Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Das Gesetz umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:
Elektromobilität vereinfachen
Im Bereich der Elektromobilität soll die aus dem Energiewirtschaftsrecht bekannte Letztverbraucherfiktion an Ladepunkten unter Beachtung der stromsteuerrechtlichen Systematik auf das Stromsteuerrecht übertragen werden. Fortan sollen damit Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen "innerhalb der Ladesäule" entfallen .
Für das bidirektionale Laden werden sollen klare Vorgaben geschaffen werden. Diese sollen verhindern, dass Nutzer von E-Fahrzeugen zum Versorger und Steuerschuldner werden, wodurch bürokratischer Aufwand entfallen soll.
Definiton der Stromspeicher
Stromspeicher sollen technologieoffen neu definiert werden, um Mehrfachbesteuerungen für ein- und ausgespeisten Strom zu vermeiden.
Aufhebung der Anlagenverklammerung
Im Stromsteuerrecht soll die sog. Anlagenverklammerung bei der dezentralen Stromerzeugung aufgehoben und für die Beurteilung der Steuerbefreiungen künftig durch einen einheitlichen Anlagenbegriff auf den Standort der jeweiligen Stromerzeugungsanlage abgestellt werden
Vereinfachte Antragstellung bei Steuerentlastung
Die mit dem Strompreispaket beschlossene Ausweitung der Steuerentlastung nach § 9b StromStG bei Beibehaltung der Antragsschwelle von mindestens 250 Euro Entlastung pro Jahr wird laut BMF die Anzahl der Entlastungsanträge ab 2025 vervielfachen. Es erfolgen daher rechtliche Anpassungen, wie beispielsweise eine Online-Antragspflicht, um eine vereinfachte Antragstellung und erstmals auch eine weitgehend automatisierte Bearbeitung von Anträgen ab 2025 zu ermöglichen.
Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben
Das Strom- und Energiesteuerrecht soll zudem an EU-rechtliche Vorgaben angepasst und im Bereich der Regelungen im Zusammenhang mit der Stromerzeugung verschlankt werden. Im Energiesteuerbereich soll dazu der EU-rechtlich vorgegebene Grundsatz der Befreiung aller zur Stromerzeugung eingesetzten Energieerzeugnisse vereinheitlicht werden. Zudem soll Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas künftig wieder rechtssicher in Anlagen bis 2 Megawatt elektrischer Leistung von der Stromsteuer befreit werden.
Anzeige- und Berichtspflichten
Zusätzlich sollen zum Zwecke des Bürokratieabbaus Anzeige- und Berichtspflichten verringert werden (z. B. in Mieterstromkonstellationen).
-
Einkommensteuerreformgesetz 2027
541
-
E-Rechnung
4289
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
383
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
336
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3304
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
319
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
285
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
2803
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
219459
-
Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung
182
-
BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
18.09.2026
-
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen
16.09.2026
-
Digitale Bezahlmöglichkeit soll angeboten werden müssen
11.09.20261
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
10.09.2026
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
09.09.2026
-
Einkommensteuerreformgesetz 2027
02.09.2026
-
EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer trifft Deutschland (noch) nicht
28.08.2026
-
Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung
26.08.2026
-
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zur Modernisierung der Organisation der Zollverwaltung
18.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
18.08.2026