Mehr als eine halbe Million Schlussabrechnungen eingereicht
Das geht aus einer Antwort (20/10916) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CDU-Fraktion hervor. Die Abgeordneten hatten nach dem Bearbeitungsstand bei den Corona-Schlussabrechnungen gefragt. Von den eingegangenen Schlussbescheiden haben nach Angaben der Bundesregierung die Bewilligungsstellen der Länder (Stand: 19.3.2024) rund 106.000 final erteilt.
Rückforderungen bei Missbrauch und Betrug
Auf die Frage der Fraktion, wie hoch die Rückforderungen bei Missbrauch und Betrug eingeschätzt werden, heißt es in der Antwort, dass eine abschließende Aussage über die Höhe von Missbrauch und Betrug bei Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen erst nach Vorlage der von den Ländern zu erstellenden Schlussberichte getroffen werden könne.
Bundesmittel i. H. v. 63 Mrd. EUR
Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung der Antwort schreibt, wurden mit den Corona-Wirtschaftshilfen, unter anderem Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen mit mehr als 63 Mrd. EUR Bundesmitteln unterstützt.
Fristverlängerung bei Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen
Die unterstützen Unternehmen waren eigentlich verpflichtet, bis spätestens zum 31.3.2024 ihre Schlussabrechnungen einzureichen. Für bereits beantragte Fristverlängerungen und ausstehende Schlussabrechnungsanträge von vorläufigen Bewilligungen, die bereits in einem Organisationsprofil im digitalen Antragsportal erfasst sind, kann die Einreichung noch bis spätestens zum 30.9.2024 erfolgen.
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