Fahrten zwischen Wohnung/erster Betriebsstätte

Höhere Entfernungspauschale ab 2026


Firmen-Pkw: Einheitliche Entfernungspauschale ab 2026

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte kann ein Unternehmer nicht die tatsächlichen Kfz-Kosten oder die Reisekostenpauschale von 0,30 EUR je gefahrenem km ansetzen, sondern die Entfernungspauschale für die einfache km-Entfernung. Nun wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 die Entfernungspauschale ab dem 1.1.2026 erhöht.

Bislang galten folgende Pauschalen

  • 0,30 EUR für Entfernungen bis zu 20 km
  • 0,38 EUR für Entfernungen, die über 20 km hinausgehen (also ab dem 21. Entfernungskilometer)

Entfernungspauschale 0,38 EUR seit dem 1.1.2026

Seit dem 1.1.2026 entfällt nun ab dem Veranlagungszeitraum 2026 die Staffelung und es gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 EUR ab dem 1. Entfernungskilometer – übrigens auch für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

Praxis-Beispiel:

Ein Unternehmer legt an 220 Tagen im Jahr von seiner Wohnung zur ersten Betriebsstätte eine Strecke (Entfernung) von 38 km zurück. Er hat Anspruch auf eine Entfernungspauschale von:

Gesamtentfernung 38 km

2025

Ab 1.1.2026
Entfernungspauschale für die ersten 20 Entfernungs-km: 20 x 0,30 EUR x 220 Tage =1.320,00 EUR
Entfernungspauschale für die verbleibenden 18 Entfernungs-km: 18 x 0,38 EUR x 220 Tage =1.504,80 EUR

Entfernungspauschale für 38 Entfernungs-km: 38 x 0,38 EUR x 220 Tage =

3.176,80 EUR

Gesamtbetrag2.824,80 EUR3.176,80 EUR

Schlagworte zum Thema:  Entfernungspauschale , Firmenwagen
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