Strafmildernd statt strafbefreiend

Klingbeil plant härtere Gangart gegen Steuerhinterziehung


Zelle

Wer Steuern hinterzogen hat und sich selbst anzeigt, kann unter Umständen straffrei davonkommen. Dem Bundesfinanzminister ist die geltende Regelung ein Dorn im Auge.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will schärfer gegen Steuerbetrüger vorgehen. "Ich will, dass eine Selbstanzeige nicht mehr generell zur Straffreiheit führt", sagte der SPD-Vorsitzende der Funke Mediengruppe. "Kriminelle dürfen sich nicht mehr so einfach freikaufen können." Niemand sollte darauf spekulieren, dass er straffrei ausgehe, wenn er Steuern hinterzogen habe und bei Gefahr der Entdeckung einfach eine Selbstanzeige erstatte, so Klingbeil. "Der Rechtsstaat muss hier durchgreifen. Denn die Milliardenschäden durch Steuerbetrug gehen zu Lasten von uns allen."

Steuerhinterziehung und Selbstanzeige

Steuerhinterziehung wird in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen sind auch 10 Jahre möglich. Eine Selbstanzeige kann jedoch zur Straffreiheit führen, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig erfolgt, also bevor zum Beispiel eine Prüfung angekündigt oder die Tat bereits entdeckt ist. Die hinterzogenen Steuern samt Zinsen müssen dann nachgezahlt werden, bei höheren Beträgen kommen häufig Zuschläge oder verschärfte Voraussetzungen hinzu.

Fehlanreize durch Möglichkeit der Selbstanzeige

Die Idee dahinter ist, dass Steuerbetrügern die Rückkehr zur Ehrlichkeit erleichtert werden soll. Im BMF wird dem Bericht zufolge jedoch beklagt, dass die bestehende Straffreiheit zu Fehlanreizen führe und dazu verleite, Steuern zu hinterziehen und sie erst vor der befürchteten Entdeckung per Selbstanzeige zu erklären.

Vorschlag: Strafmildernd statt strafbefreiend

Das Ministerium will den Angaben zufolge deshalb eine Gesetzesänderung vorschlagen, nach der die Selbstanzeige künftig "oberhalb bestimmter Schwellenwerte" nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend wirkt. Klingbeil sagte den Funke-Medien: "Wir schützen die, die sich an die Regeln halten. Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein."

Teil eines Aktionsplans

Der Vorstoß ist dem Bericht zufolge ein Teil eines Aktionsplans, um Steuerkriminalität besser zu bekämpfen. Dazu gehöre auch, dass die Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung im Bundeszentralamt für Steuern aufgerüstet werde. Daten der Finanzbehörden sollten künftig zentral auf einer Plattform gespeichert und mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden. "Das Signal an Steuerhinterzieher muss sein: Versucht es erst gar nicht, wir erwischen euch", sagte Klingbeil.

Statistik des BMF

Im Jahr 2024 wurden nach einer Statistik des BMF insgesamt 19.110 Steuerstrafverfahren eingestellt, darunter 5.154 Verfahren nach Selbstanzeigen, bei denen es um Steuerhinterziehung bis zu 25.000 EUR ging. In 36 Fällen von Selbstanzeigen, die höhere Summen betrafen, sei gegen eine zusätzliche Zahlung von der Strafverfolgung abgesehen worden, heißt es im Monatsbericht des BMF aus dem November 2025.

Quelle: dpa

Schlagworte zum Thema:  Steuerhinterziehung , Steuerstrafrecht
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