10-EUR-Grenze für Streuwerbeartikel – Brutto- oder Nettogrenze?
Frage: Streuwerbeartikel – ist die 10-EUR-Grenze eine Brutto- oder eine Nettogrenze?
Sachzuwendungen, deren Anschaffung- oder Herstellungskosten nicht mehr als 10 EUR betragen, sind als Streuwerbeartikel anzusehen. Die Vorschrift des § 37b EStG, wonach Sachzuwendungen pauschal mit 30 % zu versteuern sind, ist daher nicht anzuwenden.
Frage: Sind die 10 EUR für Streuwerbeartikel bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten „bis 10 EUR netto“ oder „bis 10 EUR brutto“ zu verstehen? Ich habe recherchiert und verschiedene Auslegungen gefunden.
Antwort: Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten
Für die Regelung, dass Sachzuwendungen, die bis zu 10 EUR kosten als Streuwerbeartikel anzusehen sind, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es handelt sich vielmehr um eine Verwaltungsregelung. Das BMF-Schreiben vom 19.5.2015 (Az. IV C 6 -S 2297-b/14/10001) enthält unter Rz. 10 folgende Formulierung:
„Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10 Euro nicht übersteigen, sind bei der Anwendung des § 37b EStG als Streuwerbeartikel anzusehen und brauchen daher nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezogen zu werden.“
Das BMF stellt also auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab. Das führt zu folgendem Ergebnis:
- Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört nicht die Umsatzsteuer, wenn der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
- Die Umsatzsteuer ist für die Prüfung der 10-EUR-Grenze nur dann hinzuzurechnen, wenn der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Denn dann gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020 veröffentlicht
-
GWG-Grenzen 2025 und Abschreibungsmöglichkeiten
13.768
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
4.417
-
Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden
4.2873
-
Betriebsveranstaltung buchen: Höchstgrenze und Kostenermittlung für Weihnachtsfeier
3.969
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
3.813
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
3.695
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
3.5232
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
2.608
-
Trinkgeld als Betriebsausgabe geltend machen und buchen
2.507
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
2.488
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung November 2025
01.12.2025
-
Wie Umsatzsteuer-Vorauszahlungen bei EÜR richtig erfasst werden
27.11.20252
-
Variante 3: Fahrtenbuch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
25.11.2025
-
Variante 1 und 2: Fahrtenbuch und 1-%-Regelung ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug
25.11.2025
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
25.11.2025
-
Diese Varianten können Unternehmer wählen – bei betrieblicher Nutzung über 50 %
25.11.2025
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
25.11.2025
-
Variante 5: 1-%-Methode und sachgerechte Schätzung bei der USt
25.11.2025
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
24.11.2025
-
„Wir zahlen nicht - die Leistung war unvollständig!“ Bessere Abstimmung zwischen Sales und Finance
17.11.2025
Karl-Heinz Stülb
Tue Jan 21 21:39:06 CET 2020 Tue Jan 21 21:39:06 CET 2020
Das war nicht die umfasssende Antwot auf die Frage. Die Antwort muss egänzend lauten: Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, im Wesentlichen Kleinunternehmer, haben als Anschaffungs- und Herstellungskosten für Streuartikel die 10 Euro Grenze inklusive Umsatzsteuer zu beachten. Sie sind diesbezüglich gegenüber den anderen benachteiligt.