SV-Meldeportal löst sv.net ab

Ab dem 4. Oktober 2023 steht eine neue Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung. Die bisher von der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) angebotene Ausfüllhilfe sv.net wird nach über 20 Jahren durch das neue SV-Meldeportal abgelöst.

Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wird ab dem 1. Oktober 2023 nach über 20 Jahren durch eine neue Anwendung ersetzt. Während der Übergangszeit von Oktober bis zum 31. Dezember 2023 kann sv.net weiterhin verwendet werden. Spätestens zum Jahreswechsel ist für deren bisherige Nutzer jedoch ein Umstieg auf das SV-Meldeportal notwendig. 

Verpflichtung zur Bereitstellung

Eine Gesetzesänderung verpflichtet die Sozialversicherungsträger, die bisher freiwillig zur Verfügung gestellte Anwendung nun verpflichtend zu gewährleisten. Die Ausfüllhilfe muss Arbeitgebern und Selbstständigen daher dauerhaft für den elektronischen Datenaustausch zugänglich sein. Für die Verwendung ist eine Nutzungsgebühr zu entrichten. Entwickelt wurde das SV-Meldeportal von der ITSG in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband.

Kein Ersatz für Entgeltabrechnungsprogramme

Das SV-Meldeportal ersetzt keine Entgeltabrechnungsprogramme, da es wie auch schon ihr Vorläufer keine Berechnungen vornimmt. Allerdings bekommt die Webanwendung neben einer neuen Oberfläche einige neue Funktionen. Dazu zählt zum Beispiel eine cloudbasierte Datenspeichermöglichkeit. Dies bietet insbesondere Kleinstarbeitgebern die Möglichkeit alle relevanten Daten elektronisch vorzuhalten. Die gespeicherten Daten können später auch im Rahmen einer elektronischen Betriebsprüfung genutzt werden. Die Speicherdauer ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. 


Jahreswechsel 2023-2024: In unserem Überblick erfahren Sie, welche HR-relevanten Gesetze und Änderungen in Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung Sie im Blick haben sollten.


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