JStG 2019: Bundesrat für weitere Vereinfachungen im Steuerrecht

Der Bundesrat sieht umfangreichen Verbesserungsbedarf an den Regierungsplänen zur Förderung der Elektromobilität und weiteren Änderungen im Steuerrecht (sog. JStG 2019). In seiner Stellungnahme zum so genannten Jahressteuergesetz formuliert er über 90 Änderungswünsche.

Weniger Bürokratie

Viele Vorschläge aus den Ländern dienen der Verwaltungsvereinfachung bei der Anwendung steuerlicher Vorschriften. Sie sollen zu einer spürbaren Entbürokratisierung beitragen. Vorgeschlagen wird in der  Stellungnahme des Bundesrats u.a. 

  • Eine Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 EUR,
  • Senkung der Entgeltlichkeitsgrenze für verbilligte Vermietung in § 21 Abs. 2 EStG von 66 % auf 50 %,
  • Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung auf 600.000 EUR.

Weitere Änderungswünsche zur Erbschafts- und Schenkungssteuer sollen Ungleichbehandlungen korrigieren und die BFH-Rechtsprechung bei der Steuergesetzgebung berücksichtigen.

Mehr Förderung fürs Ehrenamt

Gleichzeitig möchte der Bundesrat mit seinen Anregungen das ehrenamtliche Engagement durch steuerliche Vergünstigungen stärker fördern, u.a. durch die Anhebung der sog. Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 EUR jährlich. Daneben soll die Ehrenamtspauschale um 120 EUR auf 840 EUR steigen. 

Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat einen Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht vorgelegt. Einen der Schwerpunkte bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs. Die Bundesregierung verspricht sich davon einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Der Entwurf enthält zudem Änderungen in den verschiedensten Bereichen des Steuerrechts, die der Anpassung an EU-Recht und die Digitalisierung sowie der Verfahrensvereinfachung dienen.

Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht der Entwurf vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5 Prozent des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber soll bis 2030 steuerfrei bleiben, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25 Prozent besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet. Für E-Books und E-Paper soll ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gelten. Die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen steigen, ebenso der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer. Außerdem plant die Bundesregierung Verfahrensvereinfachungen im Einkommensteuerrecht und Maßnahmen zur Bekämpfung von so genannten Steuergestaltungen, also z.B. Share Deals.

Bundestag entscheidet

Die Stellungnahme des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung, die dazu in den nächsten Wochen ihre Gegenäußerung verfasst. Anschließend entscheidet der Bundestag, welche der zahlreichen Änderungsvorschläge der Länder er übernimmt. Spätestens 3 Wochen nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet und dem Bundesrat noch einmal zur abschließenden Beratung zugeleitet hat stimmt dieser über das Gesetz ab. Es bedarf seiner Zustimmung.