Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten bieten, profitieren von motivierten und engagierten Beschäftigten. Doch betriebliche Kinderbetreuung ist nicht "mal eben so" eingeführt - es braucht eine genaue Analyse der Ausgangssituation und ein sinnvolles Konzept.mehr
Ein Zuschuss für den Kindergarten durch den Arbeitgeber gilt als attraktiver Benefit für Mitarbeitende. Allerdings gilt es einiges zu beachten, damit dieser steuerfrei gewährt werden kann.mehr
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Die Finanzverwaltung sieht die in mehreren Steuerbefreiungs- und Pauschalierungsvorschriften enthaltene Zusätzlichkeitsvoraussetzung bereits dann als erfüllt an, wenn die Leistung zum geschuldeten Arbeitslohn hinzukommt - und weicht damit ab von der neueren BFH-Rechtsprechung.mehr
Da kündigt sich Unheil für die Gemeinden an. Für das Land Rheinland-Pfalz existiert bereits ein vielversprechendes Urteil, das im Fall eines nicht zur Verfügung gestellten Kindergartenplatzes der betroffenen Mutter uneingeschränkten Schadenersatz zuspricht.mehr
Mehrere Steuerbefreiungen und Pauschalierungstatbestände erfordern, dass die entsprechenden Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum bereits geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse und Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Bundesfinanzhof hat zu diesem Thema zwei neue Urteile gefällt.mehr
Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn ist der arbeitsrechtlich geschuldete Lohn. "Zusätzlich" werden nur freiwillige Arbeitgeberleistungen erbracht, d.h. solche, die der Arbeitgeber nicht schuldet.mehr