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Die Bundesregierung unterstützt und fördert das bürgerschaftliche Engagement
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist die Abzugsfähigkeit von Spenden an Stiftungen und das Verfahren zur Feststellung, ob die Satzung einer Körperschaft die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllt, verbessert worden.
Mit diesen gesetzlichen Änderungen geht eine Überarbeitung von Verwaltungsanweisungen und der Muster für Zuwendungsbestätigungen (§ 10b EStG) einher. Das BMF hat daher gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Muster für Zuwendungsbestätigungen aktualisiert. Die Neuerungen sind durch Verwendung einer abweichenden Schriftart gekennzeichnet.
BMF, Schreiben v. 7.11.2013, IV C 4 - S 2223/07/0018 :005
Schlagworte zum Thema:
Einkommensteuer, Ehrenamt