Steuerliche Förderung des Ehrenamts

Die Finanzminister der Länder haben dringliche Reformen zur Entlastung des Ehrenamts und zur Entbürokratisierung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts angemahnt.

Hierzu erfolgte am 24.9.2020 ein einstimmiger Beschluss der Finanzministerkonferenz in Berlin. "Wir wollen, dass ehrenamtlich tätige Menschen, die sich in der Pflege, im Sport, in der Kultur oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen betätigen, stärker unterstützt werden. Sie leisten Großartiges für unsere Gesellschaft. Besonders in der aktuellen Corona-Pandemie müssen wir das Ehrenamt stärken und tatkräftig unterstützen", betonte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper in einer Pressemitteilung seines Ministeriums

BMF-Gesetzentwurf zur Förderung des Ehrenamts gerfordert

Die Vorschläge hierzu lägen durch Beschlüsse des Bundesrats und der Finanzministerkonferenz seit langem vor. Das BMF habe aber bisher jedoch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Zu den Punkten, bei denen die Finanzminister rückwirkend eine Änderung zum 1.1.2020 erwarten, gehören insbesondere: 

  • Bürokratieentlastungen für kleinere Vereine durch Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 EUR;
  • Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 EUR im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 EUR auf 840 EUR;
  • Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine von 35.000 EUR auf 45.000 EUR;
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs für den vereinfachten Zuwendungsnachweis.