Betriebsvereinbarung









Mitarbeiter sitzen in abgeschirmter Büromuschel
Mitarbeiter sitzen in abgeschirmter Büromuschel
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Die Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz - wann ist die Einigungsstelle erforderlich?

Einem Antrag auf gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle gemäß § 100 ArbGG fehlt nach einem Beschluss des LAG Nürnberg das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zuvor nicht der Versuch einer Einigung mit Vorschlägen zur Beilegung der Meinungsverschiedenheit (nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) unternommen wurde. Ein hinreichender Versuch einer Einigung bedingt dabei eine inhaltliche Konkretisierung, zu welchem Regelungsgegenstand welche Regelung gewünscht wird.





Rettungssanitaeter, Notarzt, mit Patient auf Trage, Bewegung
Rettungssanitaeter, Notarzt, mit Patient auf Trage, Bewegung
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Der Schutz durch das Arbeitszeitgesetz - Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps

„Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“ umschreibt immer noch treffend die klare Abgrenzung zwischen Frei- und Arbeitszeit, die durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gewährleistet wird. Eine aktuelle Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein setzt nun auch klare Grenzen, was die - u.a. digitale - Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in ihrer Freizeit angeht.





Arbeiten im Grünen – das kann man bei Coconat in Bad Belzig
Arbeiten im Grünen – das kann man bei Coconat in Bad Belzig
Praxisbeispiele

Die neue Freiheit bei der Wahl des Arbeitsorts

Immer mehr Arbeitgeber machen sich daran, die durch Corona ent­standene Ausnahme­situation bei der Homeoffice-­Nutzung in neue lang­fristige Regelungen zum mobilen Arbeiten zu überführen. Typischerweise läuft dies über Betriebs­­vereinbarungen, die mit dem Betriebs­rat ausgehandelt werden. Ein Blick auf die Ent­wick­lung in verschiedenen Unter­­nehmen zeigt, dass künftig viel­fach große Freiheiten bei der Wahl des Arbeitsorts herr­schen werden. Doch die Risiken und potenziellen Nachteile dezentral organisierter Zusammen­­arbeit sind durchaus auch ein Thema.

Die neue Freiheit bei der Wahl des Arbeitsorts