Neues Gesetz zur Validierung und Digitalisierung der Berufsbildung beschlossen
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz ist Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung. Der Bundestag hat es am 24. Juni 2024 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 5. Juli 2024 zugestimmt, jedoch in einer begleitenden Entschließung auf Probleme hingewiesen.
Vorgesehen sind Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken – künftig soll es einen Anspruch von Menschen ohne formalen Abschluss auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten geben. Weitere Maßnahmen sollen für mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie in der beruflichen Bildung sorgen.
Chance für Menschen ohne formalen Berufsabschluss
Mit dem Gesetz wird ein neues Validierungsverfahren zur Anerkennung von Berufserfahrung eingeführt. Es richtet sich an Personen, die über keinen entsprechenden formalen Berufsabschluss verfügen und dennoch mindestens das Eineinhalbfache der für einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben. Wenn festgestellt werden kann, dass die persönlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen vollständig vergleichbar mit dem Referenzberuf sind, soll der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder ermittelt werden.
Das Ziel ist, Menschen, die keinen formalen Abschluss, dafür aber Berufserfahrung haben und praktische Kompetenz besitzen, zu ermöglichen diese formal feststellen und bescheinigen zu lassen, so dass sie damit wieder Anschluss an das Bildungssystem bekommen. Durch das BVaDiG soll zudem die berufliche Bildung inklusiver werden, da mit diesem Verfahren auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden können.
Berufsbildungsvalidierungsgesetz: Mindestalter 25 Jahre
Auf Anregung des Bundesrates wurde eine Altersgrenze festgelegt. Es bestand die Befürchtung, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu Lasten der betrieblichen Ausbildung ginge. Die Teilnehmer am Validierungsverfahren müssen somit mindestens 25 Jahre alt sein.
Bundesrat hält Zeitplan für Validierungsverfahren übereilt
In einer begleitenden Entschließung begrüßte der Bundesrat, dass der Bundestag seiner Anregung zur unteren Altersgrenze von 25 Jahren gefolgt ist. Er kritisierte jedoch, dass sein Vorschlag, eine Berufserfahrung in Höhe des Zweieinhalbfachen der Ausbildungszeit zu verlangen, nicht übernommen wurde.
Zudem bekräftigte der Bundesrat seine Forderung, einen solchen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren erst ab dem 1. Januar 2026 zu schaffen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine zeitliche Verschiebung nötig ist, um sicherzustellen, dass die Validierungsverfahren rechtssicher durchgeführt werden. Die zuständigen Stellen hätten bisher keine Erfahrung mit solchen Validierungen und bräuchten eine ausreichende Vorbereitungszeit.
Duale Berufsausbildung wird digitaler
Auch in der Berufsausbildung soll es künftig digitaler werden. Betrieben und Kammern soll vor allem durch den Abbau von Schriftformerfordernissen ein durchgängig digitaler Ablauf ermöglicht werden. Dazu ist der digitale Ausbildungsvertrag, die digitale mobile Ausbildung und eine verstärkte digitale Kommunikation vorgesehen.
Wie geht es weiter?
Nach Ausfertigung und Verkündung kann das Gesetz zum überwiegenden Teil am 1. August 2024 in Kraft treten.
Das könnte Sie auch interessieren:
Ausbildungszeugnis schreiben: Pflicht oder Kür?
Top-Thema: Azubis rechtssicher beschäftigen
Wann die Azubi-Vergütung noch angemessen ist
-
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich
3.228
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.187
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.61516
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.497
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.3566
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.087
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
9761
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
9402
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
8842
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
859
-
Kündigungsschutz vor Beginn jedes Elternzeitabschnitts
29.06.2026
-
Was Arbeitgeber zum Aussehen am Arbeitsplatz vorgeben dürfen
26.06.2026
-
Dürfen Haustiere an den Arbeitsplatz?
25.06.2026
-
Neuregelung der Arbeitszeit: Zu wenig Spielräume, kaum Entlastungen
24.06.2026
-
Aushangpflichtige Gesetze für Arbeitgeber 2026
23.06.2026
-
Haben Beschäftigte ein Recht auf Hitzefrei?
22.06.2026
-
Offboarding beginnt vor der Kündigung
18.06.2026
-
Wann muss ein Arbeitszeugnis korrigiert werden?
17.06.2026
-
Was eine unbesetzte Stelle wirklich kostet
11.06.2026
-
Wie viel Fußball ist am Arbeitsplatz erlaubt?
10.06.2026