DStV Stellungnahme

Mehr Tempo bei Außenprüfungen


Mann schreibt auf Papier

Der DStV hat zum Referentenentwurf einer Außenprüfungsordnung Stellung bezogen und begrüßt grundsätzlich das Ziel, Außenprüfungen künftig zeitnäher, risikoorientierter und effizienter durchzuführen. 

Nach dem Entwurf sollen Außenprüfungen künftig grundsätzlich früher erfolgen (s. dazu die News "Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung"). Einen Rechtsanspruch der Steuerpflichtigen auf eine Prüfung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens schaffe der Entwurf jedoch nicht, so der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).

Größenunabhängiges Antragsrecht auf eine zeitnahe Außenprüfung

Gerade KMU leiden aus Sicht des DStV in der Regel nicht unter einer zu langen Prüfungsdauer, sondern unter einer Prüfung von Zeiträumen, die weit in der Vergangenheit liegen. Der DStV hatte daher schon im Jahr 2022 erneut ein größenunabhängiges Antragsrecht auf eine zeitnahe Außenprüfung angeregt – wie seinerzeit bei dem Gesetzesvorhaben zur Modernisierung der Betriebsprüfung.

Eine rein programmatische Zielbestimmung ("…soll grundsätzlich zeitnah…") allein werde in der Praxis kaum Verbesserungen bewirken.

Weitere Kritikpunkte

Auch darüber hinaus seien  Kritikpunkte aus dem Verfahren zum Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts weiterhin aktuell. So habe der DStV seinerzeit eine Verschärfung der Mitwirkungs- und Sanktionsinstrumente negativ bewertet und moniert, dass Transparenz- und Kooperationsbeiträge der Verwaltung zu häufig in ihrem Ermessen verbleiben. Diese Asymmetrie sei im Referentenentwurf einer Außenprüfungsordnung an mehreren Stellen weiterhin erkennbar und sollte nach Auffassung des DStV korrigiert werden.

Quelle: DStV, Mitteilung v. 30.04.2026

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