Reformen-Cockpit Steuern

Wie ist der Stand aktueller Gesetzgebungsverfahren im Steuerrecht? Was wurde bereits umgesetzt und was kommt noch? Hier finden Sie einen Überblick über alle wichtigen Steuerreformen.

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Das BMJ hat den Referentenentwurf zu einem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) veröffentlicht, mit dem insbesondere Aufbewahrungsfristen verkürzt werden sollen. Darüber hinaus bündelt das Gesetz viele weitere Einzelmaßnahmen u. a. zur Förderung der Digitalisierung, zum Abbau von Melde- und Informationspflichten sowie zur Verwaltungsvereinfachung. Insgesamt sollen damit Bürokratiekosten in Höhe von 682 Mio. EUR gesenkt werden.

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unser "Überblick "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz"

Wachstumschancengesetz

Mit dem "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" - kurz " Wachstumschancengesetz" - soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können.

Daneben soll das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht werden und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden. Darüber hinaus soll das Steuerrecht im Rahmen des im Koalitionsvertrag Vereinbarten weiter modernisiert werden.

Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 17.11.2023 beschlossen. Allerdings hat der Bundesrat am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hat sich am 21.2.2024 mit dem Wachstumschancengesetz befasst. Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Ampel-Mehrheit ein Verhandlungsergebnis zu einem stark abgespeckten Wachstumschancengesetz angenommen ( Beschluss des Vermittlungsausschusses). Der Bundestag hat das Vermittlungsergebnis am 23.2.2024 bestätigt.

Deshalb kommt es nun auf die Bundesratssitzung am 22.3.2024 an. Wie das ausgeht, ist schwer vorherzusagen, da der öffentliche Druck auf die Union, doch noch zuzustimmen, sehr hoch sein wird - zumal die Union den Kompromissvorschlag inhaltlich nicht mal angreift. Sie macht ihre Zustimmung von Rücknahme einer Maßnahme abhängig, die gar nicht in diesem Gesetzespaket enthalten ist: die Abschaffung der Agrardiesel-Subventionen. Lehnt der Bundesrat die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses ab, kann es zu einem erneuten Vermittlungsverfahren kommen.

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Zukunftsfinanzierungsgesetz

Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) der Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtert werden. Neben finanzmarktrechtlichen Anpassungen und der Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts sollen auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Dadurch soll die Attraktivität von Aktien und börsennotierten Wertpapieren als Kapitalanlage und die Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland erhöht werden.

Aus steuerlicher Sicht enthält das Gesetz im Wesentlichen Änderungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

Der Bundesrat hat dem Gesetz am 24.11.2023 zugestimmt, die Verkündung ist am 14.12.2023 erfolgt.

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Mindeststeuergesetz

Das "Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz" enthält in der Hauptsache die die Einführung des neuen "Mindeststeuergesetzes", mit dem eine globale effektive Mindestbesteuerung mit 15 % sichergestellt und schädlichem Steuerwettbewerb sowie aggressiven Steuergestaltungen entgegengewirkt werden soll.

Betroffen sind große Unternehmensgruppen, welche die Umsatzgrenze von 750 Mio. EUR in mindestens 2 der 4 vorangegangenen Geschäftsjahren erreichen.

Hinweis: Der Bundesrat hat dem Gesetz am 15.12.2023 zugestimmt.

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Tipp der Redaktion: Besuchen Sie unsere Online-Seminare zu den Steueränderungen 2023/2024

Beschränkte und unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen

Im Wesentlichen geht es in dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe inhaltlich um

  • die Neuregelung der Befugnis zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen,
  • die Neuregelung (Erweiterung) der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen und
  • die Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine.

Die Änderungen sollen ab dem 1.5.2024 gelten.

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unser Überblick "Beschränkte und unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen"

Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Mit dem Gesetz soll in erster Linie die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen umgesetzt werden. Die Richtlinie zielt darauf ab, Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, transparent zu machen.

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unser Überblick "Gesetz zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen"