Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind beitragsbezogene Leistungen. Daher ist die Höhe der Rente u. a. von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängig. Da Rentenversicherungsbeiträge nur vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu berechnen sind, ergeben sich bei einer Vergütungsoptimierung auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Bei einer Minderung des Bruttogehalts mindern sich die Beiträge, was wiederum zu einer geringeren Rente führt.

 
Praxis-Beispiel

Rentenminderung durch Vergütungsoptimierung

In dem oben dargestellten Beispiel werden durch die Zahlung des Kindergartenzuschusses im gesamten Kalenderjahr 2.400 EUR (200 EUR x 12 Monate) weniger Arbeitsentgelt verbeitragt. Dies wirkt sich hier mit etwa 2 EUR monatlich rentenmindernd aus.[1]

Ergebnis: Bei einer späteren Vollrente wegen Alters[2] ab Erreichen der Regelaltersgrenze führt die Zahlung des Kindergartenzuschusses anstelle einer Bruttoentgelterhöhung für jedes Kalenderjahr zu einer um etwa 2 EUR niedrigeren Monatsrente. Bei einer vorzeitigen Renteninanspruchnahme, bei Hinterbliebenenrenten[3] und bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung[4] sind die Auswirkungen geringer.

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