Ehrenamt









Adventskranz mit brennenden Kerzen
Adventskranz mit brennenden Kerzen
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Das BSG stärkt den Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt

Mit zwei Urteilen vom 8.12.2022 hat das Bundessozialgericht den Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt gestärkt. Danach ist ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert, genauso wie ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten.





Ankommende Flüchtlinge
Ankommende Flüchtlinge
DGUV

Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe

Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.














Autoschlüssel mit roter Schleife
Autoschlüssel mit roter Schleife
Lohnfortzahlung im Ehrenamt

Betriebsratsvergütung - zu viel und zu wenig verstößt gegen das BetrVG

Die Vergütung der Betriebsratsmitglieder ist kein unproblematisches Thema. Auf der einen Seite sind versteckte Gefälligkeiten, die Betriebsräte handzahm machen sollen, unzulässig, kommen aber vor. Auf der anderen Seite hakt es nicht selten bei der in §§ 37 Abs. 4 u. 5, 38 Abs.3 BetrVG vorgeschrieben gerechten Lohnfortzahlung, etwa dem Ausgleich variabler Lohnfaktoren und der hypothetisch möglichen beruflichen Entwicklung.