Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe
Die Kommune kann die Aufgaben aber auch an private Organisationen (zum Beispiel Vereine) übertragen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Deren Mitglieder sind dann ebenfalls bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Die Beauftragung muss nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen. Das Anlegen einer Liste der ehrenamtlich Tätigen macht im Falle eines Unfalls allerdings die Bearbeitung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (Unfallkasse) leichter.
#Flüchtlingshilfe: Nur ehrenamtliche Einsätze im Auftrag der Kommune oder einer Organisation stehen unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen #Unfallversicherung.
Click to tweet
Versicherungsschutz im Ehrenamt: Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ehrenamtliche Tätigkeit selbst, aber auch den Weg dorthin und von dort zurück nach Hause. Bei einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente. Zu melden sind Unfälle der Kommune, die diese Meldung dann an die Unfallkasse weiterleitet.
Kein Unfallversicherungsschutz ohne Auftrag der Kommune
Unversichert bleiben Aktivitäten, die Privatleute ohne Auftrag der Kommune in Eigenregie mit den Flüchtlingen durchführen, das können zum Beispiel private Ausflüge, sportliche Aktivitäten oder Einladungen sein. Für Unfälle in der Privatsphäre ergibt sich die Zuständigkeit der jeweiligen privaten oder gesetzlichen Krankenkasse.
Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?
Wer für Hilfeleistungs- oder Wohlfahrtsorganisationen ehrenamtlich tätig ist, zählt zu den Versicherten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ehrenamtliche Hilfe als Kirchenmitglied in Kirchengemeinden ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.192
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.051
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
325
-
Neue Arbeitsverhältnisse
314
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
279
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
256
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
190
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
186
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
156
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
151
-
Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern
08.06.2026
-
Finanzierung ambulanter Operationen für Kinder und Jugendliche gesichert
04.06.2026
-
Kinderkrankengeld: Mütter tragen weiterhin Hauptlast bei Betreuung
01.06.2026
-
Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
28.05.2026
-
Gesundheitsatlas verzeichnet deutlichen Rückgang bei Herzinfarkten
27.05.2026
-
Beratung durch die Krankenkassen auch ohne Einwilligung der Versicherten
26.05.2026
-
Apotheken bekommen mehr Kompetenzen
26.05.2026
-
So profitieren pflegende Angehörige von der Rentenversicherung
22.05.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
18.05.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei Firmenfußball-Cup
18.05.2026