Seit dem 1.1.2021 wird eine erhöhte Entfernungspauschale von 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer und eine Mobilitätsprämie gewährt. Die Mobilitätsprämie wurde eingeführt, damit auch Geringverdiener von der erhöhten Entfernungspauschale profitieren können.mehr
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte kann ein Unternehmer nicht die tatsächlichen Kfz-Kosten oder die Reisekostenpauschale von 0,30 EUR je gefahrenem km ansetzen, sondern nur die niedrigere Entfernungspauschale für die einfache km-Entfernung. Welche Pauschalen in den nächsten Jahren gelten, ist hier für Sie zusammengestellt.mehr
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Bereits der Entwurf für das "Jahressteuergesetz 2020" enthielt einige Neuregelungen, unter anderem die gesetzliche Festschreibung der für Steuerbefreiungen und Pauschalierungsvorschriften wichtigen Zusätzlichkeit. Der Bundesrat hatte ergänzend Verbesserungen für das Ehrenamt und die Berücksichtigung der Kosten für das Homeoffice gefordert. Diese Wünsche werden nun erfüllt. Hinzu kommen noch weitere lohnsteuerliche Änderungen und Ankündigungen, selbst die Sachbezugsfreigrenze bleibt nicht unerwähnt. mehr
Die Entfernungspauschale wird ab 1. Januar 2021 angehoben. Das kann auch Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug haben. Außerdem wird erstmalig eine sogenannte Mobilitätsprämie eingeführt.mehr
Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG unerheblich.mehr
Nach einem aktuellen Urteil können Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem Zeitarbeitsunternehmen stehen, eine erste Tätigkeitsstätte haben. Das soll auch gelten, wenn mit dem jeweiligen Entleiher eine Befristung der Tätigkeit vereinbart ist.mehr
Eine Anwendung der Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit 0,002 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer erfordert nicht zwingend die Angabe der genauen Tage, an denen der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufgesucht hat. Das ergab ein aktueller Urteilsfall vor dem Finanzgericht Nürnberg.mehr
Der BFH stellt klar: Mit der Entfernungspauschale ist ein Hin- und Rückweg an einem Arbeitstag abgegolten. Erfolgen diese nicht an einem Tag, wird nur die Hälfte der Entfernungskilometer als Werbungskosten berücksichtigt.mehr
Die Entfernungspauschale gilt arbeitstäglich für einen Hin- und einen Rückweg zur ersten Tätigkeitsstätte. Legen Mitarbeiter nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nach einem aktuellen Urteil auch nur die halbe Entfernungspauschale zu berücksichtigen. mehr
Nach § 9 Abs. 3 EStG gelten die Regelungen zur Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entsprechend. Wie ist zu rechnen, wenn der Vermieter bei zwei Objekten jeweils eine erste Tätigkeitsstätte hat und gelegentlich von der einen ersten zur anderen ersten Tätigkeitsstätte (und wieder nach Hause) fährt?mehr
Anstatt der Entfernungspauschale können Aufwendungen für die Benutzung "öffentlicher Verkehrsmittel" als Werbungkosten angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. mehr
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt arbeitstäglich zwei Wege (einen Hin- und einen Rückweg) ab. Legt ein Arbeitnehmer nur einen Weg zurück, ist nur die Hälfte der Entfernungspauschale je Entfernungskilometer und Arbeitstag als Werbungskosten zu berücksichtigen.mehr
Erleidet ein Arbeitnehmer auf seinem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall, werden die Kosten zur Heilung seiner erlittenen Verletzungen nicht von der Entfernungspauschale abgedeckt. Stattdessen kann er sie als Werbungskosten geltend machen.mehr
Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden durch einen Unfall auf dem Weg zur ersten Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale abgezogen werden. mehr
Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, können als Werbungskosten abgezogen werden. Sie werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nicht erfasst. Diese erstreckt sich nur auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen.mehr
Kürzlich urteilte das Arbeitsgericht Berlin: die Abmahnung eines Arbeitnehmers, der sich weigerte ein Zeiterfassungssystem per Fingerabdruck zu nutzen, muss aus der Personalakte entfernt werden. Wann kann der Arbeitnehmer verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird? mehr
In einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine "erste Tätigkeitsstätte" hat.mehr
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass bei einem Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt.mehr
Nachdem der Bundestag am 19.12.2018 den im Vermittlungsausschuss gefunden Kompromiss beim Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht gebilligt hat, hat auch der Bundesrat am 20.12.2019 zugestimmt.mehr
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung setzt auf Bepreisung und auf steuerliche Maßnahmen. Das Ende 2019 - nach Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern - beschlossene Gesetz enthält auch Neuerungen, die sich auf die Lohnsteuer auswirken werden. Denn die Entfernungspauschalen sollen angepasst werden, um bei höheren Kraftstoffkosten niemanden zu benachteiligen.mehr
Die Länder wehren sich gegen Einnahmeverluste durch die steuerlichen Maßnahmen im Klimapaket. Den Grünen passt die erhöhte Pendlerpauschale nicht. Eine Arbeitsgruppe soll nun die Kompromisslinien im Vermittlungsausschuss finden.mehr
Nicht nur Schleswig-Holstein will das vom Bundestag beschlossene Gesetz mit den Steuerplänen zum Klimapaket am kommenden Freitag im Bundesrat ablehnen.mehr
Das Bundeskabinett hat am 9.10.2019 das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 beschlossen. Enthalten sind in dem Klimaschutzpaket auch einige Steueränderungen. mehr
Das FG Nürnberg hatte sich als erstes Gericht mit dem Arbeitgeber-Sammelpunkt beschäftigt. Zwischenzeitlich hatten sich auch das Sächsische FG und das Niedersächsische FG mit einer bislang offenen Frage zu diesem Themenbereich auseinandergesetzt. Aktuelle Entscheidungen liegen nun vom FG Thüringen vor.mehr
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Arbeitnehmer selbst getragene Behandlungs- und Operationskosten infolge eines Autounfalls auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehen dürfen.mehr
Reisekosten und deren richtige Abrechnung bei einem Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis waren aktuell Gegenstand eines BFH-Urteils.mehr
Der einem angestellten Versicherungskaufmann zugewiesene Versicherungsbezirk stellt kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet i. S. v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 4 EStG dar.mehr
Ein Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst hat an dem ihm zugeordneten Dienstsitz, an dem er arbeitstäglich zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, eine erste Tätigkeitsstätte; Verfassungsmäßigkeit des neuen Reisekostenrechts.mehr
Bei der Ermittlung der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist unter Betriebsstätte abweichend von § 12 AO der Ort zu verstehen, an dem oder von dem aus die beruflichen oder gewerblichen Leistungen erbracht werden. Hieran hat sich durch die Neuregelung des Reisekostenrechts ab VZ 2014 nichts geändert.mehr
Ein angestellter Monteur kann die Fahrten zu seiner Baustelle nach Reisekostengrundsätzen abziehen, wenn zu Beginn seiner dortigen (jeweils befristeten) Erst- und Folgeeinsätze noch nicht absehbar war, dass er an dem Ort tatsächlich über einen Zeitraum von mehr als 48 Monaten tätig sein wird.mehr
Wird ein Mitarbeiter wiederholt befristet auf einer Baustelle eines Auftraggebers eingesetzt, begründet er dort auch dann keine erste Tätigkeitsstätte, wenn der Einsatz insgesamt ununterbrochen länger als vier Jahren andauert.mehr
Ein Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte kann für Tätigkeiten außerhalb seiner Wohnung Reisekosten geltend machen. Liegt aber ein sogenannter Arbeitgeber-Sammelpunkt vor, gilt dies nur für die Entfernungspauschale. Oft ist strittig, wann ein solcher Sammelpunkt vorliegt und damit ein steuerfreier Fahrtkostenersatz ausgeschlossen ist.mehr
Immer wieder gilt es für Einzelfälle zu entscheiden, wo die erste Tätigkeitsstätte liegt. Nach einem aktuellen Urteil ist dies für einen Gerichtsvollzieher das Amtsgericht. Damit können Fahrtkosten nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden.mehr
Ein Justizvollzugsbeamter unterstützte Rauschmittelkonsum von Gefangenen und verstieß in schwerwiegender Weise gegen seine Pflichten. Die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des Justizvollzugs und die Erreichung der Resozialisierungsziele wurden massiv verletzt, so das VG Trier.mehr
Ein Flughafengelände, auf dem ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an täglich wechselnden Kontrollstellen zur Durchführung von Sicherheitskontrollen eingesetzt wird, stellt für den Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Ab. 4 EStG dar.mehr
Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG auch die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.mehr
Ein Arbeitnehmer fährt zum Beschäftigungsort und nimmt die Rückfahrt erst am nächsten Tag vor. Gelten Reisekostengrundsätze oder die Entfernungspauschale? Das FG Münster hat entschieden.mehr
In einem aktuellen Finanzgerichtsurteil ging es um die Frage: Sind die Fahrten von Flugbegleitern und Piloten zu den jeweiligen Flughäfen als Reisekosten oder als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusehen?mehr
Ist der Flughafen der arbeitsvertraglich zugewiesene Arbeitsort eines angestellten Piloten bzw. einer angestellten Flugbegleiterin, sind die Fahrten zu diesen Flughafen im Wege der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Flughafen als betriebliche Einrichtung um eine solche des Arbeitgebers handelt.mehr
Das Niedersächsische FG musste entscheiden, ob ein Streifenpolizist bei seiner Dienststelle eine erste Tätigkeitsstätte begründet oder ob er Reisekosten geltend machen kann.mehr
Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist die Zuweisung des Leiharbeitsgebers als unbefristet anzusehen, mit der Folge, dass der Leiharbeitnehmer Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen kann. Das Niedersächsische FG sieht dies anders.mehr
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte sind nicht zu 100 % als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Bundesfinanzhof musste zur Verfassungsmäßigkeit dieser eingeschränkten Abzugsfähigkeit Stellung nehmen. Das hat er nun getan.mehr
Mit der Entfernungspauschale werden sämtliche gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Fahrtaufwendungen abgegolten. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs gibt es diesbezüglich keine verfassungsrechtlichen Bedenken.mehr
Die Ausnahme der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel von der Abzugsbeschränkung verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.mehr
Ein Pilot darf für die Fahrten zwischen seinem Wohnsitz und dem Stationierungs- oder Heimatflughafen seit dem 1.1.2014 nur noch die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.mehr
Liegen der Ort des eigenen Hausstandes und der Beschäftigungsort in derselben politischen Gemeinde, stellt sich bei einer doppelten Haushaltsführung die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Wohnung (am Ort des eigenen Hausstandes) als noch zum Beschäftigungsort gehörend anzusehen ist.mehr
Fahrtkosten vom Ort des Lebensmittelpunktes zum Studienort sind bei einem Studium an einer Bundeswehruniversität im Rahmen der Offiziersausbildung mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen.mehr
Nach aktueller Rechtsprechung sind mit der Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten, die einem Mitarbeiter auf dem Arbeitsweg entstehen. Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten können daher nicht zusätzlich geltend gemacht werden.mehr
Der Abzug ist nur dann auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich an dem Objekt der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Vermietungstätigkeit befindet.mehr
Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten im Regelfall mit einer Pauschale von 0,30 EUR für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen.mehr