Entfernungspauschale nicht verfassungswidrig
Das FG Berlin-Brandenburg kam zu folgendem Ergebnis: Die Neuregelung der Entfernungspauschale, die eine Erhöhung ab dem 1.1.2022 befristet bis 31.12.2026 ab dem 21. Kilometer auf 0,38 EUR je vollen Entfernungskilometer vorsieht und die Pauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer weiter bei 0,30 EUR je Entfernungskilometer belässt, ist nicht verfassungswidrig und verstößt insbesondere nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Leistungsfähigkeitsprinzip und das Folgerichtigkeitsprinzip.
Volle Pendlerpauschale erst ab 30. Kilometer
Worum ging es im entschiedenen Fall? Der Kläger beantragte in seiner Steuererklärung für 2022, dass ihm für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die volle Entfernungspauschale von 0,38 EUR je Kilometer gewährt werde (§ 9 Abs. 3 Satz 8 EStG). Das Finanzamt lehnte den Antrag ab und gewährte die gesetzlich vorgesehene, reduzierte Pendlerpauschale von 0,30 EUR/km. Nach erfolglosem Einspruch trägt der Kläger im Klageverfahren vor, dass die Versagung der vollen Pendlerpauschale gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße. Ein sachlich rechtfertigender Grund dafür, dass die volle Pendlerpauschale erst ab dem 20. Kilometer gewährt werde, sei nicht ersichtlich.
Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die erhöhte Entfernungspauschale durch die Inflation, die hohen Energiekosten und das schlechte ÖPNV-Angebot im öffentlichen Raum begründet sei.
Regelung ist nicht verfassungswidrig
Das FG hat die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Nach Auffassung des FG liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, auch das Leistungsfähigkeitsprinzip und das Folgerichtigkeitsprinzip seien nicht verletzt. Der Gesetzgeber habe im Rahmen des Ansatzes von Pauschalen einen weiten Gestaltungsspielraum. Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit habe sich der Gesetzgeber dafür entschieden, im Einkommensteuerrecht die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruflichen Erwerbsaufwendungen andererseits zu bemessen (objektives Nettoprinzip).
Privilegierung für weite Entfernungen
Nach wie vor könne der Steuerpflichtige vom ersten Kilometer an seine Kosten geltend machen, es finde lediglich eine Privilegierung für weitere Entfernungen statt. Diese habe auch einen sachlichen Grund. Denn bis zu einer Entfernung von 20 Kilometer sind die anfallenden Kosten natürlich begrenzter als bei weiteren darüber hinaus gehenden Entfernungen. In der Regel werden Entfernungen bis zu 20 Kilometer auch noch mit dem öffentlichen Personennahverkehr oder sogar mit dem Fahrrad zu bewältigen sein.
Da die Entscheidung für eine Vielzahl von Fällen von Bedeutung ist, hat das FG die Revision zugelassen. Die Revision wurde jedoch nicht eingelegt und das Urteil ist rechtskräftig.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
325
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
229
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
212
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
155
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
129
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
108
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
101
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
98
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
95
-
Keine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem
88
-
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
-
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026
-
Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil
06.08.2026
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
06.08.2026
-
Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
-
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
-
Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Juli 2026
29.07.2026
-
"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026