Kolumne Entgelt: Wann die DEÜV-Unterbrechungsmeldung erfolgt

Für Laien aber auch für Profis hält die Entgeltabrechnung manch Unbekanntes bereit. Robert Knemeyer, Personalberater und Interim-Manager, geht einigen dieser ausgefallenen Themen nach. Heute: Wann erfolgt eine Unterbrechungsmeldung im DEÜV-Verfahren in der Sozialversicherung?

Vielleicht kennen Sie folgenden Sachverhalt auch: In der Sozialversicherung sind die DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung)-Meldungen von großer Wichtigkeit. Damit werden vor allem die Beträge für die Rentenversicherung angegeben und die Meldungen bilden die Grundlage für den Rentenanspruch. Es wird also genau gemeldet, ob und in welcher Höhe Beiträge entrichtet wurden beziehungsweise durch wen.

Schließlich gibt es ja auch eine ganze Reihe von Ersatzleistungen (Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld) sowie Sachverhalte, in denen keine Beiträge abgeführt werden (Elternzeit, Familienversicherung, Pflegezeit, Familienpflege, Sabbatical). Manche der Unterbrechungstatbestände können auch während einer Anstellung erfolgen. Insoweit ist es wichtig, dann die richtigen Daten genau zu melden. So können alle Sachverhalte erfasst, "Löcher" im Rentenkonto aufgezeigt und die richtigen Tatbestände übermittelt werden. Diese führen gegebenenfalls zu weiteren Ansprüchen auf Rentenpunkte.

DEÜV: Unterbrechungsmeldung bei einem Kalendermonat ohne Entgelt

Die Annahme liegt nahe: Es gibt ja inzwischen mehrere elektronische Meldeverfahren, die bei einigen Sachverhalten zum Teil auch zusammen zum Einsatz kommen. Am häufigsten ist das sicher das EEL Verfahren, mit dem Vorerkrankungen, das Entgelt für die Krankengeldberechnung oder das Kinderkrankengeld sowohl vom Datum als auch vom Betrag übermittelt werden.

Für die Meldung einer Unterbrechung in der DEÜV, die also den Bezug einer Ersatzleistung anzeigt, galt in der Praxis immer die folgende Grundregel: Sie erfolgt (Grund 51, 52 oder 53), wenn die Unterbrechung einen kompletten Kalendermonat umfasst. Die Unterbrechung wurde dann zum Ende des Monats vorgenommen.

Der Zeitmonat als zweite Frist für eine Unterbrechung

Ich weiß nicht, ob Sie schon mal einem Mitarbeiter diesen Sachverhalt in allen Facetten verständlich und nachvollziehbar erklären konnten. Offenbar ist es jedoch so: Es gibt neben dem Kalendermonat noch eine zweite Frist, die bei der Frage zu beachten ist, wann eine Unterbrechungsmeldung zu erstellen ist. Dieser Fall fällt spätestens dann auf, wenn die Krankenkasse das Unternehmen anschreibt, weil sie eine solche Unterbrechungsmeldung vermisst.

Die Rede ist vom Zeitmonat (und eben nicht dem Kalendermonat). Dabei ist sogar noch zu unterscheiden, ob eventuell nicht nur eine Unterbrechung zu melden ist, sondern sogar eine Abmeldung von der Sozialversicherung (obwohl arbeitsrechtlich das Anstellungsverhältnis weiterhin besteht).

Beispiele: Dann ist eine Unterbrechungsmeldung nötig

Nachfolgend daher eine (nicht abschließende) Übersicht an Beispielssachverhalten mit den dazugehörigen Meldungen:

Unterbrechung bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt:

  • Krankengeld bei Krankheit oder Kur (51)
  • Wehrdienst (53)
  • Verletztengeld bei Krankheit oder Kur (51)
  • Aussteuerung (34)
  • Mutterschutzgeld (51) (exaktes Datum)
  • Elterngeld (52)
  • Volle Erwerbsminderungsrente (34)

Unterbrechung bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt:

  • Kinderpflege ohne Krankengeld (34)
  • Unbezahlter Urlaub / Sabbatical (34)
  • Rechtmäßiger Streik (35)
  • Krankheit länger sechs Wochen bei Erwerbsminderungsrente (34)
  • Pflegezeit (30)
  • Unbezahlte Fehlen (34)

Es gab übrigens auch schon Vorschläge, einen Meldegrund für die Elternzeit der Partnermonate einzuführen. Schließlich umfassen diese häufig keinen kompletten Kalendermonat. Dieser Vorschlag wurde aber (vorläufig noch) verworfen.

Was meinen Sie?

Haben Sie auch schon Erfahrungen mit solch einem Fall gemacht? Oder kennen Sie auch Sachverhalte, die Sie als Entgeltabrechner den Mitarbeitern nur schwer erklären können, weil diese schwierig nachzuvollziehen sind?

Dann freuen wir uns auf Ihre Kommentare, Anmerkungen oder Sachverhalte.
 


Schlagworte zum Thema:  Meldung, Sozialversicherung, Entgelt, Lohnsteuer