Betreuung durch Großeltern nicht unfallversichert
Eine Großmutter aus dem Raum Magdeburg wollte, dass die Unfallkasse Sachsen-Anhalt als staatliche Einrichtung den Unfall ihres Enkels anerkennt und zahlt. Der Junge war als Einjähriger 2008 während der Betreuung durch die Oma in einen Pool gefallen, er ist seitdem schwer behindert. Nach Ansicht der Kasseler BSG-Richter bestand kein Versicherungsschutz, weil eine Einbindung des Jugendamtes in das Betreuungsverhältnis fehlte.
Großmutter gilt nicht als „geeignete Tagespflegeperson“
Das Sozialgesetzbuch sieht zwar einen Versicherungsschutz für Kinder bei der Betreuung durch «geeignete Tagespflegepersonen» vor. Doch das umfasse nicht die Betreuung durch die Großmutter, die weder Geld bekam noch als Tagespflege registriert war. Der Unfallschutz gelte nur, wenn man sich in «einen staatlich organisierten Verantwortungsbereich hinein begibt», erklärte das Gericht. Es nannte als Beispiel Schüler und Kindergartenkinder.
Unfallversicherung ist keine Volksversicherung
Die Kasseler Richter bestätigten damit zwei Entscheidungen der vorigen Instanzen. Die Unfallkasse hatte zuvor vor den schwerwiegenden Folgen gewarnt, sollte die Großmutter Erfolg haben. «Dann würde die Unfallversicherung zu einer Volksversicherung verkommen», sagte der Vertreter der Kasse. Ohne gesetzliche Unfallversicherung würden am Ende nur die Fälle bleiben, in denen Eltern ihre Kinder selbst betreuten.
Betreuung durch das Jugendamt nicht möglich
Der Anwalt der Großmutter hatte unter anderem argumentiert, dass eine durch das Jugendamt vermittelte Betreuerin die Leistung der Verwandten nicht hätte erbringen können: Die Oma habe den Jungen teilweise von 6 bis 21 Uhr und an Wochenenden betreut sowie bei sich übernachten lassen, damit die Mutter arbeiten konnte.
Haftpflichtversicherung muss zahlen
Kurios an dem Fall war laut Richter, dass die Familie des verunglückten Jungen selbst gegen die Forderung der Großmutter war. Denn ein Gericht hatte die Oma bereits in einem Zivilverfahren zur Zahlung von mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Hätte sie vor dem Bundessozialgericht gewonnen, wäre dieses Urteil nichtig gewesen. Laut Anwalt des Jungen muss nun die Haftpflichtversicherung der Großmutter zahlen.
Hinweis: BSG, Urteil v. 19.6.2018, B 2 U 2/17 R
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.064
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
792
-
Neue Arbeitsverhältnisse
501
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
385
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
319
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
276
-
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht umfassende Reformen vor
231
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
218
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
204
-
G-BA regelt Verordnung von Fahrten zur tagesstationären Behandlung
189
-
Neue Notfallreform soll Patienten gezielter in passende Versorgung lenken
23.04.2026
-
Mollii Suit: Keine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
21.04.2026
-
Transformationsfonds: Erste Fördermittel bewilligt
20.04.2026
-
Hoffnung für Betroffene: Reform zur Lebendorganspende
17.04.2026
-
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht umfassende Reformen vor
17.04.2026
-
Digitale Gesundheitsanwendungen: Nutzen und Preise im Fokus
16.04.2026
-
Trend zu immer jüngerem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit
10.04.2026
-
Bundeskabinett beschließt Aktionsplan für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit
08.04.2026
-
G-BA ermöglicht Off-Label-Behandlung für Long-COVID-Patienten
07.04.2026
-
Kommission legt umfangreiches Sparpaket für Gesundheitsreform vor
31.03.2026