Praxisbeispiele: Betriebsvereinbarungen zu mobiler Arbeit

Immer mehr Arbeitgeber machen sich daran, die durch Corona ent­standene Ausnahme­situation bei der Homeoffice-­Nutzung in neue lang­fristige Regelungen zum mobilen Arbeiten zu überführen. Typischerweise läuft dies über Betriebs­­vereinbarungen, die mit dem Betriebs­rat ausgehandelt werden. Ein Blick auf die Ent­wick­lung in verschiedenen Unter­­nehmen zeigt, dass künftig viel­fach große Freiheiten bei der Wahl des Arbeitsorts herr­schen werden. Doch die Risiken und potenziellen Nachteile dezentral organisierter Zusammen­­arbeit sind durchaus auch ein Thema.

Anfangs musste es vor allem schnell gehen, denn die Vermeidung von Infektionen mit dem Coronavirus war im Frühjahr 2020 oberstes Ziel. In der Folge fanden sich hierzulande so viele Menschen wie nie zuvor plötzlich im Homeoffice wieder. Arbeitgeber waren oftmals vollauf damit beschäftigt, kurzfristig die nötigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit alle Prozesse stabil weiterlaufen konnten.

Nun gehen immer mehr Unternehmen daran, das Thema mobiles Arbeiten für sich langfristig auf stabile Füße zu stellen und ihre Regeln dazu zu systematisieren. Die Voraussetzungen dafür haben sich durch die Geschehnisse der vergangenen Monate erheblich verändert. Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts und des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, für welche 4.600 abhängig Beschäftigte befragt wurden, haben vor der Coronakrise rund 17 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland gele...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
PM 10 2021

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