Auf dem Arbeitsweg falsch abgebogen: Arbeitsunfall?
Auch wenn ein Beschäftigter auf einem Umweg von oder zur Arbeitsstelle verunglückt, handelt es sich nach einer Gerichtsentscheidung grundsätzlich um einen Arbeitsunfall. Es komme darauf an, dass am Fahrziel festgehalten und die Strecke nur unwesentlich verlängert wurde, teilte das Hessische Landessozialgericht Darmstadt am 1.9.2015 mit. Damit müsse die Berufsgenossenschaft zahlen.
Der Fall:
Ein als Lagerist im Fachgroßhandel in Eschborn tätiger Mann wurde im Januar 2011 aushilfeweise in einem Lager in der Nähe von Mainz eingesetzt. Seinen Dienst sollte der in Frankfurt am Main wohnende Mann um 17:45 Uhr beginnen. Gegen 17:15 Uhr verunglückte er infolge eines verkehrswidrigen Wendemanövers auf einer vierspurigen Bundesstraße. Der Unfallort befindet sich nicht auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle.
Bei dem Unfall wurde der Mann schwer verletzt, erlitt ein Schädelhirntrauma und lag 2 Wochen im Koma. Im November 2011 wurde er wieder stufenweise in sein Arbeitsverhältnis eingegliedert.
Unfallort lag nicht auf direktem Weg zur Arbeit
Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da sich der Mann zum Unfallzeitpunkt nicht auf dem Weg zur Arbeit, sondern auf einem unversicherten Weg befunden habe, ohne dass hierfür betriebliche oder verkehrstechnische Gründe erkennbar seien.
Der Mann erhob Klage und führte an, dass er wegen eines Staus eine andere Route gewählt und sich bei schwierigen Licht- und Wetterverhältnissen verfahren habe. An Details habe er wegen der schweren Schädel- und Hirnverletzung keine Erinnerung mehr.
Verbotenes Handeln schließe Versicherungsfall nicht aus
Das Landessozialgericht gab dem verunglückten Mann Recht. Es bestünden keine Zweifel daran, dass der Beschäftigte unverändert seine Arbeitsstätte habe erreichen wollen. Selbst ein verbotenes Handeln wie das Wendemanöver schließe einen Versicherungsfall nicht aus.
Das Landessozialgericht ließ eine Revision zu (Hessisches LSG Urteil vom 14.07.2015 - L 3 U 118/13).
Muster für die Unfallanzeige beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse):
-
Neuregelung der Familienversicherung: Beitragszuschlag ab 2028
870
-
Rentner im Minijob: Was zu beachten ist
4325
-
Sachbezugswerte 2026
4042
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitnehmenden
289
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
2171
-
Sind Probearbeit und Schnuppertage sv-pflichtig?
97
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
91
-
Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bei einem unbezahlten Urlaub
80
-
Berufsmäßigkeit: K.O.-Kriterium für kurzfristige Beschäftigungen
78
-
Unbezahlter Urlaub: Krankenversicherung und Meldungen
74
-
Sachbezugswerte 2027: Neue Werte für Verpflegung und Unterkunft
11.09.20262
-
Pflegegrad-Schwellen: Spareffekt nur halb so groß wie geplant
07.09.2026
-
Digitaler Wandel: Wie Telepflege und ePA die Versorgung sichern sollen
03.09.2026
-
Rentenversicherung erwartet Beitragsanpassung ab 2028
17.08.2026
-
Kabinett beschließt Frühstartrente
14.08.2026
-
Millionenverluste bei Krankenkassen durch riskante Fondsanlagen
07.08.2026
-
Neuregelung der Familienversicherung: Beitragszuschlag ab 2028
03.08.2026
-
Aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Sozialwesen
30.07.2026
-
Fristversäumnis beim Krankenversicherungswechsel wird teuer
27.07.2026
-
Rentenkommission legt weitreichende Reformvorschläge vor
22.06.2026