Kolumne Entgelt: Beschäftigung von Aushilfen

Für Laien aber auch für Profis hält die Entgeltabrechnung manch Erstaunliches oder Skurriles bereit. Robert Knemeyer, Personalberater und Interim-Manager, geht diesen ausgefallenen Fragen nach. Heute: Die Beschäftigung von Aushilfen ist komplexer als viele annehmen. 

Es ist Ferienzeit und plötzlich erkrankt noch jemand. Aber es sollen alle Projekte weitergehen, damit man nicht in Verzug gerät und weitere hohe Kosten produziert.
Dann meldet sich jemand aus dem Management, der jemanden kennt, der gerade Zeit hat und vielleicht einfach mal ein Praktikum machen könnte. Dazu könnte er ja dann in dem Projekt eingesetzt werden. Dann hätte man erst mal wieder etwas Kapazität, um zumindest etwas weiter zu kommen.

Einstellung von Aushilfskräften: einfach und kostengünstig?

Die Annahme liegt nahe: Das ist doch ganz einfach und günstig, diese Meinung herrscht im Management noch immer. Selbst wenn man den Mindestlohn zahlen müsste, seien doch sicher die Nebenkosten viel geringer und man würde dabei viel Geld sparen, indem man eine günstige Arbeitskraft erhält.

Ich weiß nicht, ob Sie schon mal einem Mitarbeiter diesen Sachverhalt in allen Facetten verständlich und nachvollziehbar erklären konnten.

Beschäftigung von Aushilfen funktioniert selten nach Standard

Offenbar ist es jedoch so: Gerade diese besonderen Arbeitsverhältnisse, Praktikanten, Studenten, geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte können selten als Standardprozess erledigt werden, sondern sind eher alles Einzelfälle, die auch entsprechend alle einzeln zu prüfen, zu bewerten und richtig umzusetzen sind.

Deshalb hier ein paar Punkte, die bei der Bewertung manchmal vergessen werden, besonders im Management.

Besonderheiten bei der Beschäftigung von Aushilfen

Kurzfristig Beschäftigte

Hier macht immer wieder die Bewertung der Berufsmäßigkeit Schwierigkeiten. Zunächst ist der Anhaltspunkt, dass die Aushilfe immer einen anderen wichtigeren Berufsstatus haben muss. Und bei der Zeit zwischen Abitur und Studium ist dies nur gegeben, wenn beides im selben Jahr liegt. Sonst ist der Status: Ausbildungssuchend.

Geringfügig Beschäftigte

Manchmal erhält man den Zeitnachweis kurz vor der Abrechnung und stellt fest, dass viel zu viele Stunden gearbeitet wurden, um unter 450 Euro zu bleiben. Aber hier muss nicht sofort auf pflichtig umgestellt werden, weil es eigentlich eine 5400 Euro Jahresgrenze ist, die man nicht überschreiten darf.

Studenten

Es gilt eigentlich: das Studium muss immer Vorrang haben. Dazu wurden als Rahmenbedingungen 20 Stunden in der Vorlesungszeit und Vollzeit in den Semesterferien festgelegt. Seit dem 01. Januar 2017 kommt aber noch dazu, dass die 20 Stunden-Grenze nicht in mehr als 26 Wochen überschritten werden darf.

Praktikanten

Sozialversicherungsfrei ist quasi nur noch das Pflichtpraktikum (Zwischenpraktikum) in der Studienordnung. Vor allem müssen auch bei Vor- und Nachpraktikum ohne Entgelt, Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden (1 Prozent der Bezugsgröße als Bemessung), der Arbeitgeber trägt beide Anteile, da dies weniger als 325 Euro sind (Fiktivberechnung).

Und nur in diesen Fällen kommt der Personengruppenschlüssel 105 zum Einsatz, von dem man angenommen hätte, dass er bei jedem Praktikum zu nutzen sei. Offenbar kommen aber viel häufiger die Schlüssel 101 und 190 zum Einsatz.

Praktikum und der Mindestlohn...

Bei allen freiwilligen Praktika ist spätestens nach drei Monaten der Mindestlohn umzusetzen. Aber wenn das Praktikum weniger als zehn Wochen dauert, braucht nur der verminderte Beitrag in die Krankenversicherung gezahlt werden (SV Schlüssel: 3-1-1-1)

Und gerne wird vergessen, dass U1, U2 und Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu zahlen sind. U1 und U2 immer wenn Entgelt gezahlt wird. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft ist immer zu prüfen und wenn kein oder geringes Entgelt gezahlt wird, sind 60 Prozent der Bezugsgröße als Bemessung fiktiv zu berücksichtigen.

Was meinen Sie?

Haben Sie auch schon Erfahrungen mit solch einem Fall gemacht? Oder kennen Sie auch Sachverhalte, die Sie als Entgeltabrechner den Mitarbeitern nur schwer erklären können, weil diese schwierig nachzuvollziehen sind?

Dann freuen wir uns auf Ihre Kommentare, Anmerkungen oder Sachverhalte.