Die gesetzlichen Vorschriften sehen zahlreiche Möglichkeiten vor, Arbeitnehmenden Entgeltbestandteile steuerfrei zufließen zu lassen. Dazu zählen beispielsweise die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale. Erfahren Sie, wie sich die steuerfreien Aufwandsentschädigungen auf die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung auswirken.mehr
Wie schwierig die Vergütung von Betriebsräten zu bestimmen ist, zeigt die Auseinandersetzung um die Vergütung und Boni für VW-Betriebsräte. Der BGH hat gerade die Freisprüche von vier VW-Personalmanagern aufgehoben, weil die im Urteil getroffenen Feststellungen zum Maßstab der Betriebsratsvergütung zu dürftig waren. Anlass, die Rechtsgrundlagen zur Vergütung der Betriebsräte genauer zu betrachten.mehr
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Mit zwei Urteilen vom 8.12.2022 hat das Bundessozialgericht den Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt gestärkt. Danach ist ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert, genauso wie ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten.mehr
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte aktuell zu entscheiden, ob ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes e.V. (DRK) bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert ist. Die Entscheidung im Überblick.mehr
Die ehrenamtliche Sängerin eines Frauenchors ist im Rahmen eines öffentlichen Adventsingens in kirchlichen Räumen unfallversichert. Ehrenamtler des DRK genießen Versicherungsschutz bei der Fahrt zu einem Nachbarverein.mehr
Am 5. Dezember ist der Internationale Tag des Ehrenamtes. In der Praxis stellt sich in Unternehmen häufiger als angenommen die Frage, ob Mitarbeitende ehrenamtlich tätig oder als Arbeitnehmende einzustufen sind. Wie lassen sich arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen vermeiden?mehr
Viele „Ehrenamtliche“ gehen bisweilen an die Grenzen ihres Leistungsvermögens. Das trifft vor allem bei der Hilfe in den neuen Herausforderungsfeldern wie der Kriegs-, Flüchtlings- und Flutopferhilfe zu. Was sollten ehrenamtlich Tätige über die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wissen? Was sollte man vor und während des Einsatzes beachten, um möglichst gesund zu bleiben?mehr
Ein im Wechselschichtdienst tätiger Polizeibeamter, der sich als Ratsherr ehrenamtlich engagiert, hat keinen Anspruch auf die hälftige Anrechnung der Zeiten der Mandatsausübung auf seine Arbeitszeit. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.mehr
Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.mehr
Das FinMin Baden-Württemberg weist auf steuerliche Entlastungen für freiwillige Helfer in Impfzentren hin. Danach kommt die Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale nun für weitere Personen infrage. Die steuerlichen Erleichterungen werden verlängert.mehr
Zu viel Geld für die Betriebsräte - das war der Vorwurf der StA Braunschweig gegenüber 4 vor dem LG Braunschweig angeklagte VW-Manager. In den jährlichen Alimentierungen der Betriebsräte in Höhe von bis zu 750.000 EUR sah das LG laut Urteil aber kein strafbares Verhalten der 3 ehemaligen und des noch heute amtierenden VW-Managers.mehr
Ist es für die Gewährung des Ehrenamtsfreibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG ausreichend, dass die durch die ehrenamtliche Tätigkeit begünstigte Person oder Einrichtung überwiegend, d. h. zu mehr als 50 %, gemeinnützige Zwecke verfolgt?mehr
Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter und Ehrenamtler sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können allerdings wegen ihres Krankenversicherungsschutzes benachteiligt sein.mehr
Die Finanzminister der Länder haben dringliche Reformen zur Entlastung des Ehrenamts und zur Entbürokratisierung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts angemahnt.mehr
Pensionierte Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte und Medizinstudierende sind bereit, in der Corona-Krise zu unterstützen. Wie steht es mit dem Unfallversicherungsschutz für Personen, die ehrenamtlich in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege tätig werden?mehr
Das Sozialgericht Dortmund hatte zu entscheiden, ob für eine ehrenamtlich für einen Tierschutzverein tätige Person, die streunende Tiere füttert, im Falle eines Unfalls Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Das Urteil im Überblick.mehr
Der Bundesrat sieht umfangreichen Verbesserungsbedarf an den Regierungsplänen zur Förderung der Elektromobilität und weiteren Änderungen im Steuerrecht (sog. JStG 2019). In seiner Stellungnahme zum so genannten Jahressteuergesetz formuliert er über 90 Änderungswünsche.mehr
Die Länder-Finanzminister wollen mehr steuerliche Anreize für ehrenamtliches Engagement schaffen. Die Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend zum Vorschlag des Bundesrats positioniert.mehr
Aus der Landeskasse für die selbstständige Tätigkeit einer ehrenamtlichen Betreuerin gezahlte Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 26b EStG steuerfrei.mehr
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Reihe von Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und Entlastung der Mitte der Gesellschaft erarbeitet und in den Bundesrat eingebracht. Zugleich wurden auch gesetzliche Änderungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie für eine moderne wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung angeregt.mehr
Das FG Düsseldorf hat klargestellt, dass die Gewährung des Pflegepauschbetrags voraussetzt, dass der Steuerpflichtige für die Pflege keine Einnahmen erhält. Dies sei nicht der Fall, wenn der Kläger eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer bekommt.mehr
Vergangene Woche hat die Staatsanwaltschaft einige Büros von VW-Managern durchsucht. Der Vorwurf: zu hohe Gehaltszahlungen an Betriebsräte. Warum die Vergütung für Betriebsräte schwer zu bestimmen ist und welche Folgen deren Benachteiligung oder Begünstigung hat, erklärt Rechtsanwalt Philipp Byers.mehr
Die Vergütung der Betriebsratsmitglieder ist kein unproblematisches Thema. Auf der einen Seite sind versteckte Gefälligkeiten, die Betriebsräte handzahm machen sollen, unzulässig, kommen aber vor. Auf der anderen Seite hakt es nicht selten bei der in §§ 37 Abs. 4 u. 5, 38 Abs.3 BetrVG vorgeschrieben gerechten Lohnfortzahlung, etwa dem Ausgleich variabler Lohnfaktoren und der hypothetisch möglichen beruflichen Entwicklung.mehr
Gesetzeswidrige Betriebsratsvergütungen sind in der Praxis wahrscheinlich nicht so selten, wie man im Hinblick auf die nur wenigen öffentlich diskutierten Fälle (siehe Opel und VW) zunächst glauben könnte. Manchmal wird allerdings nicht etwas "zugeschustert", sondern eher zu wenig gezahlt, weil Vorgaben zum Lohnfortzahlungsprinzip ignoriert werden.mehr
Eine Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern ist steuerbar, soweit sie als Ersatz für entgangene Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit gezahlt wird. Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist dagegen nicht steuerbar.mehr
Der Bundesrat hat sich in einer Entschließung dafür stark gemacht, dass für ehrenamtliche Tätigkeiten dauerhaft von einer Anrechnung der Aufwandsentschädigungen auf vorzeitige Alters- oder Erwerbsminderungsrenten abgesehen wird.mehr
Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sind keine Aufwandsentschädigungen im steuerlichen Sinn. Die gezahlten Vergütungen sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit steuerpflichtig.mehr
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Geld aus einem Ehrenamt nicht zum Ausschluss aus der Künstlersozialkasse (KSK) führt.mehr
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben jetzt klargestellt: Amateursportler gehören grundsätzlich zu den Beschäftigten im Sinne der Sozialversicherung. Auf den Mindestlohn besteht kein Anspruch. Relevant ist aber, warum der Sportverein Zahlungen leistet.mehr
Spätestens seit Einführung des Mindestlohns stellen sich viele Vereine die Frage, was Ehrenamt und was Beschäftigung ist. Wer ist Arbeitnehmer und wer nicht? Wurde zu Unrecht eine Beschäftigung vermutet, können Beitragserstattungen möglich sein.mehr
Zur Anwendung der § 3 Nr. 26a und Nr. 26b EStG in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.3.2013 gilt Folgendes:mehr
Wer im Nebenberuf ausbildet, erzieht, pflegt oder betreut, kann für seine Einnahmen einen Übungsleiterfreibetrag von 2.400 EUR pro Jahr abziehen. Die OFD Frankfurt am Main hat nun im Detail erklärt, welche Einzeltätigkeiten unter die Steuerbefreiung fallen bzw. welches nebenberufliche Engagement steuerlich nicht begünstigt wird.mehr
Rund 16.000 Vereine und Stiftungen prägen mit ihren Aktivitäten das gesellschaftliche Leben in Brandenburg. Ihren zahlreichen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern bietet das Finanzministerium seit 1992 in dem regelmäßig aktualisierten Ratgeber „Vereine und Steuern“ wichtige Steuerinformationen.mehr
Ehrenamtliche Bürgermeister, hauptamtliche Ortsvorsteher und Gemeinderäte, die zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt sind, sollten einen neuen Erlass des FinMin Baden-Württemberg kennen, der die geltenden Besteuerungsgrundsätze für Aufwandsentschädigungen zusammenfasst.mehr
Der Bundestag hat das Mindestlohngesetz verabschiedet und dabei eine Ausnahmeregelung für Vereine und Verbände getroffen.mehr
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist die Abzugsfähigkeit von Spenden an Stiftungen und das Verfahren zur Feststellung, ob die Satzung einer Körperschaft die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllt, verbessert worden.mehr
Vor Kurzem erst hat der Gesetzgeber die Übungsleiterpauschale erhöht. Nun werden in Anlehnung daran auch die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen ab 2013 bis zum gleichen Jahresbetrag steuerfrei sein.mehr
Am 22. September 2013 findet die Bundestagswahl statt. Inzwischen haben alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien ihr Wahlprogramm vorgelegt. Die Steuerpolitik spielt darin eine wichtige Rolle. Grund genug, sich die steuerlichen Pläne der Parteien einmal näher anzuschauen.mehr
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weist in einer Pressemitteilung auf eine Verständigung mehrerer Verbände mit dem BMF zum Thema Umsatzsteuerbefreiung im Ehrenamt hin.mehr
Wie der DStV meldet, hat das BMF nunmehr das überarbeitete Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26b UStG (angemessene Entschädigung für Zeitversäumnis) veröffentlicht.mehr
Der Bundesrat hat das Ehrenamtsstärkungsgesetz verabschiedet. Die Änderungen reichen von einer erhöhten Übungsleiterpauschale bis zur entschärften Haftung von Vereinsmitgliedern. In unserem Top-Thema informieren wir über alle wichtigen Änderungen.mehr
Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedet, das rückwirkend ab 1.1.2013 gelten soll.mehr
Auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage erörtert, ob Tätigkeiten in Gremien der Sparkassen oder sparkassennahen Einrichtungen als ehrenamtliche Tätigkeiten i.S. d. § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG anzusehen sind.mehr
Nach einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sollen die geplanten zivilrechtlichen Änderungen für Vereine erst 2015 in Kraft treten. Die Vereine hätten dadurch mehr Zeit, ggf. notwendige Satzungsänderungen vorzunehmen. Darauf weist der DStV hin.mehr
Die Bundesregierung hat neue Pauschalen zur steuerfreien Entschädigung für Übungsleiter und Ehrenamtsinhaber verabschiedet. Damit steigt auch der Vergütungsspielraum entsprechender Minijobs in der Sozialversicherung.mehr
Das Bundeskabinett hat am 24.10.2012 dem neuen umfangreichen Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts" zugestimmt.mehr
Die Bundesteuerberaterkammer (BStBK) nimmt zu den geplanten Änderungen des Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) im Hinblick auf die Steuerbefreiung von ehrenamtlichen Tätigkeiten Stellung.mehr
Millionen Deutsche engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen, Hospizen und kirchlichen Einrichtungen. Da sie kein Geld bekommen, sind sie arbeitsrechtlich schlechter gestellt als andere Beschäftigte. Und das soll so bleiben, sagt aktuell das Bundesarbeitsgericht.mehr
Mehr Steuerspielraum soll es bereits ab dem 1.1.2013 geben – das sind die Kernaussagen für ein neues Ehrenamtspaket, das derzeit in den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP vorbereitet wird und nach der parlamentarischen Sommerpause in das Parlament eingebracht werden soll.mehr
Die schwarz-gelbe Koalition plant eine stärkere steuerliche Förderung des Ehrenamtes. "Es gibt diese Initiative. Darüber führen wir Gespräche", sagte ein Sprecher des BMFmehr