Unfallversicherung


Justizia Gerechtigkeit Urteil
Justizia Gerechtigkeit Urteil
Gesetzliche Unfallversicherung

PTBS als Wie-Berufskrankheit bei Leichenumbettern

Ein Leichenumbetter, der jahrelang Weltkriegstote exhumierte und identifizierte, kämpft um die Anerkennung seiner Posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung (PTBS) als Wie-Berufskrankheit. Das Bundessozialgericht (BSG) verwies den Fall ans Landessozialgericht (LSG) zurück: Dieses muss nun prüfen, ob Leichenumbetter – ähnlich wie Rettungssanitäter – einem erhöhten Traumatisierungsrisiko ausgesetzt sind.












Paragrafenzeichen
Paragrafenzeichen
Rentenversicherung

Rückzahlungspflicht bei nicht angegebener Verletztenrente

Bezieher einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben meist Anspruch auf eine niedrigere Altersrente. Daher informiert die Rentenversicherung Antragsteller explizit über ihre Mitteilungspflicht. Die Nichtangabe einer Verletztenrente wird als grobe Fahrlässigkeit gewertet und führt zur Rückzahlung zu viel erhaltener Rentenleistungen. Das hat das Hessische Landessozialgericht aktuell entschieden.



2 Männer mit Warnweste
2 Männer mit Warnweste
IFA-Studie

Wie aktiv leuchtende Warnkleidung Leben retten kann

In vielen Arbeitsbereichen, wie dem Straßenverkehr, Baustellen oder Flughäfen, ist Warnkleidung ein unverzichtbarer Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Traditionell basierte diese Kleidung auf retroreflektierenden Materialien, deren Wirksamkeit jedoch stark von externen Lichtquellen abhängig ist. Deshalb arbeiten Hersteller nun an aktiv leuchtender Warnkleidung. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hat kürzlich die Anforderungen und Prüfverfahren für diese innovative Schutzausrüstung untersucht.














Mountainbike
Mountainbike
Gesetzliche Unfallversicherung

Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten mit gemischter Motivationslage

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeits- und Wegeunfälle ab. In einem abgelehnten Fall entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG), dass ein selbstständiger Versicherungsmakler, der auf einer Radtour verunglückte, keinen Versicherungsschutz hat. Das Gericht argumentierte, der Unfall sei auf private Interessen zurückzuführen und nicht als versicherte Tätigkeit anzuerkennen.


Treppe drinnen
Treppe drinnen
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Körperlicher Angriff auf Betriebsweg ist nicht immer unfallversichert

Der 21. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung vom 9.11.2023 mit der Frage befasst, ob eine (nicht erwerbsmäßig tätige) Pflegeperson unfallversichert ist, wenn sie beim Holen eines Blutzuckermessgeräts für den Pflegebedürftigen Opfer eines Angriffs wird. Im konkreten Fall hat das LSG die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung jedoch verneint.











Kontroverse Fingerhakeln
Kontroverse Fingerhakeln
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Kein Unfallversicherungsschutz für eine Prügelei anlässlich einer Betriebsfahrt

Kommt es wäh­rend einer Be­triebs­fahrt zu einer ge­walt­sa­men Aus­ein­an­der­set­zung mit einem an­de­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer, weil die­ser sich be­lei­di­gend ver­hält, stel­len die dar­aus re­sul­tie­ren­den Ver­let­zun­gen kei­nen Ar­beits­un­fall dar. Dies entschied das So­zi­al­ge­richt Ber­lin im Fall einer Prü­ge­lei wegen einer zu­ge­park­ten Be­triebs­ein­fahrt.





Kaffee Kaffeetasse
Kaffee Kaffeetasse
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

LSG Hessen: Der Weg zum Getränkeautomaten ist unfallversichert

Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichten. Anders als die dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Nahrungsaufnahme selbst, ist das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, grundsätzlich versichert. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten, sei dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.



Adventskranz mit brennenden Kerzen
Adventskranz mit brennenden Kerzen
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Das BSG stärkt den Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt

Mit zwei Urteilen vom 8.12.2022 hat das Bundessozialgericht den Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt gestärkt. Danach ist ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert, genauso wie ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten.