Entgeltabrechnung















Stempeluhr
Stempeluhr
Beitragsrecht

Abgeltung von Entgeltguthaben aus Arbeitszeitguthaben

Bei der Zahlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt nach Beendigung einer Beschäftigung oder in Zeiten eines ruhenden Beschäftigungsverhältnisses erfolgt nach § 23a Abs. 2 SGB IV eine Zuordnung zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr. Liegt dieser Zeitraum nicht mehr im laufenden Kalenderjahr, bleibt der Auszahlungsbetrag beitragsfrei. Für Entgeltguthaben aus Arbeitszeitguthaben gilt seit 1. Januar 2023 jedoch eine abweichende Regelung.


Bunte Ordner ordentlich nebeneinander stehend in Regal
Bunte Ordner ordentlich nebeneinander stehend in Regal
Betriebsprüfung

Pflicht zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung

Bereits seit dem Jahr 2014 wird die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) bei Arbeitgeberprüfungen der Rentenversicherungsträger eingesetzt. Seit dem 1. Januar 2023 besteht nun die Verpflichtung, die für die Betriebsprüfung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Auf Antrag können sich Arbeitgeber aber bis zum 31. Dezember 2026 davon befreien lassen.





Billardkugeln
Billardkugeln
Kolumne Entgelt

Das Motto der Sozialversicherung: "Digitalisierung geht auch ohne klare Regelungen"

Ach, wir kennen Sie alle, die Beitragsverfahrensverordnung – kurz BVV – hierin befinden sich unter § 8 BVV, welche Entgeltunterlagen wir als Arbeitgeber vorhalten müssen, um unter anderem im Rahmen von Betriebsprüfungen nachweisen zu können, dass unsere beitragsrechtlichen Beurteilungen korrekt sind. Zahlreiche Unterlagen also, die ab sofort auch in elektronischer Form vorliegen müssen, oder doch nicht?