Kinderbetreuung























Kind spielt mit bunten Plastiksteinen
Kind spielt mit bunten Plastiksteinen
Kinderbetreuung-AGB

Kündigungsfrist von 2 Monaten bei Kita-Verträgen zulässig - Kaution nicht

Laut BGH müssen Eltern bis zum Ende der vertraglichen Kündigungsfristen die vereinbarten Betreuungskosten zahlen, auch wenn sich das Kind während der Eingewöhnungsphase in der Kita nicht wohlfühlt und deshalb aus der Einrichtung genommen wird. AGB-Klauseln über die Zahlung einer „Kaution“ sind jedoch unzulässig und auch die Verpflegungspauschale darf nicht für die gesamte Restlaufzeit erhoben werden.




Mädchen mit Sparschwein
Mädchen mit Sparschwein
Praxis-Tipp

Steuerliche Berücksichtigung von Barzahlungen im Rahmen der Kinderbetreuung

Nach neuer Rechtsprechung des BFH sind Kinderbetreuungskosten, die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses anfallen, nur dann als Sonderausgabe abziehbar, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erbracht werden. Dies bedeutet aber nicht, dass Barzahlungen für die Kinderbetreuung generell nicht steuerlich berücksichtigt werden können.