Sozialversicherungsnummer abfragen: So geht's

Ab 1. Juli 2016 ist es soweit: Arbeitgeber und Zahlstellen können ohne großen Aufwand Versicherungsnummern direkt bei der Rentenversicherung abfragen. Trotz dieser Option sind Anmeldungen weiterhin ohne Versicherungsnummern möglich.

Ist dem Arbeitnehmer seine Versicherungsnummer nicht bekannt, kann der Arbeitgeber ab 1. Juli 2016 mit seinem Abrechnungsprogramm eine Abfrage bei der DSRV starten.

Abfrage der Versicherungsnummer: So geht's

Unter Angabe der persönlichen Daten des Arbeitnehmers wird ein Anforderungsdatensatz verschickt, der innerhalb weniger Minuten beantwortet wird. Zu den persönlichen Angaben zählen

  • der Name,
  • die Anschrift und
  • das Geburtsdatum.

Möglicherweise hat nicht jeder Arbeitgeber den Geburtsort des Arbeitnehmers in der Personalakte dokumentiert bzw. in den Stammdaten hinterlegt. Deshalb ist diese Angabe beim Abfrageverfahren nicht zwingend erforderlich.

Unterschiedliche Ausprägungen der Rückantworten

In aller Regel wird die DSRV die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber melden können. Sollte jedoch keine Versicherungsnummer vergeben sein, meldet die DSRV Fehlanzeige. Das tut sie auch, wenn mehrere Versicherungsnummern zutreffen. Die Trefferquote der DSRV könnte im Einzelfall durch die fehlende Angabe des Geburtsortes etwas geringer ausfallen. Hier müssen im Praxisbetrieb zunächst Erfahrungswerte gesammelt werden.

Anmeldungen ohne Versicherungsnummer weiterhin möglich

Meldet die DSRV keine Versicherungsnummer zurück, kann - wie bislang - die Anmeldung an die Krankenkasse auch ohne Versicherungsnummer erfolgen. Die Krankenkasse leitet auf Grundlage der Angaben in der Anmeldung das Vergabeverfahren für die Versicherungsnummer ein und meldet dem Arbeitgeber die Versicherungsnummer zurück.

Service auch für Zahlstellen

Neu ist, dass der Service auch für Zahlstellen gilt. Bei der Gewährung eines Versorgungsbezugs (z. B. Betriebsrente) müssen entsprechende Meldungen im Zahlstellen-Meldeverfahren an die Krankenkasse erfolgen. In diesen Meldungen ist die Angabe der Versicherungsnummer gefordert. Aufwendige Rückfragen beim Rentner über die Versicherungsnummer gehören aber auch hier der Vergangenheit an - vorausgesetzt, die Suche nach der Versicherungsnummer durch die DSRV ist erfolgreich.

BE v. 21.10.2015: Meldeverfahren

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Bundesagentur für Arbeit die Details zum Abfrageverfahren in der Besprechung zum gemeinsamen Meldeverfahren am 21.10.2015 festgelegt.