Über das Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" des Bundesfamilienministeriums können Unternehmen finanzielle Unterstützung zur betrieblichen Kinderbetreuung erhalten. Das Programm läuft noch bis 31. Dezember 2022. Neu ist die Unterstützung der betrieblich organisierten Ferienbetreuung. mehr
Ein Zuschuss für den Kindergarten durch den Arbeitgeber ist ein schönes Incentive für die Eltern. Allerdings gilt es dabei einiges zu beachten, damit dieser steuerfrei gewährt werden kann.mehr
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Die Finanzverwaltung sieht die in mehreren Steuerbefreiungs- und Pauschalierungsvorschriften enthaltene Zusätzlichkeitsvoraussetzung bereits dann als erfüllt an, wenn die Leistung zum geschuldeten Arbeitslohn hinzukommt - und weicht damit ab von der neueren BFH-Rechtsprechung.mehr
Da kündigt sich Unheil für die Gemeinden an. Für das Land Rheinland-Pfalz existiert bereits ein vielversprechendes Urteil, das im Fall eines nicht zur Verfügung gestellten Kindergartenplatzes der betroffenen Mutter uneingeschränkten Schadenersatz zuspricht.mehr
Mehrere Steuerbefreiungen und Pauschalierungstatbestände erfordern, dass die entsprechenden Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum bereits geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse und Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Bundesfinanzhof hat zu diesem Thema zwei neue Urteile gefällt.mehr
Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn ist der arbeitsrechtlich geschuldete Lohn. "Zusätzlich" werden nur freiwillige Arbeitgeberleistungen erbracht, d.h. solche, die der Arbeitgeber nicht schuldet.mehr