
Zum 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht. Das sieht das Mindestlohnerhöhungsgesetz vor, das der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen hat.
Es ist so weit: In Deutschland gilt ab dem 1. Oktober 2022 ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro pro Arbeitsstunde. Der Deutsche Bundestag hatte das Mindestlohnerhöhungsgesetz mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen; es wurde zum 30. Juni 2022 verkündet. Die einmalige Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro betrifft insgesamt rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), ausgehend von der Entlohnung im Jahr 2021. Das sind etwa doppelt so viele wie bei der Mindestlohneinführung im Jahr 2015.
Gesetzliche Mindestlohnanhebung zum 1. Oktober 2022
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wurde erst im Juli auf 10,45 Euro angehoben. Das sah die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung so vor. Zum 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn in einem einmaligen Schritt auf 12 Euro erhöht. Gleichzeitig wird der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-Euro-Grenze an den Mindestlohn angepasst. Damit wird er künftig zum 520-Euro-Job. (Lesen Sie dazu: Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober 2022).Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Deutsche Bundestag am 3. Juni 2022 verabschiedet; der Bundesrat hat dem Gesetz eine Woche später zugestimmt. SPD und Grüne erfüllen damit ihr Wahlversprechen.
Künftig entscheidet wieder die Mindestlohnkommission
Mit dem Gesetz wurde die im Koalitionsvertrag der Ampelparteien vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Zeitstunde umgesetzt. Diese Mindestlohnhöhe entspricht ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die von der EU-Kommission als Orientierung für einen angemessenen Mindestlohn empfohlen wird. Anschließend soll wieder die Mindestlohnkommission über künftige Anhebungen entscheiden, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2024.
Gesetzlicher Mindestlohn von 10,45 Euro bis 30. September 2022
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden und betrug Ende 2021 9,60 Euro. Zuletzt wurde er zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben.
Die Mindestlohnkommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe alle zwei Jahre neu fest. Außer dem Vorsitzenden gehören dem Gremium je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler an. Der Vorschlag der Mindestlohnkommission wird dann von der Regierung durch Verordnung verbindlich festgelegt.
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Mindestlohn bringt keine Wettbewerbsnachteile
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmenden - außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen.
Die Erhöhung des Mindestlohns soll zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem eine Lohnuntergrenze einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt. Für Betriebe, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Löhnen auf Mindestlohnniveau beschäftigen, bedeutet ein höherer gesetzlicher Mindestlohn steigende Lohn- und damit Produktionskosten. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Mindestlohn zeigen jedoch, dass es den Betrieben ganz überwiegend gelungen ist, sich an das höhere Lohnkostenniveau anzupassen und dass dadurch keine grundsätzlich nachteiligen Wirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Wettbewerbssituation entstanden sind.
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kann es sein, das im zweiten Absatz hier ein Fehler vorliegt?
"...Gesetzlicher Mindestlohn liegt ab Januar 2021 bei 9,82 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden und betrug zuletzt 9,60 Euro. Zum 1. Januar 2021 wird er auf 9,82 Euro angehoben....."
Zum 01. Januar 2021 auf 9,82 Euro?
Viele Grüße
Ihre Haufe Online Redaktion