Höhere Mindestlöhne in der Pflegebranche

Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege steigt entsprechend der Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche bis Ende 2023 in drei Schritten. In einer zweiten Stufe wird der Mindestlohn für Pflegefachkräfte zum 1. Mai 2023 auf 17,65 Euro angehoben.

Beschäftigte in der Pflege haben Anspruch auf einen Mindestlohn, der über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt. Die Pflegekommission hatte sich am 5. Februar 2022 auf eine schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflege und zusätzliche Urlaubstage für die Beschäftigten geeinigt. Die neuen Pflegemindestlöhne wurden im Wege einer Verordnung festgesetzt. Diese ist am 1. Mai 2022 in Kraft getreten, wodurch die neuen Mindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich sind.

Die erste Erhöhung der Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland erfolgte zum 1. September 2022. Zum 1. Mai 2023 steht die nächste Erhöhung an. Der Mindestlohn wird dann 17,65 Euro betragen. 

Pflegemindestlohn erhöht sich ab 1. Mai

Die fünfte Pflegekommission hat die Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufen beibehalten. Gemäß der "Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche" werden die Löhne in einem zweiten Schritt erneut angehoben.

Ab dem 1. Mai 2023 gelten folgende Mindestlöhne: Pflegefachkräfte erhalten 17,65 Euro pro Stunde. Für Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit beträgt das Mindestentgelt 14,90 Euro pro Stunde und für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro pro Stunde.

In einem dritten Schritt sollen die Löhne zum 1. Dezember 2023 weiter angehoben werden.

Mindestlohn ist auch für Wegzeiten und Bereitschaftsdienst zu zahlen

Arbeitgeber müssen den Mindestlohn auch für Wegezeiten zahlen, die Pflegekräfte zwischen mehreren Patienten oder zwischen diesen und den Geschäftsräumen des Pflegebetriebs zurücklegen. Für Zeiten des Bereitschaftsdienstes muss der Arbeitgeber mindestens 40 Prozent des Mindestentgelts zahlen.

Mehr Urlaub für Altenpflegekräfte

Beschäftigte in der Pflege haben gemäß der Verordnung außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub betrug bei Beschäftigten mit einer Fünftagewoche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 beträgt er jeweils neun Tage.


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Schlagworte zum Thema:  Pflege, Lohn, Mindestlohn