen, denn die Anschaffungskosten der einzelnen PC-Komponenten sind nicht bekannt. Der Preis für den Computer ist nicht auf die einzelnen Komponenten aufgeteilt. I. d. R. wird die Aufrüstung eines PC nicht dessen Nutzungsdauer verlängern. Dies dürfte nur ausnahmsweise der Fall sein, wenn mehrere Erweiterungskomponenten ausgetauscht/eingebaut werden.

Buchung bei Aufrüstung eines PCs

Konsequenz ist: Die Kosten der Aufrüstung eines PCs werden regelmäßig als sofort abziehbarer Aufwand gebucht. Dabei sollte das Konto "Wartungskosten für Hard- und Software" 4806 (SKR 03) bzw. 6495 (SKR 04) verwendet werden.


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