Wegeunfall






Notfall
Notfall
Unfallversicherung

Wann die Abholung von Arbeitsschlüsseln vor Arbeitsantritt ein Arbeitsunfall ist

Verunfallen beschäftigte Personen auf dem Weg von ihrer Arbeit nach Hause oder andersrum, liegt regelmäßig ein Arbeitsunfall vor. Wie es sich verhält, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin auf dem Weg von einer privaten Veranstaltung zur eigenen Wohnung verunglückt, um Arbeitsschlüssel und -unterlagen von dort abzuholen, hat das Bundessozialgericht (BSG) nun entschieden. 



Schule
Schule
Urteil

Kein versicherter Abweg bei Begleitung des Kindes zum Sammelpunkt

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen. Zu den Arbeitsunfällen gehören auch Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, die sogenannten Wegeunfälle. Auch ein Abweichen von dem direkten Arbeitsweg kann unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert sein. Dabei muss aber ein ausreichender Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestehen bleiben. 


Autounfall, Blechschaden
Autounfall, Blechschaden
Wegeunfälle

Studie belegt mehr Unfälle durch Smartphone am Steuer

Die Zahl der Wegeunfälle, also die Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, haben 2022 wieder zugenommen – darunter auch viele mit tödlichem Ausgang. Eine wissenschaftliche Bilanz der Unfallursachen erkennt in der Smartphone-Nutzung während des Fahrens zunehmend den Hauptgrund für diese Art von Unfällen. Die Smartphone-Nutzung ist dabei aber nur ein weiteres Element bei den psychischen Belastungen, die durch das Arbeitsumfeld verursacht werden.







Kaffee Kaffeetasse
Kaffee Kaffeetasse
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

LSG Hessen: Der Weg zum Getränkeautomaten ist unfallversichert

Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichten. Anders als die dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Nahrungsaufnahme selbst, ist das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, grundsätzlich versichert. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten, sei dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.




Hörgerät
Hörgerät
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Sturz auf dem Weg zum Hörgeräteakustiker ist kein Arbeitsunfall

Ein Sturz vor Ar­beits­be­ginn auf dem Weg zum Ge­schäft eines Hör­ge­räte­akus­ti­kers, um Er­satz­bat­te­ri­en zu kau­fen, steht nach einem Urteil des LSG Berlin Brandenburg nicht unter dem Schutz der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung. Daran än­de­re auch eine ver­trag­li­che Ne­ben­ab­re­de mit dem Arbeitgeber nichts, die Beschäftigte zum Tra­gen eines Hör­ge­räts ver­pflich­te.


Rehe, zwei, am Waldrand
Rehe, zwei, am Waldrand
Verkehrssicherheit

Wildunfälle und Wildschaden: Wie Autofahrer sich richtig verhalten

Wildunfälle häufen sich gerade in der kalten Jahreszeit. Aber auch während des Rests des Jahres ist das Risiko für Autofahrer groß: Alle zweieinhalb Minuten passiert auf Deutschlands Straßen ein Wildunfall, über 2.500 Menschen werden dadurch jährlich verletzt oder sogar getötet. Wie kann man auf Arbeitsfahrten Wildunfälle vermeiden? Und wenn sie doch passieren: Was ist nach einem Unfall zu tun?


Rennradfahrer, Detail Beine, Bewegung
Rennradfahrer, Detail Beine, Bewegung
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Der Weg anlässlich der Wartung eines "Jobrades" kann unfallversichert sein

"Job­Rad-Mo­del­le" sind zunehmend verbreitet. Das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Baden-Würt­tem­berg hat nun in diesem Zusammenhang ent­schie­den, dass ein Arbeitnehmer der Unfallversicherung unterliegt, wenn er ein sol­ches Fahr­rad au­ßer­halb sei­ner ei­gent­li­chen Ar­beits­zeit, aber in Er­fül­lung einer ver­trag­li­chen Ver­pflich­tung mit dem Ar­beit­ge­ber zu einer all­jähr­li­chen In­spek­ti­on in eine Ver­trags­werk­statt bringt.


Silbernes Auto das seitlich an der Motorhaube eingedrückt ist
Silbernes Auto das seitlich an der Motorhaube eingedrückt ist
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung auf sog. Abwegen

Wenn der Versicherte in der Gesetzlichen Unfallversicherung sich nicht mehr auf direktem (unmittelbaren) Weg in Richtung seiner Arbeitsstätte bewegt, sondern in entgegengesetzter Richtung von seinem Ziel fort, befindet er sich auf einem sog. Abweg. Erst wenn sich der Versicherte wieder auf dem direkten Weg befindet und der Abweg beendet ist, besteht erneut Versicherungsschutz.