Henkel führt acht Wochen voll vergütete Elternzeit ein
Da in Deutschland für Mütter bereits ein achtwöchiger Mutterschutz nach der Geburt besteht, profitieren insbesondere Väter und andere Partner sowie Partnerinnen von dem neuen Angebot bei Henkel. Sie erhalten ab 2024 im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes acht Wochen ihr volles Gehalt, indem Henkel das gesetzliche Elterngeld auf das ursprüngliche Gehalt aufstockt. Die neue globale Leitlinie richtet sich nach der Rolle der Betreuungsperson und gilt für alle Geschlechter sowie jede Form der Elternschaft, also auch für Adoptiv- oder Pflegeeltern, gleichgeschlechtliche Paare oder Alleinerziehende. Damit setzt Henkel ein klares Zeichen für mehr Gleichberechtigung in der Kinderbetreuung.
Voll bezahlte Elternzeit: Henkel nimmt Vorreiterrolle im Dax ein
"Henkel wird das erste DAX40-Unternehmen sein, das seinen Mitarbeitenden weltweit acht Wochen Elternzeit bei vollem Gehalt anbietet", sagt Carsten Knobel, Vorsitzender des Vorstands von Henkel. "Damit senden wir ein starkes Signal an alle unsere Mitarbeitenden und unterstreichen unser starkes Engagement für die Förderung einer inklusiveren Kultur und mehr Geschlechtergerechtigkeit." Sylvie Nicol, Mitglied des Vorstands von Henkel und zuständig für Personal und Nachhaltigkeit, ergänzt: "Die Kinderbetreuung liegt oft noch primär bei den Müttern. Mit der Initiative möchten wir werdende Eltern unterstützen und herkömmliche Geschlechterrollen aufbrechen, um jedem die Teilhabe an der Kinderbetreuung zu ermöglichen. Dazu gehört es, auch Väter zu ermutigen, sich in den ersten Wochen ihrer Familie zu widmen – ohne finanzielle Einbußen."
Mit der Einführung der Initiative nimmt Henkel eine Vorreiterrolle unter den DAX40-Unternehmen ein und wird zusätzlich wachsenden Erwartungen jüngerer Generationen gerecht, für die gleichberechtigte Kinderbetreuung ein immer wichtigerer Faktor in der Familien- und Karriereplanung wird.
Neue globale Leitlinie bei Henkel
Die achtwöchige Elternzeit bei vollem Gehalt führt Henkel weltweit als globale Leitlinie ein. Sie ist als Mindeststandard für die bestehenden landesspezifischen Regularien zu verstehen. Das Programm legt damit einen wichtigen Grundstein für Familienfreundlichkeit und Gleichberechtigung gerade in den Ländern, in denen es bislang keine gesetzliche Elternzeit gibt. Henkel hat zudem festgestellt, dass die meisten Regularien bestimmte Familienkonstellationen ausschließen wie zum Beispiel alleinerziehende Väter, Adoptiveltern und Leiheltern. Das veranlasste das Unternehmen, eine weltweite Leitlinie zu entwickeln, die für alle Betreuungspersonen gilt – in etwa 80 Ländern, in denen Henkel Mitarbeitende beschäftigt.
Familienstartzeit: Deutschland muss EU-Recht umsetzen
Auf gesetzlicher Ebene haben sich die Ampelparteien bereits im Koalitionsvertrag von 2021 festgelegt: "Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben." Das war nicht unbedingt von familienpolitischer Großzügigkeit getrieben, sondern dem Umstand geschuldet, dass Deutschland die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie umsetzen muss, die in Artikel 4 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass "die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt –gleichgestellte zweite Elternteile, Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss".
Gesetzliche Regelung lässt auf sich warten
Zwar hat Deutschland der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bereits mit dem am 24. Dezember 2022 in Kraft getretenen Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) zur Geltung verholfen, doch der Vaterschaftsurlaub wurde, weil sich die Koalitionäre nicht über die Finanzierung einigen konnten, dabei ausgeklammert. Seit März 2023 existiert ein Referentenentwurf aus dem Familienministerium, der seither im Stadium der Ressortabstimmung feststeckt.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Finanzierung der Väterzeit genauso funktionieren soll wie beim gesetzlichen Mutterschutz, also per Umlageverfahren: Arbeitgeber zahlen das Gehalt weiter, bekommen dafür aber einen Erstattungsanspruch aus dem arbeitgebersolidarisch finanzierten U2-Umlageverfahren nach dem Aufwendungsausgleichgesetz. Für die geschätzt rund 470.000 pro Jahr zu erwartenden Anträge auf Familienstartzeit bedeutet dies jährliche Umlagekosten für die Arbeitgeber in Höhe von rund 556 Millionen Euro. Das ist den Arbeitgebern zu teuer.
Uneinigkeit über die Finanzierung der Familienstartzeit
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA bezieht dazu klar Position: "Unsere sehr weitreichenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld geben beiden Elternteilen bereits umfangreiche Möglichkeiten, sich die familiären Aufgaben nach eigenen Vorstellungen aufzuteilen, auch dafür, ab der Geburt im Job eine Pause einzulegen", so die BDA. Dieser Position hat sich innerhalb der Regierungskoalition die FDP angeschlossen.
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet
Nichts zu tun und die Gesetzeslage zu belassen, wie sie derzeit ist, ist allerdings angesichts der Umsetzungspflicht der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie keine Option. Da die Frist hierfür am 2. August 2022 abgelaufen ist, hat die Europäische Union (EU) bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Bundesregierung wird also einen Weg finden müssen, wie sie die Familienstartzeit auf den Weg bringt.
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