Das FG Nürnberg musste zur Frage einer ersten Tätigkeitsstätte bei einer Soldatin auf Zeit entscheiden.mehr
Fahrten zur Arbeit sind im Regelfall durch die Entfernungspauschale abgegolten. Bei einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet kann ein Steuerpflichtiger jedoch unter bestimmten Umständen seine tatsächlichen Reisekosten steuerlich geltend machen. Der BFH entschied dies für einen Hafenarbeiter in Hamburg.mehr
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Das FG Hamburg musste entscheiden, ob der Abflugflughafen als erste Tätigkeitsstätte von Piloten und Flugbegleitern anzusehen ist.mehr
Kürzlich urteilte das LAG Schleswig-Holstein: die Abmahnung eines Arbeitnehmers, der in seiner Freizeit SMS-Nachrichten vom Chef ignorierte, war nicht rechtmäßig. Wann können Beschäftigte verlangen, dass eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird? mehr
Was gilt im Hinblick auf die entsprechende Anwendung der Entfernungspauschale, wenn der Arbeitnehmer typischerweise einen vom Arbeitgeber festgelegten Sammelpunkt aufzusuchen hat?mehr
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Taxi können lediglich in Höhe der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG) als Werbungskosten abgesetzt werden.mehr
Leiharbeitnehmende und in der Zeitarbeit Beschäftigte haben regelmäßig keine erste Tätigkeitsstätte. Auch wenn der Einsatz beim Entleiher in wiederholten, aber befristeten Einsätzen besteht, fehlt es nach neuer Rechtsprechung an einer dauerhaften Zuordnung. In diesen häufigen Fällen erfolgt deshalb keine Beschränkung der Fahrtkosten auf die Entfernungspauschale.mehr
Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde auch die Mobilitätsprämie ab 2021 eingeführt. Im Folgenden sollen Fragen bezüglich der Festsetzung und Berechnung geklärt werden.mehr
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass ein unbefristet angestellter Leiharbeiter seine arbeitstäglichen Fahrten zum Betrieb des Entleihers nur im Wege der Entfernungspauschale abziehen kann (erste Tätigkeitsstätte).mehr
Angesichts stark gestiegener Energiepreise hat Bundesfinanzminister Christian Lindner eine deutliche Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem kommenden Jahr vorgeschlagen.mehr
Die Entfernungspauschale wurde für Fernpendler zum Ausgleich der hohen Treibstoffpreise rückwirkend ab Anfang 2022 erneut angehoben. Das kann auch Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug haben.mehr
Fahrtkostenzuschüsse können bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 Prozent pauschalbesteuert werden. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung - unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel. So wird die Obergrenze richtig berechnet.mehr
Der Bundesrat hat am 20.5.2022 dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Im Gesetzgebungsverfahren wurden im Bundestag zusätzliche Maßnahmen aus dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung aufgenommen.mehr
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine sogenannte "erste Tätigkeitsstätte" hat. Nach einer erfolgreichen Beschwerde des Finanzamts gibt es nun doch ein Verfahren beim Bundesfinanzhof.mehr
Seit dem 1.1.2021 wird auf Antrag eine Mobilitätsprämie gewährt, wenn die erste Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte mehr als 21 km von der Wohnung entfernt liegt. An die Mobilitätsprämie sollte auch bei der Wahl der Veranlagungsart gedacht werden.mehr
Eine Anwendung der Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit 0,002 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer erfordert nicht zwingend die Angabe der genauen Tage, an denen der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufgesucht hat. Das ergab ein aktueller Urteilsfall vor dem Finanzgericht Nürnberg.mehr
Ab 2021 wurde die Entfernungspauschale um 5 Cent auf 0,35 EUR angehoben. Die Anhebung gilt erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Wie ist bei mehreren Dienstverhältnissen zu rechnen?mehr
Seit Wochen überlegt die Bundesregierung, wie sie die Bürger von den explodierenden Energiepreisen entlasten kann. Jetzt kommt eine Pauschale ins Gespräch, die Klimaschützer am liebsten abschaffen statt anheben würden.mehr
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass ein Hafenarbeiter, der im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung auf dem Hamburger Hafengelände eingesetzt wird, in einem "weiträumigen Tätigkeitsgebiet" tätig ist, sodass er seine Fahrten zwischen Wohnung und Hafenzugang nur mit der Entfernungspauschale abrechnen kann.mehr
Für die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte kommt es nicht auf den qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit an. Dies gilt auch im öffentlichen Dienst. Streitfälle ergeben sich aber immer wieder hinsichtlich des erforderlichen Tätigkeitsumfangs. Nun hat der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung bezüglich der erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers für eine Überraschung gesorgt.mehr
Ab 2021 ist die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer geändert worden. Aufgrund der unterschiedlichen Sätze ergeben sich neue Anwendungsfragen. Dazu hat die Finanzverwaltung Stellung genommen.mehr
Die Finanzverwaltung hat ein umfangreiches Schreiben zur Entfernungspauschale und Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG veröffentlicht.mehr
Beschäftigte ohne erste Tätigkeitsstätte können für Tätigkeiten außerhalb ihrer Wohnung Reisekosten geltend machen. Liegt aber ein sogenannter Arbeitgeber-Sammelpunkt vor, gilt dies nur für die Entfernungspauschale. Oft ist strittig, wann ein solcher Sammelpunkt vorliegt und damit ein steuerfreier Fahrtkostenersatz ausgeschlossen ist.mehr
Das Hessische Finanzgericht hat bei einem Zeitsoldaten dessen Bundeswehrstützpunkt als erste Tätigkeitsstätte angesehen und damit seine Klage im Wesentlichen abgewiesen. Das letzte Wort hat jedoch der Bundesfinanzhof.mehr
Immer wieder gilt es für Einzelfälle zu entscheiden, wo die erste Tätigkeitsstätte liegt. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs ist das für einen Gerichtsvollzieher dessen Amtssitz. Damit können Fahrtkosten nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden.mehr
Eine Einrichtung des Arbeitnehmers, die er für die berufliche Tätigkeit nutzt, kann eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers sein, wenn dieser aufgrund seines Direktionsrechts oder kraft hoheitlicher Anordnung auf die Nutzung der Einrichtung durch den Arbeitnehmer bestimmenden Einfluss nehmen kann.mehr
Seit dem 1.1.2021 wird eine erhöhte Entfernungspauschale von 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer und eine Mobilitätsprämie gewährt. Die Mobilitätsprämie wurde eingeführt, damit auch Geringverdiener von der erhöhten Entfernungspauschale profitieren können.mehr
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte kann ein Unternehmer nicht die tatsächlichen Kfz-Kosten oder die Reisekostenpauschale von 0,30 EUR je gefahrenem km ansetzen, sondern nur die niedrigere Entfernungspauschale für die einfache km-Entfernung. Welche Pauschalen in den nächsten Jahren gelten, ist hier für Sie zusammengestellt.mehr
Bereits der Entwurf für das "Jahressteuergesetz 2020" enthielt einige Neuregelungen, unter anderem die gesetzliche Festschreibung der für Steuerbefreiungen und Pauschalierungsvorschriften wichtigen Zusätzlichkeit. Der Bundesrat hatte ergänzend Verbesserungen für das Ehrenamt und die Berücksichtigung der Kosten für das Homeoffice gefordert. Diese Wünsche werden nun erfüllt. Hinzu kommen noch weitere lohnsteuerliche Änderungen und Ankündigungen, selbst die Sachbezugsfreigrenze bleibt nicht unerwähnt. mehr
Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG unerheblich.mehr
Der BFH stellt klar: Mit der Entfernungspauschale ist ein Hin- und Rückweg an einem Arbeitstag abgegolten. Erfolgen diese nicht an einem Tag, wird nur die Hälfte der Entfernungskilometer als Werbungskosten berücksichtigt.mehr
Die Entfernungspauschale gilt arbeitstäglich für einen Hin- und einen Rückweg zur ersten Tätigkeitsstätte. Legen Mitarbeiter nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nach einem aktuellen Urteil auch nur die halbe Entfernungspauschale zu berücksichtigen. mehr
Nach § 9 Abs. 3 EStG gelten die Regelungen zur Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entsprechend. Wie ist zu rechnen, wenn der Vermieter bei zwei Objekten jeweils eine erste Tätigkeitsstätte hat und gelegentlich von der einen ersten zur anderen ersten Tätigkeitsstätte (und wieder nach Hause) fährt?mehr
Anstatt der Entfernungspauschale können Aufwendungen für die Benutzung "öffentlicher Verkehrsmittel" als Werbungkosten angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. mehr
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt arbeitstäglich zwei Wege (einen Hin- und einen Rückweg) ab. Legt ein Arbeitnehmer nur einen Weg zurück, ist nur die Hälfte der Entfernungspauschale je Entfernungskilometer und Arbeitstag als Werbungskosten zu berücksichtigen.mehr
Erleidet ein Arbeitnehmer auf seinem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall, werden die Kosten zur Heilung seiner erlittenen Verletzungen nicht von der Entfernungspauschale abgedeckt. Stattdessen kann er sie als Werbungskosten geltend machen.mehr
Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden durch einen Unfall auf dem Weg zur ersten Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale abgezogen werden. mehr
Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, können als Werbungskosten abgezogen werden. Sie werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nicht erfasst. Diese erstreckt sich nur auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen.mehr
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass bei einem Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt.mehr
Nachdem der Bundestag am 19.12.2018 den im Vermittlungsausschuss gefunden Kompromiss beim Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht gebilligt hat, hat auch der Bundesrat am 20.12.2019 zugestimmt.mehr
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung setzt auf Bepreisung und auf steuerliche Maßnahmen. Das Ende 2019 - nach Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern - beschlossene Gesetz enthält auch Neuerungen, die sich auf die Lohnsteuer auswirken werden. Denn die Entfernungspauschalen sollen angepasst werden, um bei höheren Kraftstoffkosten niemanden zu benachteiligen.mehr
Die Länder wehren sich gegen Einnahmeverluste durch die steuerlichen Maßnahmen im Klimapaket. Den Grünen passt die erhöhte Pendlerpauschale nicht. Eine Arbeitsgruppe soll nun die Kompromisslinien im Vermittlungsausschuss finden.mehr
Nicht nur Schleswig-Holstein will das vom Bundestag beschlossene Gesetz mit den Steuerplänen zum Klimapaket am kommenden Freitag im Bundesrat ablehnen.mehr
Das Bundeskabinett hat am 9.10.2019 das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 beschlossen. Enthalten sind in dem Klimaschutzpaket auch einige Steueränderungen. mehr
Das FG Nürnberg hatte sich als erstes Gericht mit dem Arbeitgeber-Sammelpunkt beschäftigt. Zwischenzeitlich hatten sich auch das Sächsische FG und das Niedersächsische FG mit einer bislang offenen Frage zu diesem Themenbereich auseinandergesetzt. Aktuelle Entscheidungen liegen nun vom FG Thüringen vor.mehr
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Arbeitnehmer selbst getragene Behandlungs- und Operationskosten infolge eines Autounfalls auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehen dürfen.mehr
Reisekosten und deren richtige Abrechnung bei einem Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis waren aktuell Gegenstand eines BFH-Urteils.mehr
Der einem angestellten Versicherungskaufmann zugewiesene Versicherungsbezirk stellt kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet i. S. v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 4 EStG dar.mehr
Ein Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst hat an dem ihm zugeordneten Dienstsitz, an dem er arbeitstäglich zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, eine erste Tätigkeitsstätte; Verfassungsmäßigkeit des neuen Reisekostenrechts.mehr
Bei der Ermittlung der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist unter Betriebsstätte abweichend von § 12 AO der Ort zu verstehen, an dem oder von dem aus die beruflichen oder gewerblichen Leistungen erbracht werden. Hieran hat sich durch die Neuregelung des Reisekostenrechts ab VZ 2014 nichts geändert.mehr